So 11. Dez 2016, 15:29
So 11. Dez 2016, 15:29
So 11. Dez 2016, 16:16
So 11. Dez 2016, 16:43
Mo 12. Dez 2016, 01:13
Mit dem HM im Stab hatt man eine bessere verbindungstelle so das man im sinne des Regenten direckt dinge beschliessen kann die der Regent und Rat für gut heissen.
Das gabs bisher so auch nicht. Es wird viel an mir kritisiert das ich nun viel in die Hände des Rates abgebe, Das sie viel einsicht haben. Mehr Kontrolle. Ja das tue ich. Ich erhoffe mir dadurch wieder mehr vertrauen zwischen Rat und Armee aufzubauen.
Mo 12. Dez 2016, 11:46
Zitat:
§ 3 (4) Der Marschall führt den Armee-Etat, Prüft Sold und Warenaufträge. Der Kämmerer ist für die Gegenprüfung Armee-Etat zuständig.
heissen.
Mein Schwerpunkt lag nicht darrauf das 4 Augen prinzip zu entfernen. Sondern aus der "überprüfung" die "führung" zu machen.
Vorher hatte der Rat den Etat nur überprüft. Nun führt er den Etat und der Kämmerer prüft den gegen. Das ist aber auch im Konzept festgehalten.
§ 3 Zuständigkeiten der Ratsämter
ALT:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist für den Informationsaustausch zwischen Rat und Armee verantwortlich.
NEU:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist ein aktiver Soldat während seiner Rat´s Periode, muss den Soldateneid schwören und vertritt die Armee im Rat
ALT:
§ 3 (4) Der Marschall und der Kämmerer überprüfen die Einhaltung des Armeeetats.
NEU:
§ 3 (4) Der Marschall führt den Armee-Etat, Prüft Sold und Warenaufträge. Der Kämmerer ist für die Gegenprüfung Armee-Etat zuständig.
§ 5 Armeestab
ALT:
§5 (2) Der Armeestab setzt sich mindestens aus dem stellvertretenden Armeeführer, dem Ausbildungsoffizier,
dem Nachrichtenoffizier und dem Versorgungsoffizier zusammen.
NEU:
§5 (2) Der Armeestab setzt sich mindestens aus dem stellvertretenden Armeeführer, dem Ausbildungsoffizier,
dem Nachrichtenoffizier , dem Hauptmann und den Bannerherren der Armee zusammen.
§ 7 Finanzierung der Armee
ALT:
§ 7 (b) Die Einspeisung in den Armeeetat ist dem Versorgungsoffizier mitzuteilen.
NEU:
§ 7 (b) Die Einspeisung in den Armeeetat ist dem Armeeführer mitzuteilen.
ALT:
(2) Dem Versorgungsoffizier obliegt die Buchführung des Armeeetats.
NEU:
(2) Dem Marschall obliegt die Buchführung des Armeeetats.
Do 15. Dez 2016, 06:26
Mi 21. Dez 2016, 14:34
Mi 21. Dez 2016, 16:08
So 25. Dez 2016, 12:16
ALT:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist für den Informationsaustausch zwischen Rat und Armee verantwortlich.
NEU:
§ 3 (1) Der Hauptmann ist ein aktiver Soldat während seiner Rat´s Periode, muss den Soldateneid schwören und vertritt die Armee im Rat
Mo 26. Dez 2016, 00:47
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