Ich muss hier ein Wespennest getroffen haben...
*
kichert amüsiert bei Schreiben*
Lieber Konsar, Danke, das respektiere ich!
Lieber Dino, eins noch, denn du hörst offenbar nicht zu:
Dino hat geschrieben:
nein Mais, das stimmt so nicht. Du sprichst nicht ein Thema an, das auch Ana berührt, du sprichst das Thema erst an wenn es Ana berührt. Du hast Nicki als A-HBV gutgeheissen, du hattest zum Thema Justizberater nix beizutragen. Aber nun, wo das Sonderamt A-HBV an Ana gehen soll, da kommen dir plötzlich kritische Gedanken zum Thema Sonderämter allgemein. Wenns Zufall sein sollte, dann ist es halt ein sehr dummer Zufall.
Ich erklärte schon, dass ich Nicki dies auch wieder zutrauen würde.
Aber wem ich das zutrauen würde, ist gar nicht Inhalt dieser Diskussion!!
Verstehst du das nicht?
Ich möchte einen anderen Namen und einen anderen Inhalt der Aufgabe.
Und wenn ich Nicki
vor drei Jahren für dieses Sonderamt gut geheißen habe, darf ich
drei Jahre später keine Einwände zu diesem Sonderamt haben?
Das hat doch miteinander nichts zu tun!
Aber das hatte ich bereits gesagt.
Wie oft willst du das noch rausholen?
Es ist doch überhaupt nicht zielführend.
Nimm doch lieber dazu Stellung, was nun genau Aufgabe des HBV sein soll und was genau Aufgabe eines Außen-HBV.
Damit keinesfalls Ratsarbeit von einem Ratsfremden gemacht wird.
Das ist doch das, was dir beim Sonderamt Justizberater wichtig war.
Dieses Sonderamt findest du völlig überflüssig, aber wenn der Graf daran auch Bedarf hat?
So wie ein HBV Bedarf an einem Außen-HBV haben kann?
Da wird darüber diskutiert, ob es überhaupt erforderlich ist.
Tut man das beim Außen-HBV ist das alles nur persönlich *seufz*
Zudem habe ich über
alle Ämter gesprochen und du hast meine Frage aus dem Wirtshaus, ob wir die verschiedenen Ämter mit verschiedenen Aufgaben mal definieren können, selbst hierher getragen.
Dann trage doch dazu mal inhaltlich was bei, statt hier merkwürdige Zufälle zu beleuchten.
Danke!
Und zum dritten Mal: Sie sind alle total unterschiedlich und sollten deswegen nicht allesamt 'Sonderämter' genannt werden.
Das haben mittlerweile Nicki und auch White ebenso gesehen.
Und Linnet erwähnt in den Weinstuben, dass sie einen anderen Namen als 'Außen-HBV' bevorzugen würde.
Weil es irreführend ist.
Dass ich zum Justizberater nichts beigetragen habe, hatte seine Gründe.
((Und die kennst du User und auch Char! Ich war lange überhaupt nicht online, ich hatte einen Todesfall im Freundeskreis. Deshalb haben Dino und Mais auch erst eine ganze Weile später im Wirtshaus dazu Gelegenheit gehabt, sich darüber zu unterhalten. Schade, dass du das jetzt hier verwendest, nicht trennst und damit was Falsches darstellst. Ich werde demnächst besser ins Kloster gehen, damit Dino Mais sowas nicht um die Ohren hauen kann, obwohl der User darüber Bescheid weiß!))Vielleicht versuche ich die Thematik nochmal anders rüberzubringen:
- Angenommen Nicki (als jetzige HBV) fragt mich, ob ich X Kilo Salz nach Y bringen kann.
- An Tag Z muss das da sein.
- Wenn ich dem zustimme, bekomme ich das Mandat, suche ich mir eine Reisegruppe und mache mich auf den Weg.
- Angekommen in Y wickel ich den Handel ab.
- Sollte ich unterwegs 100 Stück Holz für 2 Taler sehe, frage ich an, ob ich das Schnäppchen mitnehmen soll.
- Sollte mir vor Ort noch mehr angeboten werden, stelle ich den Kontakt mit Nicki her.
- Das können
die beiden HBV der Provinzen dann miteinander klären und ggfs. gibt mir Nicki einen weiteren Handelsauftrag.
- Zuletzt gebe ich das Mandat zurück und melde, wer mit mir mitgereist ist.
War ich dann als Außen-HBV tätig?
Nö, ich hab 'ne Handelsreise gemacht.
Hab 'nen Handel abgewickelt.
Ich war sogesehen
Handelsbeauftragter.
(Eine treffende Bezeichnung, wie ich finde)
Trotzdem habe ich
alle Tätigkeiten wahrgenommen, die ein Außen-HBV auch machen soll, wie es in der Arbeitsanweisung geschrieben steht.
So zumindest bei der Ausführung fürs "Inland", also Provinzen des Deutschen Königreichs.
War ich also doch Außen-HBV?
Was ist anders bei einem "Auslandshandel"?
- Nicki (als jetzige HBV) gibt Ana (als jetzige Außen-HBV) einen Auftrag X Kilo Salz nach Y und X Säcke Mehl nach W zu bringen.
- An Tag Z muss das jeweils da sein.
- Ana bekommt das Mandat, sucht sich eine Reisegruppe (und wenn nötig ein Schiff) und macht sich auf den Weg.
- Angekommen in Y und W wickelt sie die Handel ab.
- Sollte sie unterwegs 100 Stück Holz für 2 Taler sehen, fragt sie an, ob sie das Schnäppchen mitnehmen soll.
- Sollte ihr vor Ort noch mehr angeboten werden, stellt sie den Kontakt mit Nicki her.
- Das können
die beiden HBV der Länder dann miteinander klären und ggfs. gibt Nicki Ana einen weiteren Handelsauftrag.
- Sollte Ana unterwegs Länder bereisen, mit denen es bisher keinen Kontakt gab, stellt sie den her.
- Zuletzt gibt sie das Mandat zurück und meldet, wer mit ihr mitgereist ist.
Wir haben damit beide eine Handelreise getätigt, haben beide einen Handel abgewickelt.
Damit waren wir beide
Handelsbeauftragte.
(die Bezeichnung finde ich immer besser)
Ohne Frage ist es weit aufwändiger eine Schiffsreise zu organisieren und man ist auch viel länger unterwegs bei Auslandsreisen.
Aber rein von der Tätigkeit sehe ich keinen Unterschied und mehr Kompetenz ist gar nicht nötig.
Die Frage ist, läuft es immer so optimal?
Oder gibt es Reisegruppen, die keine Ahnung vom Reisen und Mandatshandel haben und Hilfe brauchen?
Wieviele sind davon unterwegs, wieviel Arbeit macht das genau?
Eine andere Frage ist, ob der Außen-HBV nun jede Reise mitmacht oder nicht:
Wenn er sie
nicht mitmacht, bedarf es dann seiner Steuerung?
Ich denke, die sollte dann beim HBV liegen.
Und wenn er sie mitmacht, nimmt er dann wirklich ein Sonderamt wahr?
Oder wickelt er nicht 'nur' eine Handelsreise/ein Handelsgeschäft ab?
Nicki, du sprichst ein gutes Thema an:
Was ist, wenn eine Handelsreise über eine Ratsperiode hinaus dauert?
Wenn der Außen-HBV noch auf hoher See ist und es sind Ratswahlen?
Der neue HBV hat vielleicht keinen Bedarf an einem Außen-HBV.
Dann wird auch per bestehender Regelung kein Neuer benannt!!
Er ist mit Ratswechsel sein Sonderamt automatisch los, denn es endet zu disem Zeitpunkt!
Oder bekommt der Außen-HBV dann eine Sondergenehmigung sein Sonderamt noch ausführen zu dürfen?
Es soll doch unbürokratischer werden.
Wenn der Außen-HBV eh keine Verträge unterschreiben kann, warum sollen denn die Handelsgespräche (Preisverhandlungen, Mengenabsprachen) über ihn, einem ratsfremden Dritten gehen?
Das kann doch nicht effektiver sein, als direkte Gespräche.
Es müsste ja zu jeder Warenanfrage eine Rückfrage an den HBV erfolgen.
Der Außen-HBV hat doch gar nicht die Übersicht über Lagerbestände.
Kann man Personen nicht einfach mit einem Handelsauftrag ausstatten?
Dann wären sie für diesen (und falls sich vor Ort oder auf Reisen noch mehr anbietet auch für weitere) Handel der
Handelsbeauftragte und gut ist.
Dies könnte man auch hervorragend dokumentieren, je Handelsreise eine Akte.
Dann hat man die Reisedauer, die Namen Mitreisenden (zur Vorlage für den Kämmerer), den Auftrag bzw. den Mandatstext und kann den Gewinn erkennen, der damit erzielt wurde.
Bei den nächsten Ehrungsvorschlägen könnte man darauf zurückgreifen, da ersichtlich wäre, wer wieviel Reisen für die Grafschaft erledigt hat.
Zudem könnte man eine erfolgreiche und gewinnträchtige Handelsreise im Geschäftsbericht des Rates veröffentlichen, damit man das auch als Bürger/Wähler/Vasall mal wahrnimmt.
Dazu würde aber gehören, diesen "Bericht zum Ende der Ratsperiode"
vor Beginn der Wahlen auszuhängen.
Die darin geschrieben Ergebnisse sollen doch dem Bürger/Wähler/Vasall dienen.
Aber das ist sicher eine andere Grundsatzdiskussion.
*
lacht nun herzlich*