Fr 12. Aug 2016, 13:28
§ 8 Angemessenheitsprinzip
1. Bei Straftaten geringer Bedeutung ist die Anklageerhebung ins Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt. Der Staatsanwalt spricht im Falle der Ablehnung eine Verwarnung aus.
2. Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel.
3. Bei Vergehen geringer Bedeutung kann der Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt eine Rüge aussprechen und die direkte Zahlung eines Ordnungsgeldes festsetzen, das bei Bezahlung eine Strafverfolgung ausschließt.
§ 8 Angemessenheitsprinzip
(1) Bei Straftaten geringer Bedeutung kann auch nach einer Anzeige durch das Opfer die Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden.
(2) Eine Straftat hat eine geringe Bedeutung, wenn der Schadenswert unter 50 Taler liegt, der Straftäter reumütig ist und noch nicht verwarnt oder verurteilt wurde. Bei Hochverrat, Verrat oder Störung des öffentlichen Friedens im besonders schweren Falle ist eine Ablehnung ausgeschlossen.
(3) Der Staatsanwalt spricht im Falle einer Ablehnung der Klageerhebung eine Verwarnung an den Straftäter aus. Zu der Verwarnung kann auch die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis 50 Taler an die Grafschaft angeordnet werden. Wird das Ordnungsgeld nicht innerhalb von einer Woche gezahlt, so muss die Straftat angeklagt werden.
Fr 12. Aug 2016, 13:28
Fr 12. Aug 2016, 13:47
Sa 13. Aug 2016, 11:33
So 14. Aug 2016, 03:24
So 14. Aug 2016, 19:02
Mo 15. Aug 2016, 00:42
Di 16. Aug 2016, 19:25
§ 6 Klageerhebung und Prozessverlauf
(3) Straftaten gelten als verjährt und werden nicht mehr verfolgt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Bekanntwerden beim Büttel, Bürgermeister oder Staatsanwalt zur Anzeige gebracht oder nicht innerhalb von 3 Monaten angeklagt wurden.
Mi 17. Aug 2016, 11:02
Dino hat geschrieben:das ist es ja, was ich in meinem anderen Vorschlag bemängel.
Die Büttel waren lange Zeit viel mehr eingebunden. Es gab Anleitungen für Büttel. Es gab Büttel, denen das Amt Spass gemacht hat bis sie dann von einer übereifrigen Justiz komplett rausgedrängt wurde. Und ich sehe einfach keinen Grund, warum das so gemacht wurde. Es ist keine Verbesserung, es geht dadurch nicht schneller, nicht einfacher.
Das ist so ähnlich die die Geschichte mit Fragen an den Rat. Seit Anbeginn werden dort von Bürgern Fragen gestellt und wer auch immer aus dem Rat eine Frage beantworten konnte, hat das getan. Bis die WEIN den Wofü stellte, und der den ganzen Raum an sich riss. Seitdem rannte der Wofü mit jeder dort gestellten Frage ins Schloss, machte ne Diskussion auf oder suchte sich die Antwort sonstwo, und rannte dann mit der Antwort wieder zurück. Bei Zusatzfragen dasselbe Spiel. Und die Bürger in den Weinstuben lachen über so ein Gehampel. Jetzt sind wir wieder dazu übergegangen, dass jeder dort antwortet. Ich kann Fragen zur Justiz beanworten, Sugar zu Schiffen, Nicki zur Wirtschaft usw. und warum auch nicht?
Ein Büttel, der mitmachen darf, der eine Anzeige annimmt, einreicht hat, wird von einem Opfer auchmal angesprochen und gefragt, warum gehts nicht weiter. Hat der Leserecht, kann er auchmal sage, die suchen noch was, die warten noch auf was. Oder ein fleissiger Büttel sieht, dass wir auf was warten, hat tatsächlich die besseren Kontakte und bringt ne Info bei. Ist alles schon dagewesen und ich sehe darin keinen Nachteil. Das sie Büttel komplett kaltgestellt wurden ist doch nur Machtgehabe.
Mi 17. Aug 2016, 15:02
Mi 17. Aug 2016, 15:21
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