Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 00:15 
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Stelle ich mal eine gegenfrage.

Wenn ich in den Rat kommen würde. Muss ich dann den Ratseid Schwören?

Das eine ist Politik. Das andere Millitär.

Ja man könnte einen kombinierten Eid schreiben. Der muss nur mit ins Armeegesetz.
Der Armeeführer kann sich gerne neben dem Regenten stellen wenn die Ratsmitglieder ihr eid leisten. Man kann einen Appell dabei abhalten.
Die Vereidigung zum Soldaten werden vom Armeeführer durchgeführt.
§ 4 (3) Vereidigungen, Entlassungen und Degradierungen werden vom Armeeführer durchgeführt.

Es reicht also nicht wenn der HM rein vorm Regenten vereidigt wird. Das reicht für die Politischen angelegenheiten. Nicht für die Millitärischen.

Zitat:
Ich schwöre, meine Pflicht zum höheren Wohl der Grafschaft von Württemberg zu erfüllen, mein Wissen und meine Fähigkeit in ihren Dienst zu stellen, ihre innere und äußere Sicherheit zu wahren und Übel von ihr fern zu halten. Ich werde meinen Dienst und mein Amt pflichtbewusst, gerecht und nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, die Gesetze Württembergs achten und ehren und den eigenen Vorteil hinten anstellen. Dieses Versprechen gilt bis in den Tod. Der HERR sei mein Zeuge.


Das Rot Makierte sehe ich hier eventuell als Problem.
1. Die Armee ist nicht genannt. Wäre mir wichtig. Wenns nicht umsetzbar ist. muss ich mit leben. hauptsache es steht im AG.
2. "Bis in den Tod." Hiesse doch das der Eid immer gelte. Auch wenn die Amtzeit und Soldatenzeit beendet ist.

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Verfasst: So 11. Dez 2016, 00:15 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 01:51 
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"Der Eid ist zu teilen aus dem Armeeeid übernommen. Siehe die Schlagwörter:

ihre innere und äußere Sicherheit zu wahren
meinen Dienst
pflichtbewusst


Der Regent ist der Oberbefehlshaber und der Führer der Armee und Rätlinge. Also würde es auf jeden Fall reichen das der Hauptmann vor dem Regenten allein den Eid leistet.

Das bis in den Tod kann man streichen. Und es in das AG aufzunehmen ist kein Problem. Müsste man ja eh was schreiben das der Hauptmann als einziger Ratsangehöriger nen Eid der Armee zu leisten hat. Ich persönlich finde das hier keinen Kompromiss sondern die bessere Lösung."

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 09:43 
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Ragnagor_babenco hat geschrieben:
Stelle ich mal eine gegenfrage.

Wenn ich in den Rat kommen würde. Muss ich dann den Ratseid Schwören?

Das eine ist Politik. Das andere Millitär.


Genau das, Ragna, gilt ja eben auch für jeden Soldaten, der in den Rat kommt.
Die hatten auch alle 2 Eide gleichzeitig zu erfüllen.

Oder hatten Durius und Linnet und wie sie alle hießen zuletzt keinen Eid vorm Regenten abgelegt?

Ich fände es gut so. Es macht vor allem die vermittelnde Position sehr deutlich.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 09:59 
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Das GESETZ sagt § 4 (3) Vereidigungen, Entlassungen und Degradierungen werden vom Armeeführer durchgeführt.

Das ist hier eindeutig festgelegt. Das könnte man nicht mal anders auslegen.
Regent oder Oberbefehlshaber ist nicht Armeeführer.

Wenn ich in den Rat kommen würde. Muss ich dann den Ratseid Schwören?

Sini hat nun geantwortet, danke dafür. So ähnlich meine ich das auch. Hab jetzt aber meinen Text nicht mehr ganz nachgebessert.

forum2.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=646745&postdays=0&postorder=asc&start=585

Hier kann man nachlesen.
Linnet, Ragna, White, Volante. Alle haben den Eid leisten müssen. Weil es eben ein Unterschied zwischen Armee und Politik ist.

Ich hab erst 3 Tage später meinen Eid aufgesagt. Weil ich mit dem regenten Diskutiert habe warum ich den Eid nochmal leisten müsse.

Es hiess du leistest ihn nicht noch mal. Du leistest einen Rat´s Eid. Das ist was anderes als dein Soldaten Eid.
Selbst bei meinen Vorgänger habe ich gelernt das es ein unterschied ist. Nur jetzt auf einmal. Da solls das gleich sein?

Vorschlag:

Wir ändern den § 9 (4) und den Ratseid so das beide genau gleich klingen. Das es für die Armee und Rat reicht. Ich weiss nicht ob Vasallen von Wb auch einen Eid schwören. Die kann man gleich mit reinpacken.

So brauche ich als Rat in der Armee nicht noch mal Eiden.
So Brauche ich als Armee im Rat nicht noch mal Eiden.
Und Als Vasall bräuchte ich auch im Rat oder Armee nicht noch mal extra eiden. Ich mein der vorgesetzte der vasallen wäre der Regent. Verbessert mich ruhig. Davon hab ich wenig ahnung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 11:49 
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Bin ich nun in einer falschen Diskussion?

Wir reden doch hier über die Änderung im Armee gesetz oder nicht?

was heissen würde , das gesetzt bekommt grad ebenso wie die Armee nen neuschliff. ergo steht es zur Arbeitsgrundlage was wir hier grade machen.

Wieso ragna pochst du jetzt so auf den §? wir versuchen doch hier gemeinsam eine Lösung zu finden. Und sollten immer dabei im Hinterkopf haben Regent ist Oberbefehlshaber, sprich die Armee untersteht dem Regenten und nicht andersrum das wird leider nur allzu oft vergessen.

Und zu deiner Frage die Sini beantwortet hat, ichd achet die sei Rhetorisch udn bedarf keienr wirklichen Antwort, da du ja schon selber im Rat von Wb tätig warst.

Könnte ich dich ja fragen warst du mal Staatsanwalt , ist eben so seltsam, meienr Meinung nach

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 12:26 
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Naja die Eide zusammen zu fügen würde halt auch bedeuten, jeder der in den Rat kommt Eidet gleichzeitig auf die Armee und ist für seine Ratszeit Soldat hätte auch was.Wachdienst in den Städten zb könnte dann vom Rat übernommen werden, wollt ihr das mit einem einheitlichen Eid?

Mit zwei Eiden wäre es nur der HM


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 12:54 
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"Ragna hat das Rederecht von mir erhalten, schließlich geht es hier um das Armeegesetz und er ist der Armeeführer."


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 13:33 
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Nalinga hat geschrieben:
Naja die Eide zusammen zu fügen würde halt auch bedeuten, jeder der in den Rat kommt Eidet gleichzeitig auf die Armee und ist für seine Ratszeit Soldat hätte auch was.Wachdienst in den Städten zb könnte dann vom Rat übernommen werden, wollt ihr das mit einem einheitlichen Eid?

Mit zwei Eiden wäre es nur der HM



Damit du es auch verstehst. Der Eid hier gilt NUR für den Hauptmann. Über was anderes reden wir hier gar nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 13:51 
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Klang für mich schon anders Leiv und hat nichts mit verstehen und nicht verstehen zu tun.


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 13:58 
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"Aber wir haben hier die ganze Zeit gesagt das es sich um einen seperaten, neuen eid handelt der nur für den Hauptmann ist, wenn wir das mit den zwei Eiden nicht wollen. Aber das Missverständniss ist ja nun aufgeklärt."

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