Und wie Adesha sagte. Wir haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tage ein Veto einzulegen. Diese Möglichkeit sollte man auch in Betracht ziehen können und nicht einfach nur hinnehmen.
Und nein Carlson, die Gründe die in dem Thread genannt sind, die reichen mir nicht aus, so leid es mir tut. Die Ritterwürde wurde damals nicht einfach so vergeben und die Pflichten liegen nicht nur bei dem Vasall, sondern auch bei dem Lehnsherr und Württemberg - in diesem Falle repräsentativ der Rat - haben auch Verantwortung zu tragen in einem Lehnsverhältnis. Jeder Mensch braucht mal Zeit für sich und zieht sich zurück, doch das mindert nichts aber auch garnichts, was er getan hat in der Vergangenheit. Seine Ersatzzahlung für das Auxillium wurde beglichen, dahingehend ist diese Schuld ja fürs erste nicht mehr vorhanden. Es war zeitlich gesehen vielleicht nicht das schnellste, doch war der Lehnsherr auch dahinter und hat den Vasall nochmal daran erinnert?
Der Graf hat in seinem Büro extra eine Ablage für den öffentlichen Briefverkehr, damit wir im Rat auch sehen was er macht. Da ist nichts hinterlegt und daher frage ich nach. Weil wenn es jetzt einfach so entschieden wurde weil der Vasal nicht von sich aus kam, dann werde ich für ein Veto stimmen, da wie gesagt der Lehnsherr auch eine Verpflichtung einzuhalten hat meines Erachtens nach.
Man hat ihn ja erst vor einer Woche gesehen und wenn ein gewünscht gewesen wäre, hätte der Graf ihn ja nochmal erinnern können. Wenn er das getan hat ist ja alles gut, doch deswegen muss ich diese Frage hier eben stellen, da ich es aktuell nicht nachvollziehen kann und aktuell eben für ein Veto stimmen würde
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