Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:53 
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"aaah" Adri hörte Philipp reden und ihr fiel ein was sie die ganzen Tage vergessen hatte. "Entschuldigt bitte, ja eine Abstimmung wäre ganz gut, nur würde ich gerne noch etwas dann ergänzen. Nämlich ob man irgendwo festhalten kann, am besten in dem Gesetz, unter welchem Umstand die Wirtschaft oder der Regent Einsicht verlangen darf, oder soll das willkürlich sein?" Sie hatte sichtlich ein schlechtes Gewissen, dass ihr diese Frage erst jetzt einfiel, aber sie empfand sie für wichtig.

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Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:53 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:58 
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"Ich würde das lieber nicht festhalten sondern wirklich auf Willkür setzen obwohl das kein nettes Wort ist. Es könnte dann wieder sein das wir einen Umstand nicht mit aufführen und erneut hat niemand das Recht eine Inventurliste zu verlangen. Wir wollten es ja aber schaffen das die Bürgermeister jederzeit, ohne besondere Umstände, dazu verpflichtet sein müssen."

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 13:45 
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Rabi schmunzelt ein wenig, sie hatte ja schon vom Misstrauen des Regenten gerüchteweise gehört.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 14:15 
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Adriaana überlegte kurz. "Aber warum? Also der einzige Grund der mir einfällt wäre, wenn man den Verdacht hat, der Bürgermeister veruntreut die Gelder des Dorfes, oder bunkert Waren die er über die Grafschaft günstig erhält, um damit zu handeln. Was anderes fällt mir nicht ein, warum es uns interessieren würde, denn es sind ja nicht unsere Gelder und Waren. Übersehe ich irgendeinen anderen Grund? Also ich vertraue meiner Bürgermeisterin 100% und ich hoffe sie mir auch, aber wenn jetzt einfach von ihr ohne Anfangsverdacht, eine Inventur gefordert werden würde, dann würde das glaub ich das Vertrauen erschüttern. Wenn ich ihr aber sage, es wurde der und der Verdacht geäußert, dann würde sie sehen, dass ich nur meine Pflicht erfülle und nicht hinterher"schnüffel". Versteht ihr Philipp was ich meine. Es ist doch auch wichtig, dass man einen Vorschuss an Vertrauen unseren Bürgermeistern entgegenbringt, so wie die Bürger es in uns stecken."

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 20:42 
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Dann können wir das Gesetz ja auch so lassen, wie es ist, oder? Ich mein, ein Recht einzuräumen und es gleichzeitig wieder einzuschränken.. Wenn ein verdacht vorliegt, wird der betreffende Bürgermeister aufgefordert, eine Inventur abzugeben, oder aus dem Rathaus gestürmt. Dafür brauche ich keine Gesetzesänderung..

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 20:49 
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Die Brünette schaut auf. "Aber im Moment haben wir außer zum Amtsende halt keine Grundlage eine Inventur einzufordern, demnach macht es schon Sinn, das Gesetz zu ändern, aber halt nicht nach Lust und Laune. Ein kleines Beispiel. Ich war vor kurzem in einem Dorf und hatte mir vorher die Inventuren angeschaut. Der damalige Bürgermeister hatte vorher bekannt gegeben das Rathaus gesichert zu haben, da Räuber in der Stadt waren, nur war das Sicherungsmandat leer, als ich es mir im Büro anschaute und die Waren auch nicht auf dem Markt zu sehen. Deswegen bat ich ihn um Stellungnahme wo er das den bitte alles gesichert hätte. Es gab einen riesen Aufstand, was die Grafschaft sich da einmischen würde. Die Gesetzesänderung wäre in dem Fall eine gute Grundlage gewesen. Der Bürgermeister hätte mir ja auch einfach mitteilen können, er hat alles in seinem Haus versteckt, wäre eine Begründung gewesen, aber halt durch eine Inventur auch nachvollziehbar gewesen. Aber einfach nur eine Inventur zu fordern, weil man Neugierig ist, halte ich für falsch."

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 21:19 
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Dann mach einen Vorschlag, wie du das formulieren würdest.

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 21:24 
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Adri wurde rot und murmelte "Ich bin doch keine Juristin, aber ich würde es wahrscheinlich sowas wie


Zitat:
§8 Die Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten oder Grafen, die auf Grund einer Anzeige oder des Verdachts der Veruntreuung stattfindet, eine Bestandsliste abzugeben. Darin ist aufzuführen,
[...]


schreiben. Dann muss notfalls das Ratsmitglied, was den Bürgermeister dazu auffordert, das halt begründen und auch dafür gerade stehen."

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 21:35 
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"So ist aber die ganze vorherige Formulierung unsinnig...ich sage es ungern aber das jetzt wieder zu beschränken hat keinen Sinn. Ich verstehe nicht warum du das beschränken möchtest. Selbst wenn du nur aus Neugier handelst.....sehe ich kein Problem darin. Meist kommt man ja aus Zufall nur auf Ungereimtheiten. Also ich kann einer Beschränkung nicht zustimmen wenn der Sinn doch war jederzeit eine Inventur einfordern zu können. Willst du das aber unbedingt dann schreib:"

§8 Die Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten in Absprache mit dem Grafen, eine Bestandsliste abzugeben. Der Graf ist jederzeit befugt eine Bestandsliste einzufordern. Darin ist aufzuführen,

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 17. Jan 2018, 21:36 
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Die Frage dabei ist: Was passiert, wenn der Verdacht unbegründet ist? Oder der Verdacht nur vorgeschoben ist?
Klar, letzteres wäre dann wohl Amtsmissbrauch. Aber muss man die Gesetze wirklich unnötig verkomplizieren? Ich jedenfalls habe keine Lust, jeden Bürgermeister einmal pro Woche aufzufordern, eine Inventur einzureichen. Viel zu viel Arbeit, wenn es keinen grund dafür gibt..

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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