Hier legern die Diskussionen und Beschlüsse des Rates zu Auszeichnungen und Adelungen.
Thema gesperrt

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 18:53

"Ich würde II. 3. noch umformulieren."

Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt. Bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Regeln oder unritterlichem Verhalten, das zu einem Ausschluss führt, verliert der Ausgeschlossene zusätzlich seine Ritterwürde.


"Der Dienstvertrag wäre zumindest sinnvoll, damit ein Ritter nicht plötzlich von seinem Knappen auf offener Flur alleingelassen wird.
Allerdings habe ich noch eine Frage: Was genau bewirkt die Erhebung zum Schildknappen?"

Di 22. Mär 2011, 18:53

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 19:27

Sollte dies geschehen, dann ist der Knappe aber kein guter Ritter und er würde nie den Weg des Ritters gehen können. Oder ist es ritterlich, wenn man seinen Ritter alleine auf weiter Flur stehen lässt?
Ich bin daher immernoch gegen einen Dienstvertrag. Will der Ritter mit seinem Knappen so etwas tun, ist es seine Entscheidung. Das sollte nicht Entscheidung der Grafschaft sein.

Der Ritter kann seinen Knappen zum Schildknappen ernennen, wenn er der Auffassung ist, die Ausbildung sei abgeschlossen.


Steht ja eigentlich da schon. Mit der Erhebung zum Schildknappen zeigt der Ritter dem Knappen, dass er die Ausbildung abgeschlossen hat.

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 19:35

Natürlich würde er dann keinen guten Ritter abgeben... da würde es dann aber schon aufhören. Keinerlei Konsequenzen. Das muss aber nicht von der Grafschaft vorgeschrieben werden - ich halte es nur für sinnvoll, den Rittern soetwas nahezulegen.

Und wenn der Ritter seinen Knappen zum Schildknappen ernannt hat? Kann er einen neuen Knappen ausbilden? Ist der Begriff des Schildknappen mit irgendetwas verbunden außer dem Abschluss der Ausbildung?

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 19:40

Bis jetzt noch nicht. Aber das kann der Ritter ja auch selber entscheiden. Für den Knappen ist dies aber ein deutliches Zeichen, dass er etwas geschafft hat.

Und nahelegen können wir vieles. Dann sollte da aber nicht der Satz -Weiteres wird in einem Dienstvertrag zwischen Ritter und Knappe geregelt.- stehen. Das klingt nicht nach einem Nahelegen, sondern nach einem Muss

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 19:57

Dann können wir ja schreiben "Weiteres kann in einem Dienstvertrag zwischen Ritter und Knappe geregelt werden."

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 19:59

Oder Der Ritter hat die Möglichkeit weitere Regelungen in einem Dienstvertrag festzuhalten

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 20:07

Ja. Klingt gut.

Die Goldenen Hirsche
gräflicher Hausorden von Württemberg



Regelwerk des Hausordens

I. Allgemein

1. Der Graf von Württemberg stiftet den gräflichen Hausorden der goldenen Hirsche. Der Vorsitz des Hausordens liegt beim amtierenden Regenten von Württemberg.

2. Der Ordensitz ist das Schloss von Württemberg.


II. Aufnahme und Austritt

1. In den Hausorden dürfen nur von der Grafschaft geadelte Ritter mit militärischer Erfahrung und der Befähigung ein Banner zu gründen und zu führen aufgenommen werden.

2. Vorschläge zur Aufnahme dürfen durch die Ordensritter oder Ratsmitglieder Württembergs vorgebracht werden. Der Vorsitzende entscheidet über die Aufnahme in den Orden.

3. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt. Bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Regeln oder unritterlichem Verhalten, das zu einem Ausschluss führt, verliert der Ausgeschlossene zusätzlich seine Ritterwürde.


III. Rechte und Pflichten

1. Ein Ritter des Hausordens hat das Recht einen Knappen in seinen Dienst zu nehmen und die Pflicht diesen gewissenhaft auszubilden.

2. Der Ritter und sein Knappe haben das Recht von der Grafschaft bei Einsätzen verpflegt zu werden.

3. Der Ritter hat das Recht innerhalb der Grafschaft militärisch zu agieren.

4. Der Ritter verpflichtet sich nach seinem Eid zu leben und sich Aktionen zum Wohle der Grafschaft zu widmen. Darunter fallen unter anderem das Geleit von Händlern, der Schutz von Reisenden und die Ergreifung von Wegelagerern.

5. Der Ritter verpflichtet sich seinen Wohnsitz in der Grafschaft zu haben und die Grafschaft nur mit Erlaubnis des Grafen von Württemberg zu verlassen.


Anhang - Das Knappensystem

Die Kriterien nach denen ein Ritter seinen Knappen auswählt, sind von ihm frei zu wählen.

Der Ritter verpflichtet sich dazu, seinem Knappen folgendes zu lehren:

- Waffenlehre, militärische Grundausbildung
- Ideale und Tugenden eines Ritters (Ehrlichkeit, Treue)

Der Ritter kann seinen Knappen zum Schildknappen ernennen, wenn er der Auffassung ist, die Ausbildung sei abgeschlossen.

Der Ritter hat die Möglichkeit weitere Regelungen in einem Dienstvertrag festzuhalten.

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 21:54

1. In den Hausorden dürfen nur von der Grafschaft geadelte Ritter aufgenommen werden, die über mit militärische Erfahrung verfügen und die Befähigung haben ein Banner zu gründen und zu führen.


3. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt.
Bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Regeln oder unritterlichem Verhalten, wird der Ritter aus dem Orden ausgeschlossen und verliert zusätzlich seine Ritterwürde.


Würde ich umformuliert besser finden.
Aber im Grunde habe ich außer den Umformulierungen keine Einwände mehr

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 22:11

3. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt.
Verstößt ein Ordensitter gegen die aufgeführten Regeln oder verhält sich unritterlich, entscheidet der Vorsitzende über den Ausschluss des Ritters und den Verlust seiner Ritterwürde.


Dann ist es von meiner Seite aus in Ordnung und kann zur Abstimmung.

Re: Ritter

Di 22. Mär 2011, 22:16

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