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Re: Änderung § 8 Angemessenheitsprinzip StgB

Mi 29. Mär 2017, 10:25

Ich denke auch wir 12 sollten es doch hinkriegen zwischen Möglichkeit a) und b) zu wählen oder nicht?
Ich wäre auch für eine Abstimmung. Das liegt hier jetzt schon ein halbes Jahr...

Mi 29. Mär 2017, 10:25

Re: Änderung § 8 Angemessenheitsprinzip StgB

Do 30. Mär 2017, 05:14

Joe, komm endlich in die Pötte!

Re: Änderung § 8 Angemessenheitsprinzip StgB

Do 30. Mär 2017, 23:12

Abstimmung eröffnet

Re: Änderung § 8 Angemessenheitsprinzip StgB

So 2. Apr 2017, 11:22

Blackrabbit hat geschrieben:Die Abstimmung ist mit 11 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die Änderung §8 Angemessenheitsprinzip StgB entschieden. Die Mehrheit sprach sich für Version 1 aus :
(2) Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel. Über Vorgehen, Name und Tathergang ist der Staatsanwalt in Kenntnis zu setzen.


Die Abstimmungsergebnisse im Detail:
Mit "Ja, Version 1" stimmten: Anastasia, Celestria, Cersan, Galaresch, Janski89, Mondlicht, Sugarcam (7)
Mit "Ja, Version 2" stimmten: Blackrabbit, Sini_brachenau, Sofia_aurora (3)
Enthaltungen: Carlson (1)

Nicht abgestimmt haben: Adesha (unentschuldigt) (1)

Re: Änderung § 8 Angemessenheitsprinzip StgB

Di 4. Apr 2017, 12:55

Geschlossen udn archiviert
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