Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Di 15. Mär 2011, 09:54 
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Zitat:
Der goldene Hirsch
gräflicher Hausorden von Württemberg



Regelwerk des Hausordens

I. Allgemein

1. Der Vorsitz des Hausordens obliegt dem amtierenden Regenten von Württemberg, der auch als Stifter des Hausordens gilt.

2. Der Ordensitz ist das Schloss von Württemberg


II. Aufnahme

1. In den Hausorden dürfen nur von der Grafschaft geadelte Ritter militärischen Hintergrundes aufgenommen werden.

2. Dem Vorsitzenden obliegt die Aufnahme in den Ritterorden.
Vorschläge dürfen durch die jeweiligen Ordensritter oder Ratsmitglieder Württembergs vorgebracht werden.


III. Rechte und Pflichten

1. Ein Ritter des Hausordens hat das Recht sich einen Knappen zu suchen und die Pflicht diesen gewissenhaft auszubilden.

2. Der Ritter und sein Knappe haben das Recht von der Grafschaft bei Einsätzen verpflegt zu werden.

3. Der Ritter hat das Recht zum Wohle der Grafschaft innerhalb dieser zu agieren.

4. Der Ritter verpflichtet sich mit bestem Gewissen nach seinem Eid, Treue(Obsequium), Hilfe (Auxilium) und Rat (Consilium), zu leben und sich Aktionen zum Wohle der Grafschaft zu widmen. Dies kann die Begleitung einer Handelskarawane, Schutz von Reisenden und Räuberjagden sein.

5. Der Ritter verpflichtet sich Württemberg nicht zu verlassen um einsatzbereit zu sein. Der Vorsitzende kann Ausnahmen erteilen.

6. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt.


Zitat:
Anhang - Das Knappensystem

I. Ritter

Der Ritter darf sich seinen Knappen selber aussuchen. Wie dies zu geschehen hat, darf sich der Ritter selber aussuchen.

Der Ritter verpflichtet sich dazu, seinem Knappen Folgendes zu lehren:

- Ideale und Tugenden eines Ritters
- Waffenlehre, militärische Grundausbildung
- Höfische Etikette, Anreden des Adels, Tanz, Benehmen

Der Ritter kann seinen Knappen zum Schildknappen ernennen, wenn er meint, dass die Ausbildung beendet ist.

Der Ritter kann seinen Knappen jederzeit aus seinem Dienst entlassen


II. Knappen

Der Knappe kann jederzeit aus dem Dienst seines Herrn treten ohne dessen Genehmigung zu brauchen.

Der Knappe verpflichtet sich für den Ritter zu jeder Zeit zur Verfügung zu stehen.


Ich habe willkürlich erst mal nen Namen genommen. Ob wir ihn behalten oder einen anderen aussuchen, können wir ja noch entscheiden.

Das Knappensystem sollte meiner Meinung nach als Anhang gereicht werden. Jeder Ritter hat natürlich seine eigenen Regeln für seinen Knappen aber etwas Grundsätzliches sollte für das Knappensystem schon stehen.

Sollten wir den Namen behalten, habe ich einfach mal versucht eine Kette herzustellen. Ich bin nicht sehr gut darin und wer geschicktere Finger hat, kann sich gerne daran versuchen. Ich denke nur, dass wir versuchen sollten die Kette zum eigenen Hausorden herzustellen. Ob sie später angenommen wird oder eine gestellt bekommen, sehen wir ja dann. Das ist aber nur nebensächlich.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 15. Mär 2011, 09:54 


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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Di 15. Mär 2011, 15:40 
Nimms mir nicht übel Severin, aber der Name klingt nach Wirtshaus, anstatt nach Ritterorden

Einige Dörfer haben ein Geschichtsbuch, gibts sowas vielleicht irgendwo auch für die Grafschaft, wo man dann vielleicht einen Namen aus einer besonderen Gegebenheit heraus konstruieren könnte?


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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Di 15. Mär 2011, 16:09 
Schlecht ist der Name im Grunde nicht. Er reiht sich bei den anderen Hausorden ein - Silberlöwen von Mainz, Orden der ewigen Eiche von Nürnberg, Orden vom Blauen Löwen von Bayern, Orden vom Schwarzen Adler von Wahlase, etc.

Vielen Dank, Serverin, der Vorschlag gefällt mir in seinen Grundzügen überaus gut. Ich habe einige kleine Veränderungsvorschläge angebracht.


Zitat:
Die Goldenen Hirsche
gräflicher Hausorden von Württemberg


Regelwerk des Hausordens

I. Allgemein

1. Der Graf von Württemberg stiftet den gräflichen Hausorden der goldenen Hirsche. Der Vorsitz des Hausordens liegt beim amtierenden Regenten von Württemberg.

2. Der Ordensitz ist das Schloss von Württemberg.


II. Aufnahme und Austritt

1. In den Hausorden dürfen nur von der Grafschaft geadelte Ritter mit militärischer Erfahrung und der Befähigung ein Banner zu gründen und zu führen aufgenommen werden.

2. Vorschläge zur Aufnahme dürfen durch die Ordensritter oder Ratsmitglieder Württembergs vorgebracht werden. Der Vorsitzende entscheidet über die Aufnahme in den Orden.

3. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt (und geht mit dem Verlust der Ritterwürde einher? bzw. Verlust der Ritterwürde bei Verstoß gegen die aufgeführten Regeln?)


III. Rechte und Pflichten

1. Ein Ritter des Hausordens hat das Recht einen Knappen in seinen Dienst zu nehmen und die Pflicht diesen gewissenhaft auszubilden.

2. Der Ritter und sein Knappe haben das Recht von der Grafschaft bei Einsätzen verpflegt zu werden.

3. Der Ritter hat das Recht innerhalb der Grafschaft (militärisch? oder ist der Hinweis unwichtig? - "zum Wohle" wird im nächsten Punkt erwähnt) zu agieren.

4. Der Ritter verpflichtet sich nach seinem Eid zu leben und sich Aktionen zum Wohle der Grafschaft zu widmen. Darunter fallen unter anderem das Geleit von Händlern, der Schutz von Reisenden und die Ergreifung von Wegelagerern.

5. Der Ritter verpflichtet sich, Württemberg nicht zu verlassen um einsatzbereit zu sein. Der Vorsitzende kann Ausnahmen gewähren.



Zitat:
Anhang - Das Knappensystem

I. Ritter

Die Kriterien nach denen ein Ritter seinen Knappen auswählt, sind von ihm frei zu wählen.

Der Ritter verpflichtet sich dazu, seinem Knappen folgendes zu lehren:

- Ideale und Tugenden eines Ritters (Ehrlichkeit, Treue)
- Waffenlehre, militärische Grundausbildung
- Höfische Etikette, Anreden des Adels, Tanz, Benehmen (? Tanz und Anreden - eher weniger wichtig, jedenfalls meine persönliche Auffassung)

Der Ritter kann seinen Knappen zum Schildknappen ernennen, wenn er der Auffassung ist, die Ausbildung sei abgeschlossen.

Der Ritter kann seinen Knappen jederzeit aus seinem Dienst entlassen, (wenn er von dessen Leistungen nicht überzeugt ist. )


II. Knappen

Der Knappe kann jederzeit aus dem Dienst seines Herrn treten ohne dessen Genehmigung zu brauchen. -- das sollte eingeschränkt werden - siehe letzte Anmerkung

Der Knappe verpflichtet sich für den Ritter zu jeder Zeit zur Verfügung zu stehen.

--- die letzten 3 Punkte würde ich jeden Ritter und Knappen in einem Dienstvertrag regeln lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Di 15. Mär 2011, 23:51 
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"Ich nehme es Dir überhaupt nicht übel Dino. Mir selbst fehlt beim Namen auch noch das gewisse Etwas. Allerdings brauchte ich etwas, womit ich anfangen kann. Das kennt vielleicht jeder, denn der Anfang ist immer schwer.
Ich hätte auch die lahme Ente nehmen können wobei ich zugeben muss, dass der Name wirklich etwas hat."


Für einen Moment schmunzelt Serverin, dann wird er wieder ernster und geht auf die Änderungen Svois ein.

"Ich denke nicht das ein Austritt zwangsläufig eine Aberkennung der Ritterwürde beinhalten muss. Wenn man gegen die Regeln verstößt benimmt sich ein Ritter nicht ritterlich und somit würde ich da die Aberkennung geltend machen."

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Mi 16. Mär 2011, 00:41 
Hausorden der Ritterschaft Württembergs, sagt zwar nicht mehr aus aber ist länger und klingt wichtig find ich.
Ich krieg Hirschgulasch grade nicht aus dem Kopf

Wirds einen besonderen Eid für Ritter und Knappen geben?


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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Mi 16. Mär 2011, 08:48 
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Der Ritter legt beim Ritterschlag seinen Schwur schon ab und lebt nach diesem oder besser gesagt, sollte danach leben. Ich denke also, dass wir keinen eid brauchen.
Was ein Ritter mit seinem Knapen macht, soll er selber entscheiden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Sa 19. Mär 2011, 23:40 
Ich glaube, zum ersten Abschnitt gibt es keine Anmerkungen mehr. Was ist mit den anderen, dick markierten?

Zitat:
Die Goldenen Hirsche
gräflicher Hausorden von Württemberg



Regelwerk des Hausordens

I. Allgemein

1. Der Graf von Württemberg stiftet den gräflichen Hausorden der goldenen Hirsche. Der Vorsitz des Hausordens liegt beim amtierenden Regenten von Württemberg.

2. Der Ordensitz ist das Schloss von Württemberg.


II. Aufnahme und Austritt

1. In den Hausorden dürfen nur von der Grafschaft geadelte Ritter mit militärischer Erfahrung und der Befähigung ein Banner zu gründen und zu führen aufgenommen werden.

2. Vorschläge zur Aufnahme dürfen durch die Ordensritter oder Ratsmitglieder Württembergs vorgebracht werden. Der Vorsitzende entscheidet über die Aufnahme in den Orden.

3. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt. Bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Regeln oder unritterlichem Verhalten, das zu einem Ausschluss führt, geht der Austritt mit dem Verlust der Ritterwürde einher. -- die Formulierung gefällt mir noch nicht.


III. Rechte und Pflichten

1. Ein Ritter des Hausordens hat das Recht einen Knappen in seinen Dienst zu nehmen und die Pflicht diesen gewissenhaft auszubilden.

2. Der Ritter und sein Knappe haben das Recht von der Grafschaft bei Einsätzen verpflegt zu werden.

3. Der Ritter hat das Recht innerhalb der Grafschaft (militärisch? oder ist der Hinweis unwichtig?) zu agieren.

4. Der Ritter verpflichtet sich nach seinem Eid zu leben und sich Aktionen zum Wohle der Grafschaft zu widmen. Darunter fallen unter anderem das Geleit von Händlern, der Schutz von Reisenden und die Ergreifung von Wegelagerern.

5. Der Ritter verpflichtet sich, Württemberg nicht zu verlassen um einsatzbereit zu sein. Der Vorsitzende kann Ausnahmen gewähren.


Zitat:
Anhang - Das Knappensystem

Die Kriterien nach denen ein Ritter seinen Knappen auswählt, sind von ihm frei zu wählen.

Der Ritter verpflichtet sich dazu, seinem Knappen folgendes zu lehren:

- Waffenlehre, militärische Grundausbildung
- Ideale und Tugenden eines Ritters (Ehrlichkeit, Treue)
- Höfische Etikette, Anreden des Adels, Tanz -- müssen wir den Ritter dazu wirklich verpflichten?

Der Ritter kann seinen Knappen zum Schildknappen ernennen, wenn er der Auffassung ist, die Ausbildung sei abgeschlossen.

Weiteres wird in einem Dienstvertrag zwischen Ritter und Knappe geregelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: So 20. Mär 2011, 00:29 
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Zitat:
3. Der Ritter hat das Recht innerhalb der Grafschaft (militärisch? oder ist der Hinweis unwichtig?) zu agieren.


Können wir reinnehmen, dann gibt es keine Missverständnisse

Zitat:
- Höfische Etikette, Anreden des Adels, Tanz -- müssen wir den Ritter dazu wirklich verpflichten?

Nein.

Zitat:
Weiteres wird in einem Dienstvertrag zwischen Ritter und Knappe geregelt.

Das würde ich weglassen. Oder muss es einen Dienstvertrag zwischen einem Ritter und einem Knappen geben?
Das sollte jeder Ritter selber bestimmen können.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: So 20. Mär 2011, 10:36 
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§5 würde ich folgendermassen umformulieren:

Der Ritter verpflichtet sich seinen Wohnsitz in der Grafschaft zu haben und die Grafschaft nur mit Erlaubnis des Grafen von Württemberg zu verlassen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ritter
BeitragVerfasst: Di 22. Mär 2011, 13:42 
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Kronom, deine Umformulierung gefällt mir.
Gibt es noch andere Anmerkungen?

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