Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mo 20. Okt 2014, 22:37 
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Liebe Ratsmitglieder,

nachdem wir das Thema "Rederechte und Diskussionsbeteiligung" im Sitzungsaal des Rates beraten haben, steht folgender Gesamtvorschlag im Raum:
Zitat:
Unser Ziel sollte sein:
Der Rat sollte sich hier grundsätzlich ohne Fremdbeteiligung beraten können und zu eigenen Entscheidungen finden. Jedoch wollen wir nicht auf fachlich fundierte Meinungen von Aussen verzichten. Die Beteiligung von Aussen muss jedoch ein überschaubares Maß haben und darf nicht dazu führen, dass sprichwörtlich eine Marktpaltzdebatte geführt wird und sich Ratsmitglieder aus ihrer Verantwortung der aktiven Beteiligung stehlen. Das wird der Aufgabe des Rates nicht gerecht, die er von den Bürgern als ihre Stellvertretung erhalten hat.

Die Umsetzung könnte sein:
Der Rat tagt weiterhin prinzipiell in sich geschlossen, aber öffentlich einsehbar im Sitzungssaal. Damit wird er seiner Verantwortung und dem Autrag gerecht, Entscheidungen selbst herbei zu führen.
Es besteht bei jeder Diskussion die Möglichkeit fachliche Einwürfe von Aussen von Jedermann per Brief an jedes Ratsmitglied zu richten, oder aber (beim Regenten) Rederecht zu zu bentragen. Das richtige Mittel für einen Diskussionseinwurf zu wählen, sollte jedem selbst überlassen sein. Es ergeht jedoch die Bitte an die Ratsmitglieder Briefe, oder auch Ausschnitte davon, restriktiv und kontrolliert in die Diskussion einzubringen, und auch darauf zu achten, dass sie tatsächlich inhaltlich beitragen. Reine Meckerbeiträge, persönliche Angriffe etc. erfüllen diesen Sinn nicht. Jedes Ratmitglied sollte selber erkennen können, wenn die Anfrage nach Rederecht sinnvoller erscheint, als dauerhaft Briefe der gleichen Absender einzubringen.
Die Genemigung oder Entzug für ein Rederecht spricht der Regent aus ((als Ratsadmin schaltet er die Rechte frei)) und dokumentiert es für alle nachvollziehbar (z.B. im Ersten Beitrag des Threads). Dieses Vorgehen gilt für alle gleichermaßen, also BMs, Vasallen, Bürger usw. und sollte auch unter dem Gesichtspunkt einer überschabaren personellen Beteiligung erfolgen.

Vorgehen dahin:
Mit einem Beschluss des Rates werden alle bestehenden Rederechte entzogen und ein "Regelwerk" zu o.g. Beteiligungsmöglichkeiten von außerhalb des Rates im Sitzungssaal ausgehängt. Ein jeder soll wissen, welche Möglichkeiten es gibt und an wen er sich zu wenden hat.


Mit dieser Abstimmung soll nun über das Vorgehen abgestimmt werden, also im Grunde zwei Punkte:
1. Grundsätzliches Rederecht im Sitzungssaal nur für Ratsmitglieder, daher Entzug für Vasallen, BMs, Bürger und
2. die Definition und Niederschrift der Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bürger entsprechend der oben beschriebenen Umsetzung

Zusammengefasste Abstimmungsfrage:
Stimmt der Rat für die Einschränkung des Rederecht im Sitzungssaal auf Ratsmitglieder bei vorgeschlagener Neuregelung der Bürgerbeteiligung?

Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung

Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:

  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.

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Zitat:
Es besteht bei jeder Diskussion die Möglichkeit fachliche Einwürfe von Aussen von Jedermann per Brief an jedes Ratsmitglied zu richten, oder aber (beim Regenten) Rederecht zu zu bentragen.


Unter den Voraussetzungen: Dafür (Wobei sich aber nichts wirklich ändert...)

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