Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 20:32 
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Änderungen im Armeegesetz

Nachdem nun das neue Armee Konzept vom Rat bestätigt wurde, wäre es notwendig einige Paragrafen im Armeegesetz zu ändern

Alt jeweils in Rot
Neu jeweils in Blau gekennzeichnet

Zitat:
§ 3 Zuständigkeiten der Ratsämter

ALT:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist für den Informationsaustausch zwischen Rat und Armee verantwortlich.

NEU:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist ein aktiver Soldat während seiner Rat´s Periode, muss den Soldateneid schwören und vertritt die Armee im Rat



ALT:
§ 3 (4) Der Marschall und der Kämmerer überprüfen die Einhaltung des Armeeetats.

NEU:
§ 3 (4) Der Marschall führt den Armee-Etat, Prüft Sold und Warenaufträge.



§ 5 Armeestab

ALT:
§5 (2) Der Armeestab setzt sich mindestens aus dem stellvertretenden Armeeführer, dem Ausbildungsoffizier,
dem Nachrichtenoffizier und dem Versorgungsoffizier zusammen.

NEU:
§5 (2) Der Armeestab setzt sich mindestens aus dem stellvertretenden Armeeführer, dem Ausbildungsoffizier,
dem Nachrichtenoffizier , dem Hauptmann und den Bannerherren der Armee zusammen.



§ 7 Finanzierung der Armee

ALT:
§ 7 (b) Die Einspeisung in den Armeeetat ist dem Versorgungsoffizier mitzuteilen.

NEU:
§ 7 (b) Die Einspeisung in den Armeeetat ist dem Armeeführer mitzuteilen.



ALT:
(2) Dem Versorgungsoffizier obliegt die Buchführung des Armeeetats.

NEU:
(2) Dem Marschall obliegt die Buchführung des Armeeetats.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 20:32 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 20:55 
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liest sich logisch

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 21:19 
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Zitat:
Der Hauptmann ist ein aktiver Soldat während seiner Rat´s Periode, muss den Soldateneid schwören und vertritt die Armee im Rat


Da sehe ich aber z.B. bei den PV eventuell mal ein Problem. Ich hätte z.B. absolut keinen Bock einen Soldateneid zu schwören bloß weil ich als gewähltes Ratsmitglied diesen Posten übernehmen soll oder sogar muss.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 21:42 
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Registriert: Mo 1. Aug 2016, 22:56
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Carlson Der HM ist nun Stabsmitglied und damit Mitglied der Armee
Er ist nur so lange an den Eid gebunden wie er HM ist und nicht darüber hinaus
zudem wenn du dir den Eid mal ansiehst ist dieser dem Eid den du als Ratsmitglied schwörst ähnlich, sollte also nicht wirklich ein Problem darstellen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 23:05 
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Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
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Wieso wird da das 4 Augen prinzip entfernt?

Zitat:
ALT:
§ 3 (4) Der Marschall und der Kämmerer überprüfen die Einhaltung des Armeeetats.

NEU:
§ 3 (4) Der Marschall führt den Armee-Etat, Prüft Sold und Warenaufträge.


Wer kontrolliert dann nun das die Zahlen des Marschalls stimmen? Der hat ja vorher die Zahlen des Vo kontrolliert und daran hat man ja in der Verhangenheit gesehen Kontrolle ist an dem Punkt wichtig.

Zum Eiden des Hm , heisst ja dann seine Armee arbeit wird über seine Ratsarbeit gestellt, ergo der Rat bekommt mal wieder keinerlei Informationen,. Versteh ich das Richtig?

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 7. Dez 2016, 23:59 
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Carlson hat geschrieben:
Zitat:
Der Hauptmann ist ein aktiver Soldat während seiner Rat´s Periode, muss den Soldateneid schwören und vertritt die Armee im Rat


Da sehe ich aber z.B. bei den PV eventuell mal ein Problem. Ich hätte z.B. absolut keinen Bock einen Soldateneid zu schwören bloß weil ich als gewähltes Ratsmitglied diesen Posten übernehmen soll oder sogar muss.



Zitat:
Hauptmann

steht in Kontakt zu in WB zugelassenen militärischen Organisationen
organisiert die Abtretung von Soldaten an die Reichsarmee im Einsatzfall in Rücksprache mit Regent und Armeeführer
Vertretung der Armee im Rat
ist zuständig für die Einarbeitung neuer Hauptmänner und hat Zugang zu allen Bereichen des Hauptmanns
(natürlich erhält er auch einarbeitung und hilfe von den Stabsmitgliedern)
muss den Soldateneid schwören.
ist aktiver Soldat während seiner Rat´s Periode.


Das wurde im Konzept hier schon abgesegnet. Und so sollte das natürlich auch im AG wesentlich festgehalten werden.
Ich könnte ja sonst den HM wenn mir nicht passt aus dem Stab rauswerfen. Wenn er im gesetz steht geht das nicht.
Soll also dem Schutz dem HM dienen. Nicht den nachteil des Rates.
Hierdurch hat der Rat wie gewünscht ja nun auch mehr mitsprache recht in der Armee.



Blackrabbit hat geschrieben:
Wer kontrolliert dann nun das die Zahlen des Marschalls stimmen? Der hat ja vorher die Zahlen des Vo kontrolliert und daran hat man ja in der Verhangenheit gesehen Kontrolle ist an dem Punkt wichtig.


Wenn der Marschall bisher ja den VO kontrollieren wollte/musste. Würde der ja wegfallen. Der Marschall/Kämmerer/HBV haben einsicht auf die einsatzberichte und die bestellungen der versorgung im allgemeinen. Der Marschall trägt die infos an entsprechender stelle weiter damit Sold oder Waren von den richtigen ausgezahlt werden kann.
Die drei Personen haben gleichen zugriff. also könnten die sich auch gegnseitig kontrollieren.

Der Rat wollte mehr kontrolle haben. Das wäre damit gewährleistet.



Der text hier könnte auch

Zitat:
§ 3 (4) Der Marschall führt den Armee-Etat, Prüft Sold und Warenaufträge. Der Kämmerer ist für die Gegenprüfung Armee-Etat zuständig.


heissen.

Mein Schwerpunkt lag nicht darrauf das 4 Augen prinzip zu entfernen. Sondern aus der "überprüfung" die "führung" zu machen.
Vorher hatte der Rat den Etat nur überprüft. Nun führt er den Etat und der Kämmerer prüft den gegen. Das ist aber auch im Konzept festgehalten.


Zitat:
Zum Eiden des Hm , heisst ja dann seine Armee arbeit wird über seine Ratsarbeit gestellt, ergo der Rat bekommt mal wieder keinerlei Informationen,. Versteh ich das Richtig?



Ich vermute das siehst du Falsch. Ausser der HM würde von sich aus keine informationen an den Rat weiter geben. Dann hättest du recht. Aber das hatten wir schon. HM´s die Infos nicht vollständig in beiden richtungen übermittelt haben. Aber das ist auch garnicht mehr wirklich seine aufgabe Postbote zu spielen.

Hierfür wurde extra unter Stabsgebäude > Kontaktbüros ein Raum geschaffen "Besprechungssaal II"
Hier findet der Rat eigentlich alles was das Herz begehrt.
  • Die Armeeführung und Stabbesetzung
  • Wichtige Informationen
  • Aktuelle Alarmstufe
  • Anstehende Einsätze
  • Zuständig für die Dörfer
  • Truppenübersicht
  • Information für den Rat und Stab

Hier können Rat und Stab zusammen Diskutieren. Leider wurde das bisher sogut wie nicht angenommen oder benutzt.

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*Einsatzorden Blunzngröstl 1461*
*Orden der Grafschaft 1463*
*Imperial Campaign Cross for France 1463*
*Phalerae Aurea 1463*
*Stern des Engagements in Gold*


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Do 8. Dez 2016, 11:21 
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Jedes Ratsmitglied legt doch schon einen Eid ab. Damit ist es doch getan. Der Hauptmann legt dann zwei Eide ab ? Ich weiß nicht wozu das gut sein soll oder verbessern würde. Mit dem Rest gehe ich ansonsten konform.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Do 8. Dez 2016, 11:34 
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Hm mal anders rum Carlson X ist in der Armee und hat den Armeeeid geleistet, kommt dann aber auch in den Rat brauch er dort dann auch keinen Eid mehr leisten, weil den hat er ja schon bei der Armee geleistet ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Do 8. Dez 2016, 12:28 
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Ist genauso albern und doppelt gemoppelt. Was soll das? Ein Eid reicht doch wohl. Was ändert sich denn wenn ich zwei, drei oder fünf Eide leiste wo ich mich verpflichte zum Wohle der Provinz zu handeln? Ich behaupte mal garnix ändert das was. Das ist genauso albern wenn alte Ratsmitglieder nach ihrer Wiederwahl nochmal ihren Eid ablegen. Ich habe bestimmt schon 10 mal den gleichen Ratseid abgelegt, wobei einmal auch gereicht hätte.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Do 8. Dez 2016, 12:46 
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"Und wie wäre es mit einem individuelen Eid für den Hauptmann? Der den des Rates und den der Armee verbindet?"

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