Blackrabbit hat geschrieben:
Zitat:
1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat,oder für die Pfarrei der Stadt tätig ist. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.
Kirchliche Amtsträger haben sich bei dem zuständigen Erzbischof oder dessen Stellvertreter über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren.
Ich meine hier sollte ein "ihre" statt einem "seine" stehen da die Mehrzahl an Personen angesprochen wird und nicht der einzelne Amtsträger wie im Satz vorher.
Nur als kleine Anmerkung.
Bezüglich der Kulturbeauftragten und der Gesundheitsbeauftragten könnte man heranziehen das es geschaffene Ämter durch den Grafen bzw. den Rat sind welche derzeitig noch ohne klar definierte Aufgaben sind. Natürlich sind Sie alle grundsätzlich, wie jeder andere Mensch der Grafschaft ob Amtsträger oder nicht, unserem Grafen oder einer eventuellen Gräfin zur Gefolgschaft verpflichtet schon aufgrund unseres sozialen Systems. Aufgrund dieser Lage könnte man auf einen grundlegenden Eid dieser Personen denke ich verzichten, man sollte Ihnen wie Galaresch schon sagte nur in einer Arbeitsanweisung die Rahmenbedingungen des Amtes klar machen und das sie dem Wohle der Gemeinschaft und der Grafschaft verpflichtet sind, damit sollte man eine ausreichende Grundlage für den Fall schaffen das sie gegen diese Interessen verstoßen.