Di 22. Mär 2011, 18:53
Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt. Bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Regeln oder unritterlichem Verhalten, das zu einem Ausschluss führt, verliert der Ausgeschlossene zusätzlich seine Ritterwürde.
Di 22. Mär 2011, 18:53
Di 22. Mär 2011, 19:27
Der Ritter kann seinen Knappen zum Schildknappen ernennen, wenn er der Auffassung ist, die Ausbildung sei abgeschlossen.
Di 22. Mär 2011, 19:35
Di 22. Mär 2011, 19:40
Di 22. Mär 2011, 19:57
Di 22. Mär 2011, 19:59
Di 22. Mär 2011, 20:07
Die Goldenen Hirsche
gräflicher Hausorden von Württemberg
Regelwerk des Hausordens
I. Allgemein
1. Der Graf von Württemberg stiftet den gräflichen Hausorden der goldenen Hirsche. Der Vorsitz des Hausordens liegt beim amtierenden Regenten von Württemberg.
2. Der Ordensitz ist das Schloss von Württemberg.
II. Aufnahme und Austritt
1. In den Hausorden dürfen nur von der Grafschaft geadelte Ritter mit militärischer Erfahrung und der Befähigung ein Banner zu gründen und zu führen aufgenommen werden.
2. Vorschläge zur Aufnahme dürfen durch die Ordensritter oder Ratsmitglieder Württembergs vorgebracht werden. Der Vorsitzende entscheidet über die Aufnahme in den Orden.
3. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt. Bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Regeln oder unritterlichem Verhalten, das zu einem Ausschluss führt, verliert der Ausgeschlossene zusätzlich seine Ritterwürde.
III. Rechte und Pflichten
1. Ein Ritter des Hausordens hat das Recht einen Knappen in seinen Dienst zu nehmen und die Pflicht diesen gewissenhaft auszubilden.
2. Der Ritter und sein Knappe haben das Recht von der Grafschaft bei Einsätzen verpflegt zu werden.
3. Der Ritter hat das Recht innerhalb der Grafschaft militärisch zu agieren.
4. Der Ritter verpflichtet sich nach seinem Eid zu leben und sich Aktionen zum Wohle der Grafschaft zu widmen. Darunter fallen unter anderem das Geleit von Händlern, der Schutz von Reisenden und die Ergreifung von Wegelagerern.
5. Der Ritter verpflichtet sich seinen Wohnsitz in der Grafschaft zu haben und die Grafschaft nur mit Erlaubnis des Grafen von Württemberg zu verlassen.
Anhang - Das Knappensystem
Die Kriterien nach denen ein Ritter seinen Knappen auswählt, sind von ihm frei zu wählen.
Der Ritter verpflichtet sich dazu, seinem Knappen folgendes zu lehren:
- Waffenlehre, militärische Grundausbildung
- Ideale und Tugenden eines Ritters (Ehrlichkeit, Treue)
Der Ritter kann seinen Knappen zum Schildknappen ernennen, wenn er der Auffassung ist, die Ausbildung sei abgeschlossen.
Der Ritter hat die Möglichkeit weitere Regelungen in einem Dienstvertrag festzuhalten.
Di 22. Mär 2011, 21:54
1. In den Hausorden dürfen nur von der Grafschaft geadelte Ritter aufgenommen werden, die über mit militärische Erfahrung verfügen und die Befähigung haben ein Banner zu gründen und zu führen.
3. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt.
Bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Regeln oder unritterlichem Verhalten, wird der Ritter aus dem Orden ausgeschlossen und verliert zusätzlich seine Ritterwürde.
Di 22. Mär 2011, 22:11
3. Der Austritt aus dem Hausorden ist nur mit Genehmigung des Vorsitzenden erlaubt.
Verstößt ein Ordensitter gegen die aufgeführten Regeln oder verhält sich unritterlich, entscheidet der Vorsitzende über den Ausschluss des Ritters und den Verlust seiner Ritterwürde.
Di 22. Mär 2011, 22:16
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