Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Do 23. Okt 2014, 08:09 
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Bekanntmachung - Neuregelung zu Rederecht und Diskussionsbeteiligung im Rat

Der Rat Württembergs hat in einer Abstimmung mit sehr großer Mehrheit entschieden, dass ab sofort im Sitzungssaal des Rates nur noch für Ratsmitglieder ein uneingeschränktes Rederecht gelten sollen. Alle anderen zuvor erteilten Rederechte sind damit gegenstandslos und ab sofort auch für die laufenden Diskussionen aufgehoben. Ich bitte die Vasallen Württembergs, die Bürgermeister und auch die bisher in den Diskussionen beteiligten Bürger, dies zu berücksichtigen und auf weitere persönliche Teilnahme an den Diskussionen zu verzichten, sollte dies nicht ausdrücklich neu genehmigt werten. Als Moderator der Ratsdiskussionen behalte ich mir das Recht vor, bei Missachtung der Neuregelung diese Beiträge aus der Diskussion zu entfernen.

Teil der Entscheidung des Rates war aber auch ein Modell, wie künftig die Bürgerbeteiligung gehandhabt werden soll, das ich hier kurz vorstellen möchte.
Denn Ziel dieses Entscheids war nicht, die Meinung aus dem Volke zu unterdrücken!

Künftiger Ansatz zur Diskussionbeteiligung der Bürger:
Es besteht bei jeder Diskussion die Möglichkeit fachliche Einwürfe von Aussen von Jedermann per Brief an jedes Ratsmitglied zu richten, oder aber beim Regenten ein persönliches Rederecht für ein Thema im Sitzungssaal zu beantragen. Das richtige Mittel für einen Diskussionseinwurf zu wählen, sollte jedem selbst überlassen sein.

Es ergeht jedoch die Bitte an die Ratsmitglieder Briefe, oder auch Ausschnitte davon, restriktiv und kontrolliert in die Diskussion einzubringen, und auch darauf zu achten, dass sie tatsächlich inhaltlich beitragen. Reine Meckerbeiträge, persönliche Angriffe etc. erfüllen diesen Sinn nicht und werden ggf. von der Diskussionsleitung entfernt, so daran Anstoß genommen wird. Auch soll eine stetige Briefeflut immer gleicher Absender vermieden werden, hier bietet sich die Beantragung des Rederechts an.
Die Genemigung oder auch Entzug für ein Rederechtspricht der Regent für jedes Thema separat aus und dokumentiert es für alle nachvollziehbar (z.B. im Ersten Beitrag oder der Überschrift des Threads). Dieses Vorgehen gilt für alle gleichermaßen, also Bürgermeister, Vasallen und interessierte Bürger.

gegeben zu Stuttgart am 23.10.1462
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Jussi von Araja
Graf von Württemberg

_________________
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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein


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Zitat:
Ergänzend zum Wortrecht im öffentlichen Sitzungssaal:


Der Adelssprecher und die Bürgermeister haben nach Ratsbeschluss und Beendigung einer Testphase im öffentlichen Sitzungssaal des Rates dauerhaftes Wortrecht in allen Themen. Inbegriffen ist hierbei auch die Eröffnung neuer Diskussionsthemen.

Zur Vollständigkeit noch einmal die Debatte dazu, sowie die Abstimmung:

Rederechte (Diskussion)
Die Abstimmung

gez. am 01.02.1464

Jellena von Thierstein
Gräfin von Württemberg

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