Stelle ich mal eine gegenfrage.
Wenn ich in den Rat kommen würde. Muss ich dann den Ratseid Schwören?
Das eine ist Politik. Das andere Millitär.
Ja man könnte einen kombinierten Eid schreiben. Der muss nur mit ins Armeegesetz.
Der Armeeführer kann sich gerne neben dem Regenten stellen wenn die Ratsmitglieder ihr eid leisten. Man kann einen Appell dabei abhalten.
Die Vereidigung zum Soldaten werden vom Armeeführer durchgeführt.
§ 4 (3) Vereidigungen, Entlassungen und Degradierungen werden vom Armeeführer durchgeführt.Es reicht also nicht wenn der HM rein vorm Regenten vereidigt wird. Das reicht für die Politischen angelegenheiten. Nicht für die Millitärischen.
Zitat:
Ich schwöre, meine Pflicht zum höheren Wohl der Grafschaft von Württemberg zu erfüllen, mein Wissen und meine Fähigkeit in ihren Dienst zu stellen, ihre innere und äußere Sicherheit zu wahren und Übel von ihr fern zu halten. Ich werde meinen Dienst und mein Amt pflichtbewusst, gerecht und nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, die Gesetze Württembergs achten und ehren und den eigenen Vorteil hinten anstellen. Dieses Versprechen gilt bis in den Tod. Der HERR sei mein Zeuge.
Das Rot Makierte sehe ich hier eventuell als Problem.
1. Die Armee ist nicht genannt. Wäre mir wichtig. Wenns nicht umsetzbar ist. muss ich mit leben. hauptsache es steht im AG.
2. "Bis in den Tod." Hiesse doch das der Eid immer gelte. Auch wenn die Amtzeit und Soldatenzeit beendet ist.