Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 15:29 
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Der Kerl hat lange zugehört und überlegt und am Ende nickt er. "Die Argumente die man hier vorbringt überzeugen mich am Ende doch. Denn es stimmt. Es gibt Leute die mehrere Eide schwören müssen weil sie mehrere Ämter annehmen. Ich kann das also vollkommen nachvollziehen warum der Hauptmann auch einen Soldateneid schwören sollte. Ich stelle mich damit auf die Seite der Befürworter des doppelt Eides."

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Verfasst: So 11. Dez 2016, 15:29 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 16:16 
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Ragna überzeugt hier einfach in allen Punkten.

Hier wird mal ein dickes Lob und viel Dank fällig!

:fuer:

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 16:43 
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Man hätte es nicht besser Erklären können Ragna..

mein :fuer: war schon vorher klar

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mo 12. Dez 2016, 01:13 
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Zitat:
Mit dem HM im Stab hatt man eine bessere verbindungstelle so das man im sinne des Regenten direckt dinge beschliessen kann die der Regent und Rat für gut heissen.
Das gabs bisher so auch nicht. Es wird viel an mir kritisiert das ich nun viel in die Hände des Rates abgebe, Das sie viel einsicht haben. Mehr Kontrolle. Ja das tue ich. Ich erhoffe mir dadurch wieder mehr vertrauen zwischen Rat und Armee aufzubauen.


Ragna da bin ich sogra bei dir,vorallem mit dem vertrauen ...es sei dahingestellt wo und ann es verloren ging...aber es ist schon länger weg..egal wie wir es drehen armee udn rat oder rat und armee

um was es andrere ging mag ich nich sagen , nur nochmal mir ging es imemr nur um Informationen für den Rat
aber auch das sich Armeeler dennoch bewusst sind wem sie unterstehen ganz obergeordnet udn das ist nun mal dem Regenten udn wenn ich dan in einem wh sowas hör ei nne ich untersteh Duri, ähm ja auch aber oerbefehlshaber ist immer noch regent/in, das nur am rand

eigentlich wollte ich sagen ich unterstütze sehr udn gerne mit das Armee ud rat wieder vertrauen aufbauen , denn muss da sein
sonst können wir eins von beidenm wirklich abschaffen
und ragna ich rechne dir das an das du dich unserem sauhaufen entgegenstellst wirklcih

aber unwissende wie ich könne auchnur dadurch lernen .durch erklären wie du es getan hast
aber ging ja wohl nich nur mir so ^^

bleibt dennoch in einem vorschlag das der kämmer im gesetzes text raus is wo es um kotrolle desarmee etatsgeht

ich sehe ein merh augen prinzip dort dringend notwendigzum schutz beider seiten

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mo 12. Dez 2016, 11:46 
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Zitat:
Zitat:
§ 3 (4) Der Marschall führt den Armee-Etat, Prüft Sold und Warenaufträge. Der Kämmerer ist für die Gegenprüfung Armee-Etat zuständig.


heissen.

Mein Schwerpunkt lag nicht darrauf das 4 Augen prinzip zu entfernen. Sondern aus der "überprüfung" die "führung" zu machen.
Vorher hatte der Rat den Etat nur überprüft. Nun führt er den Etat und der Kämmerer prüft den gegen. Das ist aber auch im Konzept festgehalten.



Ich vermute mal das hier ist einfach mal untergegangen.

ich habe das durchaus schon mal hier angebracht zur verbesserung.

Das 4 Augenprinzip soll ja nicht wegfallen. Da machte ich ja schon einen neuvorschlag. So ich stelles hier noch mal verbessert ein.

Änderungen im Armeegesetz

Alt jeweils in Rot
Neu jeweils in Blau gekennzeichnet

Zitat:
§ 3 Zuständigkeiten der Ratsämter

ALT:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist für den Informationsaustausch zwischen Rat und Armee verantwortlich.

NEU:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist ein aktiver Soldat während seiner Rat´s Periode, muss den Soldateneid schwören und vertritt die Armee im Rat



ALT:
§ 3 (4) Der Marschall und der Kämmerer überprüfen die Einhaltung des Armeeetats.

NEU:
§ 3 (4) Der Marschall führt den Armee-Etat, Prüft Sold und Warenaufträge. Der Kämmerer ist für die Gegenprüfung Armee-Etat zuständig.



§ 5 Armeestab

ALT:
§5 (2) Der Armeestab setzt sich mindestens aus dem stellvertretenden Armeeführer, dem Ausbildungsoffizier,
dem Nachrichtenoffizier und dem Versorgungsoffizier zusammen.

NEU:
§5 (2) Der Armeestab setzt sich mindestens aus dem stellvertretenden Armeeführer, dem Ausbildungsoffizier,
dem Nachrichtenoffizier , dem Hauptmann und den Bannerherren der Armee zusammen.



§ 7 Finanzierung der Armee

ALT:
§ 7 (b) Die Einspeisung in den Armeeetat ist dem Versorgungsoffizier mitzuteilen.

NEU:
§ 7 (b) Die Einspeisung in den Armeeetat ist dem Armeeführer mitzuteilen.



ALT:
(2) Dem Versorgungsoffizier obliegt die Buchführung des Armeeetats.

NEU:
(2) Dem Marschall obliegt die Buchführung des Armeeetats.



Ich hoffe das ist so besser.

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*Einsatzorden Blunzngröstl 1461*
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Do 15. Dez 2016, 06:26 
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Was ist hiermit?
Ich muss sagen, ich würde gern abstimmen.
Ragna hat hier einfach überzeugt in allen Punkten.
Über das Armeekonzept haben wir längst - positiv! - entschieden. Setzen wir es nun auch rechtlich um!

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2016, 14:34 
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Ich weiß es ist die besinnliche Julmondzeit, wir sind alle träge vom leckeren Winterfestessen und lieber mit unseren Familien als dem drögen Pergament der Arbeit zusammen.

Und doch: Das hier liegt seit einer Woche brach. Bitte! Hat hier noch jemand eine Meinung zu?
Ich würde noch immer gern abstimmen. Seien wir konsequent! Wir haben das Armeekonzept befürwortet, bringen wir es auch gesetzlich auf den Weg.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2016, 16:08 
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"Die Abstimmung erfolgt nach den Feierlichkeiten. Bis dahin hat man noch Zeit etwas zu sagen. Wenn nichts erfolgt, setz ich die Abstimmung auf."


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 25. Dez 2016, 12:16 
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schuldigung aber bei mir hängt es irgendwie noch hier dran

Zitat:
ALT:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist für den Informationsaustausch zwischen Rat und Armee verantwortlich.

NEU:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist ein aktiver Soldat während seiner Rat´s Periode, muss den Soldateneid schwören und vertritt die Armee im Rat


Meines erachtens sollte man das neue zu dem alten Ergänzen udn nicht das alte einfach streichen

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mo 26. Dez 2016, 00:47 
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Es steht nicht mehr drinn weil es einfach nicht mehr gebraucht wird.

Der Hauptmann vertritt auf gesetzes seite die armee im Rat. Nur für infos brauche ich den nicht. Wenn ich infos für den Rat habe gebe ich das im Besprechungsraum 2 bekannt.
Diese stille Post die es in den vergangenen Jahren zu häufig gegeben hat, werde ich nicht tollerieren und unterstützen.

Sollte es natürlich auf der Seite gesehen werden das der Rat nun keine infos mehr in die Armee tragen müsste, kann ich damit leben. Die Armee bekommt eh nur die Informationen die der Rat für sinnvoll hält, nicht die die Armee für notwendig erachtet.

Wenn es also so unbedingt drinn stehen muss. Formuliert es rein. Nutzen von meiner Seite werde ich es nicht! Sonst wünsche ich den Herrschaften ein schönes und ruhiges Weihnachtsfest.

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