Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: So 19. Mai 2024, 05:13

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 155 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 09:54 
Offline

Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Nein, es wird nur wenige Tage brauchen, aber keine zwei Monate. Hast mein Wort.
In Absprache mit dem BM fände ich noch ungünstiger. Dann tatsächlich lieber den Sta.
Aber ich finde deinen jetzigen Gedanken eigentlich am besten. Nämlich dass der Büttel eigenständig das tut, was er auch darf, dass muss also klar geregelt sein wo sein Gebiet liegt. Aber in jedem Fall, gleich wie er vorgeht, beim Sta den Fall, Namen und Vorgehensweise hinterlässt. Aus deinem besagten Grund. So muss er nicht warten, bis man ihm sagt, was er tun darf. Und der Sta kann trotzdem notieren und ist invovliert. Kann so vllt sogar eine Anregung mitgeben, ohne das der Büttel so eingeengt ist in seinem Tun. Seinem Gebiet.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 09:54 


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 15:02 
Offline
Major
Major
Benutzeravatar

Registriert: Mi 16. Mär 2011, 16:58
Beiträge: 5383
Dann wäre es am Einfachsten es abzuändern in " in Kenntnisnahme des Staatsanwalts" statt "in Absprache mit dem Staatsanwalt".
Dann würde es genügen den Staatsanwalt zu unterrichten.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 19:17 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
Celis Idee finde ich gut!

Zitat:
§ 8 Angemessenheitsprinzip

1. Bei Straftaten geringer Bedeutung ist die Anklageerhebung ins Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt. Der Staatsanwalt spricht im Falle der Ablehnung eine Verwarnung aus.

2. Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel. Vorgehen, Name und Tathergang sind dem Staatsanwalt zur Kenntnis zur geben.

3. Bei Vergehen geringer Bedeutung kann der Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt eine Rüge aussprechen und die direkte Zahlung eines Ordnungsgeldes festsetzen, das bei Bezahlung eine Strafverfolgung ausschließt.


So vielleicht?

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 21:34 
Offline

Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Hm, ich würde eher so formulieren:

Zitat:
Über Vorgehen, Name und Tathergang ist der Staatsanwalt in Kenntnis zu setzen.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 22:02 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
Auch gern, klingt gut!

Zitat:
§ 8 Angemessenheitsprinzip

1. Bei Straftaten geringer Bedeutung ist die Anklageerhebung ins Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt. Der Staatsanwalt spricht im Falle der Ablehnung eine Verwarnung aus.

2. Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel. Über Vorgehen, Name und Tathergang ist der Staatsanwalt in Kenntnis zu setzen.

3. Bei Vergehen geringer Bedeutung kann der Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt eine Rüge aussprechen und die direkte Zahlung eines Ordnungsgeldes festsetzen, das bei Bezahlung eine Strafverfolgung ausschließt.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 22:10 
Offline

Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Passt.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 23:12 
Offline

Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Dino hat auch einen Vorschlag:

Dino hat geschrieben:
2. Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel. Der Staatsanwalt ist zu informieren.


Ist noch kürzer und ändert nichts am Inhalt. Würde auch passen, finde ich.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 23:36 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
Ne, da hätte ich ein Problem mit. Wer weiß denn in 100 Jahren noch, was der Staats braucht um es irgendwo vernünftig hinzuschreiben?
Nicht, dass dann die Hälfte fehlt und es nicht belastbar ist sollte jemand in einer angemessenen Reha-Frist doch wieder straffällig werden.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 19. Mär 2017, 00:56 
Offline

Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Jetzt stellen wir den gesunden Menschenverstand also doch in Frage?^^ Also gut. Wie gesagt, ich finde beides annehmbar.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 19. Mär 2017, 08:29 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 3. Mär 2014, 06:39
Beiträge: 1529
Wohnort: Reutlingen
Sha hatte sich das hier mal durchgelesen und Gesetze waren gar nicht ihr Steckenpferd. Also mir gefällt die Zwischenversion besser.

Zitat:
2. Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel. Über Vorgehen, Name und Tathergang ist der Staatsanwalt in Kenntnis zu setzen.


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 155 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

[II] StGB
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Sini_
Antworten: 35
Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Weinstubenverfahren
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: JackDan
Antworten: 14

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz