Sa 23. Jul 2016, 00:18
Sa 23. Jul 2016, 00:18
Sa 23. Jul 2016, 05:06
Sa 23. Jul 2016, 12:36
Dem neuen Rat und Grafen ein Gruß,
zu den Sonderämtern wollte ich mich im Vasallensalon äußern, aber hier hängt die Aufgabenbeschreibung des Außen-HBV aus, auf die ich eingehen möchte.
Diese Aufgabenbeschreibung ist so präzise, wie kaum eine Aufgabenbeschreibung eines Ratsamts.
Was hier im Einzelnen beschrieben steht, ist als Aufgabe des HBV mit zwei Sätzen beschrieben:
Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate und Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft.
Wenn sich Ratsmitglieder anhand der Aufgabenverteilung orientieren sollen, was ihre Aufgaben sind, und damit in der Regel auch zurechtkommen oder zurechtkommen müssen, falls es eine schlechte Einarbeitung vom Vorgänger gibt, dann kann nach dieser Aufgabenbeschreibung eines Außen-HBV fast jedweder Mensch dieses Amt ausführen.
Innerhalb von Stunden.
Die 'Erfahrung', die Nicki anspricht, die man für diesen Posten haben muss, erschließt sich mir daher aus dieser Aufgabenbeschreibung gerade nicht.
Zumindest nicht für den Teil 'Handel/Handelsreise abwickeln'.
Für den Teil 'Auslandshandel betreiben', mögen gewisse Erfahrungen von Vorteil sein.
Vorrangig sind hier aber Handelsinteresse, Kontaktfreudigkeit und Eigeninitiave von Vorteil.
Und das lernt man nicht aus Erfahrung, sondern das hat man, ist man und macht man.
Voraussetzungen also, die ein HBV mitbringen sollte, wenn er diesen Posten besetzt.
Ob letztere Aufgabe überhaupt von einem Außen-HBV wahrgenommen werden sollte, und nicht vom HBV, darf auch gerne nochmal überdacht werden.
Das ist für mich eine originäre Aufgabe des HBV, die in meinen Augen nicht delegiert werden kann.
Dann nimmt nämlich ein Ratsfremder die Aufgabe des Ratsamtes wahr - dass des 'Handelsbevollmächtigten' der Grafschaft Württemberg.
Nur ohne Vollmacht.
Nicki sagte noch: "Die Begründung für den Bedarf ergibt sich aus der Definition der Aufgaben".
Das heißt, allein aufgrund der beschriebenen Aufgaben (Menge/Vielfalt) eines Außen-HBV ergibt sich schon, dass ein HBV seine Aufgaben gar nicht schaffen kann und daher der 'Bedarf' entsteht (ein Erfordernis; etwas, das in einer bestimmten Situation benötigt wird)?
Hm...
Nicht falsch verstehen, ich glaube wohl, dass der HBV eins der arbeitsintensivesten Posten ist.
Nur so, wie es dargestellt wird, müsste es dauerhaft einen Außen-HBV geben, denn diese Aufgaben ändern sich ja nicht und folglich müsste ja jeder HBV diesen Bedarf haben.
Nein, Nicki hat nicht gesagt, dass es unmöglich ist, diesen Posten zu bewältigen, ohne Außen-HBV, das will ich damit nicht aus ihren Worten machen.
Aber, wie sie selbst sagt, besteht die Hilfe im wesentlichen darin: "Es ist eine große Erleichterung für den HBV, wenn ihm einige organisatorische Aufgaben, insbesondere bei Handelsreisen abgenommen werden."
Wenn das das Wesentliche an Hilfe ist, dann kann das Amt auch auf diese Tätigkeiten beschränkt werden.
Dann sollte es aber auch einen anderen Namen bekommen, denn 'Außenhandelsbevollmächtigter' impliziert ja schon, wo der Schwerpunkt eigentlich liegt: Im Außenhandel - nicht im Fußgruppen oder Schiffsreisen organisieren.
Er ist vom Wortlaut allein dem 'Handelsbevollmächtigten' gleichgesetzt, das finde ich irritierend, denn er ist ja eben nicht handelsbevollmächtigt.
Die Aufgabe 'Handel/Handelsreise abwickeln', denke ich, könnte übrigens sehr wohl ein anderes Ratsmitglied, das weit weniger Aufgaben hat, mit übernehmen.
Und die Einarbeitungszeit dürfte sich wirklich in Grenzen halten, denn die Aufgabe ist, wie gesagt, schon sehr präzise beschrieben.
Ich kann mir sogar vorstellen, dass manche Handelreisende dies ohnehin alles allein organisieren.
Sie bekommen einen Auftrag Ware X nach Y zu bringen, werden mit einem Mandat ausgestattet, suchen sich eine Reisegruppe und wickeln den Handel ab.
Wenn zur Erledigung dieser Aufgabe jedoch dauerhafter Bedarf besteht, denn der Posten scheint mir wirklich sehr arbeitsintensiv, könnte man dies auch als feste Aufgabe einem anderem Ratsposten zuordnen bzw. über Aufgabenverteilung und -verschiebung nachdenken.
Zumindest müssten diese beschriebenen Aufgaben in die Aufgabenbeschreibung einer HBV übernommen werden.
Als Unterpunkte für die beiden o.g. Punkte: Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate und Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft.
Wenn sie schon mal geschrieben stehen...
Dass nun generell alle Sonderämter abgeschafft werden müssen, wie Dino und Carlson meinen, finde ich nicht.
Darum ging es auch schon bei den Wirtshausgesprächen.
Mir ist die Definition der Sonderämter unklar, da ganz unterschiedliche Ämter als Sonderämter bezeichnet werden.
Ein Gesundheitsbeauftragter bedient einen ganz eigenen selbständigen Bereich, dass keinem anderen Ressort zugeordnet werden kann.
In meinen Augen momentan überflüssig, da es in ruhigen Zeiten gar nichts zu tun gibt.
Die Übersicht über den Kräuterbestand sollte der Kämmerer oder der HBV haben, Infos der Gesundheitskammer könnte auch der Wortführer aushängen.
Provinzkulturbeauftrager und Provinz-EBV arbeiten selbständig und sind Koordinatoren für die dörflichen Kultur- und EBV-Leiter.
Das finde ich durchaus in Ordnung und diese Ämter befürworte ich.
Sie beleben das gesellschaftliche Miteinander, was dem Rat meist nicht gelingt und was auch durch kein Ratsamt - als originäre Aufgabe - ausgeübt werden muss.
Ein Justizbeauftragter hat hingegen eher beratende Funktion.
Für diese Aufgabe sollten eigentlich die beiden Justizler im Rat da sein und ausreichen.
Zollwachtmeister zum Steuern eintreiben und andere Hilfsposten, wie ein evtl. Handelshelfer für den HBV, ein Buchhalter für den Kämmerer oder ein Laufbursche für den Wortführer, der täglich durchs halbe Königreich rennt um Zettel einzusammeln, sind nicht so hoch zu bewerten, als dass man hier von einem 'Amt' sprechen sollte.
Die Personen können einfach beauftragt werden, etwas für die Grafschaft zu erledigen.
Handelsreisende bekommen auch kein Amt zugesprochen, obwohl sie einen Auftrag für Württemberg erledigen.
Und müssten diejenigen, denen man ein 'Sonderamt' übergibt, nicht auch einen Eid leisten?
Sie sind ja schließlich Amtsträger - wie Ratsmitglieder auch.
Oder wurde/wird das gemacht?
Dann ist es gut!
Mais
Sa 23. Jul 2016, 13:31
Sa 23. Jul 2016, 14:05
Sa 23. Jul 2016, 14:44
Dekret zum Außenhandelsbevollmächtigten
(1) Der Graf und der Handelsbevollmächtigte können einstimmig Außenhandelsbevollmächtigte ernennen.
(2) In der Ernennungsurkunde sind die Befugnisse und Aufgaben des Außenhandelsbevollmächtigen genau zu definieren. Die Befugnisse regeln vor allem die territoriale Zuständigkeit und die Dauer der Ernennung.
(3) Die Art, Menge und Preis der anzubietenden Handelswaren werden nach wirtschaftlichen Erwägungen in Absprache miteinander getroffen.
(4) Die Ernennungsurkunde erlangt dann Gültigkeit, wenn der Graf, der Handelsbevollmächtigte und der Außenhandelsbevollmächtige diese unterzeichnet haben.
(5) Der Handelsbevollmächtigte hat das Recht dem Außenhandelsbevollmächtigten Einblick in die Lagerbestände der Grafschaft Württemberg zu gewähren.
(6) Sowohl Graf als auch der Handelsbevollmächtigte können die Ernennung widerrufen.
Stuttgart, den 5.2.1461
Mezcalina hat geschrieben:nicki ist für mich eine optimale besetzung, da sie viel und weit mit dem schiff unterwegs ist, etliche kontakte hat, ihre kompetenz in handelsfragen bereits erwiesen hat und eine vertrauensvolle zusammenarbeit mit der handelsbevollmächtigten (dieser ratsperiode zumindest) garantiert ist.
Sa 23. Jul 2016, 16:18
Verordnung über die Ehrenämter
§ 1 Sinn
Gemäß der Geschäftsordnung des Rates kann nach Abschnitt V (2) ein Ehrenamt geschaffen werden. Sie unterstehen dem Rat, der Regent ist ihnen jederzeit weisungsbefugt.
§ 2 Ehrenämter
(1) Ehrenämter sind unter anderem:
- Kulturbeauftragte der Grafschaft
- EBV-Leiter der Grafschaft
- Dekan
- Gesundheitsbeauftragter
§ 3 Wahl des Ehrenamtes
(1) Ein Ehrenamt wird auf sechs Monate bestimmt. Mittels Aushängen wird auf die Möglichkeit einer Bewerbung hingewiesen und bei Vorlage mehrerer Bewerbungen entscheidet der Regent in Abstimmung mit dem Rat über die Besetzung.
§ 4 Pflichten und Rechte
(1) Ehrenämter erhalten Zugang und Wortrecht im öffentlichen Teil der Ratssitzung und sind dazu angehalten sich dort aktiv zu beteiligen, besonders aber in Themen die ihr Ehrenamt betreffen.
(2) Bei Amtsantritt muss vor dem Regenten der Eid gesprochen werden, den sämtliche Bürgermeister und Ratsmitglieder sprechen.
(2) In all ihrem Wirken sind die Ehrenämter der Grafschaft unterstellt, sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber der Grafschaft. Insbesondere wirtschaften sie nicht zu ihren eigenen Gunsten. Insofern sie dagegen verstoßen, greifen die Sanktionen des Württemberger Strafgesetzbuches.
Entwurf GO hat geschrieben:(2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Es können Ehrenämter (Verordnung über Ehrenämter) oder Sonderämter geschaffen werden. Sonderämter sind unter anderem
- Außenhandelsbevollmächtigter
- Zollwachtmeister
- Archivar
- Hafenbevollmächtigter
(3) Das Einverständnis des verantwortlichen Ratsmitglieds für die Übertragung von Aufgaben ist vorab einzuholen, denn es wechselt die Aufgabe, aber nicht der Verantwortungsbereich auf das Sonderamt.
(4) Jede Aufgabenübertragung auf Sonderämter im Sinn von (2) endet entweder durch Widerruf oder bei Nichtbestätigung vierzehn Tage nach Beendigung der Amtszeit des Rates.
Ronda hat geschrieben:Sonderämter gibts gar nicht mehr - weil unnötig. Zollwachtmeister ist unnötig, Archivar ist unnötig, Hafenbevollmächtiger ist unnötig und ein Außenhandelsbevollmächtigter ist auch unnötig, wenn man jemanden für spezielle Handel braucht, kann man den auch einfach als das sehen, was er ist. Ein Händler im Dienst der Provinz.
Sa 23. Jul 2016, 16:58
Mezcalina hat geschrieben:Verehrter Graf,
dann nennt doch bitte einen Raum in dem eine Grundsatzdiskussion geführt werden kann. Danke!
Und an Dino und Linnet:
Vor drei Jahren wurde das erstmalig eingeführt und offensichtlich seitdem von keinem nachfolgenden HBV mehr wahrgenommen.
Also nimmt dieses Amt nicht schon ewig lange jemand wahr, sondern das Gegenteil ist der Fall.
Und auch die meisten anderen Ämter nimmt keiner schon länger wahr.
Einen Justizbeauftragten hatten wir noch nie, und der Gesundheitsbeauftragte wurde für den Krieg mit Frankreich geschaffen, der ist lange vorbei.
Daraus schließe ich, dass es wohl auch ohne geht und keine wirkliche Notwendigkeit besteht.
Damit widerspreche ich mir auch nicht, sondern habe aufgrund dessen, das es wohl drei Jahre auch ohne ging, eine andere Meinung.
Und sollte dieser Posten fest eingerichtet werden, würde ich auch wieder Nicki für qualifiziert halten.
Aber das (oder irgendeine Person) ist gar nicht Inhalt der Diskussion.
Sondern die Frage, ob diese Tätigkeit auch von Leerposten ausgeführt werden kann.
Was ist denn schwer daran, eine Reise zu organisieren und welche Qualifikation wird denn da verlangt?
Inwieweit welcher HBV die Kassen gefüllt hat oder nicht oder in welchem Maße, erfährt ohnehin nie jemand.
Ob sich das also bewährt hat oder nicht oder nötig ist oder nicht, kann doch niemand bemessen.
Während es bei den Bürgermeistern bei Neuwahlen eine Übergabe des Rathausbestandes gibt, habe ich davon bei Neubesetzung eines Rats noch nie etwas gehört.
Wer kann also sagen, dass damit die Kassen gefüllt werden?
Ich möchte nicht unnütz Ämter vergeben, denn die Aufgaben sind ja schaffbar, wie die letzten drei jahre ohne gezeigt haben.
Ich kann nur nochmal wiederholen, was Nicki sagte: "Es ist eine große Erleichterung für den HBV, wenn ihm einige organisatorische Aufgaben, insbesondere bei Handelsreisen abgenommen werden."
Zu den organisatorischen Aufgaben gehört nicht, neue Handelspartner zu suchen oder Kontake ins Ausland zu knüpfen oder Kontakt mit anderen Regenten zu halten.
Sondern eben Reisegruppen zu finden und zu schicken.
Der werten Ronda danke ich für die Hilfe bei der Definition!
'Ehrenämter' finde ich toll und die Frage mit der Eidleistung ist damit auch beantwortet.
Mais
Sa 23. Jul 2016, 19:05
Werter Graf Konsar,
Danke für diesen Raum!
Es wäre sehr schön, wenn hier auch noch Wortrechte eingeräumt werden könnten.
Besteht gerade Eile, was die Bestätigung der Sonderämter angeht?
Es ist doch nach der gesetzlichen Frist noch genügend Zeit.
Auch haben sich zwei Ratsmitglieder dafür ausgesprochen, die Sonderämter abzuschaffen.
Zudem kann darüber beraten werden, inwiefern diese Ämter Sonderämter oder eben Ehrenämter sind.
Könnt und mögt Ihr das erklären?
Dino, als ich mit dir über Sonderämter reden wollte, hast du das Wirtshaus verlassen.
Wen genau sprichst du hier also jetzt an?
Wen meinst du mit 'euch'?
Mich doch sicher nicht!?
Ich kann damit aber auch gerne ans RKG gehen, wenn der Hinweis mir gelten sollte.
Außerdem verstehe ich noch etwas nicht.
Sagtest du nicht eingangs: "Vielleicht schaffen wir den ganzen bürokratischen Kram auch einfach wieder ab und die Sonderämter dazu. Mal ehrlich, keine andere Provinz ausser uns hat das und die kommen auch klar."?
Also was denn nun?
Sonderämter abschaffen oder nicht?
Du verwirrst mich.
Sind wir wirtschaftlicher oder finanziell schwächer aufgestellt - ohne das Sonderamt?
Wieviel Vermögen wurde denn seinerseits eingefahren?
Und bei allem, Nicki sprach nicht davon, dass das Verträge schließen und das Suchen von neuen Handelsverbindungen das ist, was wichtig ist am Außen-HBV.
Sondern die Organisation von Handelsreisen.
Sie erwähnte nicht, dass dadurch Taler in die Kassen gespült werden, sondern ihr die aufwändige Organisationsarbeit erleichtert wird.
Woher kommt jetzt deine Argumentation?
Und wenn der Richter die Urteile am Gericht spricht und ein Justizberater die Urteile bei Prozessen in der Weinstube spricht, könnten wir dann nicht genauso froh sein, dass ein Prozess abgearbeitet wurde?
Ein Prozess, den ein Richter sonst in der Weinstube nicht geführt hätte?
Jeder abgearbeitete Prozess ist doch gut für die Grafschaft? Ja/Nein
*schmunzelt ironisch dabei*
Nein, ganz ernsthaft:
So wie ein HBV die Handelsgeschäfte provinzweit abwickelt, wickelt ein Außen-HBV dies auslandsweit ab.
Eine Aufgabe also, die ein Ratsfremder anstelle des Ratsmitglieds wahrnimmt.
Etwas, was nicht sein sollte.
Mais
Sa 23. Jul 2016, 19:10
Werter Graf von Württemberg,
bevor die Tatsachen nun völlig verquer dargestelllt werden, möchte ich einmal Bezug zu diesem Thema nehmen.
Der HBV macht nicht immer dieselbe Arbeit - wie hier dargestellt.
Das können die Ratsmitglieder sehr einfach an den Beträgen feststellen, die in der Grafschafts-Kasse sind.
Man möge die Beträge zu meiner und Nickis Zeit einmal betrachten und sie mit den jetzigen vergleichen.
Leider habe ich diese Einsicht nicht doch ich bin fast zu hundert Prozent sicher, dass Slaufas Erträge nicht an unsere heranreichen.
Woran liegt das? Sicher nicht daran, dass Slaufa nicht gut ist.
Aber daran, dass Slaufa nicht alle Möglichkeiten ausschöpfte, die ihr zur Verfügung standen.
Man kann mit einer A-HBV eine Menge Geld scheffeln.
Wie das?
In dem sie sich insbesondere (wie der Name es schon hergibt) um den Außenhandel kümmert.
Nicki und ich hatten es schon damals so gehandhabt, dass ich als HBV alles innerhalb WB und dem DKR mache und sie sich um den Handel im Ausland kümmerte.
Und das bedeutet nicht nur, dass man ein paar Briefchen schreibt.
Zum einen steckt eine Menge Logistik dahinter, Planungen, die teils Wochen und hunderte von Tauben brauchen.
Zum anderen reist die A-HBV in der Regel selber hin und her und managt alle Handelsreisen.
Denn es ist ein sehr verantwortungsvoller Posten, neben dem der HBV. Man kann diesen nicht jedem Hinz und Kunz in die Hand drücken. Man muss demjenigen absolut vertrauen können, was bei mir und Nicki genau so - absolut - zutrifft.
Das alleine schließt die LPs leider bereits aus, es sei denn sie bekommen eine Reiseerlaubnis des Grafen. Dann muss man sich vor Augen halten, dass sie wahrscheinlich die ganze LP über nicht in Württemberg, geschweige denn dem DKR sein werden.
Fazit also ist: Ich muss diesen Posten nicht haben und ich weiß sehr genau, Nicki ist spitze darin. Sie wird es selbstredend auch ohne mich packen. Doch dann eben nicht zur Gänze ausschöpfen können und damit weniger Geld in unsere Kassen scheffeln können, als eigentlich möglich.
Oder aber, man lässt Neid und Missgunst jtz einfach einmal beiseite, denkt einzig an das Wohl von Württemberg und nutzt die Möglichkeiten, die wir kennen, haben und schon einmal erfolgreich ausbauten.
Hochachtungsvoll,
Anastasia
Ähm bitte noch das:
Nicki hat geschrieben:
Was noch ein Argument sein dürfte: Mein Mann und ich haben nie Lohn von der Grafschaft genommen, egal, wie lange wir unterwegs waren. Bei der letzten längeren Reise bekamen wir Verpflegung (Brot und Mais) mit. Ich bin sicher, dass Ana das genauso handhaben wird.
Selbstverständlich. Ich will mich nicht bereichern, sondern Württemberg reicher machen.
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