Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Fr 12. Aug 2016, 13:28 
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ich hab da noch einen Vorschlag zur Änderung.

Das alte StgB sagte früher aus:


Zitat:
§ 8 Angemessenheitsprinzip

1. Bei Straftaten geringer Bedeutung ist die Anklageerhebung ins Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt. Der Staatsanwalt spricht im Falle der Ablehnung eine Verwarnung aus.

2. Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel.

3. Bei Vergehen geringer Bedeutung kann der Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt eine Rüge aussprechen und die direkte Zahlung eines Ordnungsgeldes festsetzen, das bei Bezahlung eine Strafverfolgung ausschließt.


das aktuelle sagt

Zitat:
§ 8 Angemessenheitsprinzip

(1) Bei Straftaten geringer Bedeutung kann auch nach einer Anzeige durch das Opfer die Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden.

(2) Eine Straftat hat eine geringe Bedeutung, wenn der Schadenswert unter 50 Taler liegt, der Straftäter reumütig ist und noch nicht verwarnt oder verurteilt wurde. Bei Hochverrat, Verrat oder Störung des öffentlichen Friedens im besonders schweren Falle ist eine Ablehnung ausgeschlossen.

(3) Der Staatsanwalt spricht im Falle einer Ablehnung der Klageerhebung eine Verwarnung an den Straftäter aus. Zu der Verwarnung kann auch die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis 50 Taler an die Grafschaft angeordnet werden. Wird das Ordnungsgeld nicht innerhalb von einer Woche gezahlt, so muss die Straftat angeklagt werden.


die Büttel wurden als irgendwann komplett rausgenommen, was ich schade und falsch finde.

Ich hab selber das alte Stgb als Büttel erlebt und so einiges bei nem Strafbier im WH geregelt.

Grade diese Erststäter sind oft Neubürger, die mal den falschen Lohn anbieten, oder zu nem falschen Preis verkaufen. Ein Büttel kennt die Leute vor Ort und kann das viel einfacher regeln, als wenn er nur noch als Briefträger fungiert und Anzeigen zum Staatsanwalt trägt.

Ich wäre daher dafür, den alten § 8 wieder zu übernehmen.

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Verfasst: Fr 12. Aug 2016, 13:28 


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BeitragVerfasst: Fr 12. Aug 2016, 13:47 
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Das setzt aber voraus das jeder Ort einen Büttel hat der auch funzt. Dem ist meines Wissens aber nicht so. Wär schön wenn es so wäre und dann hätte ich kein Problem damit.

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BeitragVerfasst: Sa 13. Aug 2016, 11:33 
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Nein ist nicht so, aber vielleicht liegts zum Teil auch daran, dass unsere Büttel zu Briefträgern degradiert wurden.

Ich hab früher mal ne lange Zeit Büttel gemacht und es hat sogar Spass gemacht, weil man halt auch so Kleinkram selber regeln konne und Kontakt mit den Leuten hatte. Hat auch zur Lebendigkeit beigetragen. Heute würde ich kein Büttelamt mehr machen. Wozu auch? Um kleine Verfehlungen direkt beim Sta anzuschwärzen und so neue Bürger zu erschrecken?

Ausserdem hat der neue Passus hier manchmal Züge angenommen, die waren nicht mehr schön. Gala bekam eine Anzeige wegen Verrrat, wegen einer nicht weitergeleiteten Anzeige, weil er als Büttel einen Kleinkram selber regeln wollte. Und auch Slaufa wurde mal extrem unter Druck gesetzt und mit Klage gedroht, weil sie eine Anzeige nicht weiterleitete. Da kann man vom Sta zwar Fingerspitzengefühl erhoffen, jedoch nicht drauf bestehen. Wenn der Klagegeil ist oder ihm die Nase nicht passt, dann hagelt es halt Klagen.

Und wenn eine Stadt keine Büttel hat, hat sie doch meist den BM, der das Amt mit ausübt.

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BeitragVerfasst: So 14. Aug 2016, 03:24 
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Vermerk für mich: Morgen ((inzwischen heute)) noch was zu sagen


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BeitragVerfasst: So 14. Aug 2016, 19:02 
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An mir war die Neuregelung des Paragraphen spurlos vorbeigegangen.

Ich finde es auch nicht gut, daß die Büttel jetzt keine Möglichkeit mehr haben, Kleinkram selbst zu regeln. Wie Dino schon sagte, ein guter Büttel kennt seine Pappenheimer, kann etwas organisieren und die Wiederholungstäter und Unbelehrbaren dennoch bei der StA melden. Da hat ein Büttelamt früher tatsächlich Spass gemacht.

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"Fantasy is an exercise bicycle for the mind. It might not take you anywhere, but it tones up the muscles that can."

Sir Terry Pratchett, 1948 - 2015


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BeitragVerfasst: Mo 15. Aug 2016, 00:42 
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Als BM ist schon sehr schwer den Bütteljob lukrativ darzustellen, wenn die Büttel eigentlich kaum noch funktionen haben. Der alte § gefällt mir auch besser

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BeitragVerfasst: Di 16. Aug 2016, 19:25 
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Jetzt hab ich es doch etwas vergessen, aber nungut.
Bevor wir hier etwas ändern und den Bütteln Rechte geben, welche im Gesetz verankert werden sollen, fehlt mir nach wie vor die Grundlage der Büttel.
Ich weiss ja nicht ob das jemandem mal aufgefallen ist oder nicht, aber die Büttel werden nur ein einziges mal in all unseren Gesetzen genannt. Und das ist im StGB:
Zitat:
§ 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

(3) Straftaten gelten als verjährt und werden nicht mehr verfolgt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Bekanntwerden beim Büttel, Bürgermeister oder Staatsanwalt zur Anzeige gebracht oder nicht innerhalb von 3 Monaten angeklagt wurden.


Daher würde ich zunächst einmal klarere "Regeln" zu den Bütteln haben wollen. Im Sinne von wie sie ernannt werden, rechte, pflichten, aufgaben etc.


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BeitragVerfasst: Mi 17. Aug 2016, 11:02 
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die Büttel tauchen nur noch an dieser einen Stelle auf, weil sie halt komplett rausgedrängt wurden.

Ich zitier einfach mal was aus ner anderen Diskussion, da sind nämlich Verweise auf alte Regelungen für Büttel:


Dino hat geschrieben:
das ist es ja, was ich in meinem anderen Vorschlag bemängel.

Die Büttel waren lange Zeit viel mehr eingebunden. Es gab Anleitungen für Büttel. Es gab Büttel, denen das Amt Spass gemacht hat bis sie dann von einer übereifrigen Justiz komplett rausgedrängt wurde. Und ich sehe einfach keinen Grund, warum das so gemacht wurde. Es ist keine Verbesserung, es geht dadurch nicht schneller, nicht einfacher.

Das ist so ähnlich die die Geschichte mit Fragen an den Rat. Seit Anbeginn werden dort von Bürgern Fragen gestellt und wer auch immer aus dem Rat eine Frage beantworten konnte, hat das getan. Bis die WEIN den Wofü stellte, und der den ganzen Raum an sich riss. Seitdem rannte der Wofü mit jeder dort gestellten Frage ins Schloss, machte ne Diskussion auf oder suchte sich die Antwort sonstwo, und rannte dann mit der Antwort wieder zurück. Bei Zusatzfragen dasselbe Spiel. Und die Bürger in den Weinstuben lachen über so ein Gehampel. Jetzt sind wir wieder dazu übergegangen, dass jeder dort antwortet. Ich kann Fragen zur Justiz beanworten, Sugar zu Schiffen, Nicki zur Wirtschaft usw. und warum auch nicht?

Ein Büttel, der mitmachen darf, der eine Anzeige annimmt, einreicht hat, wird von einem Opfer auchmal angesprochen und gefragt, warum gehts nicht weiter. Hat der Leserecht, kann er auchmal sage, die suchen noch was, die warten noch auf was. Oder ein fleissiger Büttel sieht, dass wir auf was warten, hat tatsächlich die besseren Kontakte und bringt ne Info bei. Ist alles schon dagewesen und ich sehe darin keinen Nachteil. Das sie Büttel komplett kaltgestellt wurden ist doch nur Machtgehabe.

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BeitragVerfasst: Mi 17. Aug 2016, 15:02 
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Dino, das habe ich schon verstanden. Ich sagte dennoch, dass mir da die Grundlage fehlt. D.h. wenn wir das ganze tatsächlich so umsetzen wollen, müssen wir nunmal (leider) erst wieder eine gesetzliche Grundlage schaffen. Ohne diese geht das einfach nicht.


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BeitragVerfasst: Mi 17. Aug 2016, 15:21 
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ähm ja darum ja auch mein Änderungsvorschlag und so kompliziert wäre der doch garnicht umzusetzen.
Neuer § raus, alter rein und die Aushänge wieder aus dem Archiv geholt.

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