Blackrabbit hat geschrieben:
Die Abstimmung ist mit 11 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.
Der Rat von Württemberg hat sich für die Änderung §8 Angemessenheitsprinzip StgB entschieden. Die Mehrheit sprach sich für Version 1 aus :
(2) Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel. Über Vorgehen, Name und Tathergang ist der Staatsanwalt in Kenntnis zu setzen.
Die Abstimmungsergebnisse im Detail:
Mit "Ja, Version 1" stimmten: Anastasia, Celestria, Cersan, Galaresch, Janski89, Mondlicht, Sugarcam (7)
Mit "Ja, Version 2" stimmten: Blackrabbit, Sini_brachenau, Sofia_aurora (3)
Enthaltungen: Carlson (1)
Nicht abgestimmt haben: Adesha (unentschuldigt) (1)