Mo 1. Mai 2017, 08:51
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Mo 1. Mai 2017, 09:04
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Mo 1. Mai 2017, 11:16
Mo 1. Mai 2017, 17:30
Mo 1. Mai 2017, 17:42
Ronda hat geschrieben:[rp]Bekanntmachung der Krone von Württemberg
Abstimmung über testweises Rederecht für Bürgermeister im Sitzungssaal
Werte Württembergerinnen und Württemberger,
der Rat hat darüber abgestimmt, ob die Bürgermeister und der Adelssprecher für vier Wochen testweise dauerhaftes Rederecht im Sitzungssaal bekommen sollen.
Erhalten BM und ASp testweise auch Rederecht bei sie betreffenden Themen im Sitzungssaal?
"Ja"-Stimmen: Danavis, Jellena, Kelian, Konsar, Leiv. und Ronda
"Nein"-Stimmen: Butterfly9, Carlson, Jussi, Lisana, Slaufa
Keine Enthaltungen
Nicht abgestimmt hat Bilbo1.
Damit erhalten die Bürgermeister und der Adelssprecher für die nächsten vier Wochen testweise dauerhaftes Rederecht.
Für den Rat von Württemberg
Ronda von Wettin
[/rp]
Jussi hat geschrieben:Bekanntmachung - Neuregelung zu Rederecht und Diskussionsbeteiligung im Rat
Der Rat Württembergs hat in einer Abstimmung mit sehr großer Mehrheit entschieden, dass ab sofort im Sitzungssaal des Rates nur noch für Ratsmitglieder ein uneingeschränktes Rederecht gelten sollen. Alle anderen zuvor erteilten Rederechte sind damit gegenstandslos und ab sofort auch für die laufenden Diskussionen aufgehoben. Ich bitte die Vasallen Württembergs, die Bürgermeister und auch die bisher in den Diskussionen beteiligten Bürger, dies zu berücksichtigen und auf weitere persönliche Teilnahme an den Diskussionen zu verzichten, sollte dies nicht ausdrücklich neu genehmigt werten. Als Moderator der Ratsdiskussionen behalte ich mir das Recht vor, bei Missachtung der Neuregelung diese Beiträge aus der Diskussion zu entfernen.
Teil der Entscheidung des Rates war aber auch ein Modell, wie künftig die Bürgerbeteiligung gehandhabt werden soll, das ich hier kurz vorstellen möchte.
Denn Ziel dieses Entscheids war nicht, die Meinung aus dem Volke zu unterdrücken!
Künftiger Ansatz zur Diskussionbeteiligung der Bürger:
Es besteht bei jeder Diskussion die Möglichkeit fachliche Einwürfe von Aussen von Jedermann per Brief an jedes Ratsmitglied zu richten, oder aber beim Regenten ein persönliches Rederecht für ein Thema im Sitzungssaal zu beantragen. Das richtige Mittel für einen Diskussionseinwurf zu wählen, sollte jedem selbst überlassen sein.
Es ergeht jedoch die Bitte an die Ratsmitglieder Briefe, oder auch Ausschnitte davon, restriktiv und kontrolliert in die Diskussion einzubringen, und auch darauf zu achten, dass sie tatsächlich inhaltlich beitragen. Reine Meckerbeiträge, persönliche Angriffe etc. erfüllen diesen Sinn nicht und werden ggf. von der Diskussionsleitung entfernt, so daran Anstoß genommen wird. Auch soll eine stetige Briefeflut immer gleicher Absender vermieden werden, hier bietet sich die Beantragung des Rederechts an.
Die Genemigung oder auch Entzug für ein Rederechtspricht der Regent für jedes Thema separat aus und dokumentiert es für alle nachvollziehbar (z.B. im Ersten Beitrag oder der Überschrift des Threads). Dieses Vorgehen gilt für alle gleichermaßen, also Bürgermeister, Vasallen und interessierte Bürger.
gegeben zu Stuttgart am 23.10.1462
Jussi von Araja
Graf von Württemberg
Jellena hat geschrieben:Ergänzend zum Wortrecht im öffentlichen Sitzungssaal:
Der Adelssprecher und die Bürgermeister haben nach Ratsbeschluss und Beendigung einer Testphase im öffentlichen Sitzungssaal des Rates dauerhaftes Wortrecht in allen Themen. Inbegriffen ist hierbei auch die Eröffnung neuer Diskussionsthemen.
Zur Vollständigkeit noch einmal die Debatte dazu, sowie die Abstimmung:
Rederechte (Diskussion)
Die Abstimmung
gez. am 01.02.1464
Jellena von Thierstein
Gräfin von Württemberg
Mo 1. Mai 2017, 18:30
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Mo 1. Mai 2017, 19:14
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