Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mo 25. Jul 2016, 13:34 
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Ich bin doch nicht geignet als Sonderbeauftragter Postwesen. Habe die Briefe nur in schwarz kopiert statt mit den Farbpassagen. Bevor ich von Mais Kloppe bekomme setze ich sie nochmal korrekt hier rein.

Zitat:
An alle Interessierten,

diese Diskussion läuft genauso ab, wie es gerade von Dino immer kritisiert wird.

Erhebt jemand aus der Verte das Wort, wird ihnen Wahlampf vorgeworfen.
Das findet man zum Kotzen.

Spreche ich ein Thema an, das auch Ana berührt, wird das ganze darauf reduziert, dass es sich nur um die Person handelt, nicht ums Thema.
Selbige unterstellt dann, man möge Neid und Missgunst beiseite schieben (??) und zum Wohle Württembergs handeln!?

Danke, dazu habe ich keine Lust.

Schickt doch Ana einfach auf eine Handelsreise, ich spreche ihr die Qualifikation gar nicht ab.
Aber warum übt man denn damit ein Sonderamt aus?

Ich habe konkrete Vorschläge gebracht, die Aufgabenbeschreibung eines Außen-HBV so anzupassen, dass nicht Ratsarbeit von einem Ratsfremden erledigt wird.
Wenn das nicht verstanden werden möchte, bitte sehr.

Außerdem habe ich vorgeschlagen zu überlegen, inwiefern man Ämter Sonderämter oder anders nennt (Ehrenämter), damit sie sich auch deutlich von einem Ratsamt unterscheiden.
Und ich habe gefragt, inwieweit diese Amtsträger dann auch einen Eid zu leisten haben.

Weiterhin habe ich angeregt, sich diese Aufgaben genau anzusehen und darüber nachzudenken, ob man sie innerhalb des Rates nicht anderen Posten zu ordnen kann.
Dieser Bedarf an Unterstützung ist ja scheinbar immer gegeben.
Dann weiß auch jeder, der bei der Postenverhandlung für das betreffende Ratsamt vorgesehen wird, dass diese Aufgaben von ihm erledigt werden müssen.

Könnte man auf dieser Basis diskutieren? Danke!

Vor einer Weile hatte ich mich angeboten, bei Listenführungen und Aufstellungen für Auszahlungen dem Kämmerer behilflich zu sein.
Hätte man das dafür das Sonderamt 'Buchhalter' erschaffen (müssen)?

Ich gebe jetzt noch die letzten Worte aus den Wirtshausgesprächen wieder und die wurden von einer einfachen Bürgerin gesprochen:
Warum erledigen die Ratsmitglieder ihre Aufgaben nicht selbst?
Insbesondere die, die auf den vordersten Listenplätzen zur Wahl antreten?
Wenn sie keine Lust oder keine Zeit haben, sollen sie sich doch nicht wählen lassen.
Man hält damit Tür und Tor offen und ein Ratsfremder könnte mal fix für eine andere Arbeit eingesetzt zu werden.
Und das von Leuten, die nicht im Rat sind!


Dino hat geschrieben:
Das willste jetzt wohl nicht ernsthaft vergleichen?

Nein, ich schmunzelte ironisch beim Schreiben.
Aber das konntest du natürlich nicht sehen.

Dino hat geschrieben:
Der nächste Unterschied ist, die A-HBV soll zuarbeiten, sie soll die HBV nicht ersetzen.

Dann sollte, wie ich auch bereits vorgeschlagen habe, über den Namen des Amtes nachgedacht werden.
Handelsbevollmächtiger und Außenhandelsbevollmächtigter machen diesen Unterschied nicht deutlich - im Gegenteil.

Aber damit es deutlich wird, kennzeichne ich gerne mal den Unterschied zwischen organisatorischen Aufgaben und originären Aufgaben, so wie ich das sehe.
Wobei Letztere ausschließlich durch das Ratsamt auszuführen wären, nicht durch einen Ratsfremden.

Zitat:
Als Außenhandelsbevollmächtigter unterstützt man den HBV im Bereich Handel mit anderen Provinzen des DKR und dem Ausland.

Der Handel unter den Provinzen kommt meist durch den Kontakt zwischen den Povinz-HBVs zustande und der Außenhandelsbevollmächtigte bekommt dann vom HBV einen Auftrag, den Handel abzuwickeln, was heißt:

- Bürger suchen/anschreiben, ob sie als Träger zur Verfügung stehen;
- Gruppen zusammenstellen und Anführer/Mandatsträger bestimmen;
- Während der Reise ständig Kontakt mit der Gruppe halten;
- Kontakt zum HBV der Zielprovinz aufnehmen;
- Dokumentation der Reise sowie tag- und personengenaue Abrechnung zur Vorlage für den Kämmerer;

Der Handel mit dem Ausland läuft hauptsächlich auf Initiative des Außenhandelsbevollmächtigten:

- briefliche Kontaktaufnahme mit Regenten oder HBVs verschiedener Länder mit Unterbreitung unseres Warenangebotes;
- ständige Kontaktpflege gehört ebenfalls dazu, selbst wenn es einmal nicht zu einem Handel kommt;
- je nach Antwort Absprache mit dem HBV über mögliche Mengen und Preise;
- konkrete Angebotsabgabe und Abwicklung des Handels;
- entweder Fußgruppe wie oben oder – überwiegend – Schiffsreise organisieren;
- Schiff samt Besatzung suchen;
- bei optimal mehreren Handelspartnern/Ländern Reiseroute festlegen;
- während der Reise ständig Kontakt zum Kapitän halten und kurz vor Ankunft am Zielhafen Kontakt zum Handelspartner aufnehmen, damit das Schiff zügig Anlegeerlaubnis erhält; evtl. auch selber Kontakt zum Hafenmeister aufnehmen;
- Organisation des Waren-/Geldtransfers; dem Mandatsträger einen Ansprechpartner benennen;
- den Markt vor Ort begutachten, ob Waren für Württemberg interessant sind und in Absprache mit dem HBV einkaufen; manchmal gibt es auch Waren, die für andere Länder interessant sind, z.B. könnte man günstig Salz in einem Land einkaufen und teurer in einem anderen Land verkaufen; dies setzt jedoch Marktkenntnisse voraus, die sich aber im Laufe der Zeit ergeben;
- der Außenhandelsbevollmächtigte ist während der ganzen Reise der Ansprechpartner für den Kapitän bei Problemen;
- Dokumentation der Reise und tag-/personengenaue Abrechnung zur Vorlage für den Kämmerer;

"Verantwortungsvolle Posten, die man nicht jedem Hinz und Kunz in die Hand drücken kann", wie Ana schrieb, sollte es meiner Meinung nach gar nicht geben.
Bzw. gibt es die und das sind die Ratsämter!
Unter 'soll nur Zuarbeit leisten' verstehe ich jedenfalls was anderes und nur 'aufwändige Organisationsarbeit erledigen' ist das auch nicht.

Und Danke Nicki, ich sagte bereits zu Anfang, dass man die verschiedenen Sonderämter erstmal auseinanderdefinieren sollte.
Aber im Hinblick darauf, dass ich hier nur gegen die Person Ana diskutiere, ist das wohl untergegangen.

Ich habe auch solange keinen Diskussionsbedarf mehr, solange damit nicht aufgehört wird.
Meiner Bitte nach Wortrecht wurde eh nicht nachgekommen.

Mais
[/quote]

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 13:34 


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BeitragVerfasst: Mo 25. Jul 2016, 13:38 
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und noch einen neuen dazu:

Mezcalina hat geschrieben:
moin carlson,

du als frühaufsteher darfst wieder den postboten machen, bitte :)

danke!!

Zitat:
Ich muss hier ein Wespennest getroffen haben...

*kichert amüsiert bei Schreiben*

Lieber Konsar, Danke, das respektiere ich!

Lieber Dino, eins noch, denn du hörst offenbar nicht zu:

Dino hat geschrieben:
nein Mais, das stimmt so nicht. Du sprichst nicht ein Thema an, das auch Ana berührt, du sprichst das Thema erst an wenn es Ana berührt. Du hast Nicki als A-HBV gutgeheissen, du hattest zum Thema Justizberater nix beizutragen. Aber nun, wo das Sonderamt A-HBV an Ana gehen soll, da kommen dir plötzlich kritische Gedanken zum Thema Sonderämter allgemein. Wenns Zufall sein sollte, dann ist es halt ein sehr dummer Zufall.

Ich erklärte schon, dass ich Nicki dies auch wieder zutrauen würde.
Aber wem ich das zutrauen würde, ist gar nicht Inhalt dieser Diskussion!!
Verstehst du das nicht?
Ich möchte einen anderen Namen und einen anderen Inhalt der Aufgabe.
Und wenn ich Nicki vor drei Jahren für dieses Sonderamt gut geheißen habe, darf ich drei Jahre später keine Einwände zu diesem Sonderamt haben?
Das hat doch miteinander nichts zu tun!

Aber das hatte ich bereits gesagt.
Wie oft willst du das noch rausholen?
Es ist doch überhaupt nicht zielführend.

Nimm doch lieber dazu Stellung, was nun genau Aufgabe des HBV sein soll und was genau Aufgabe eines Außen-HBV.
Damit keinesfalls Ratsarbeit von einem Ratsfremden gemacht wird.
Das ist doch das, was dir beim Sonderamt Justizberater wichtig war.

Dieses Sonderamt findest du völlig überflüssig, aber wenn der Graf daran auch Bedarf hat?
So wie ein HBV Bedarf an einem Außen-HBV haben kann?
Da wird darüber diskutiert, ob es überhaupt erforderlich ist.
Tut man das beim Außen-HBV ist das alles nur persönlich *seufz*

Zudem habe ich über alle Ämter gesprochen und du hast meine Frage aus dem Wirtshaus, ob wir die verschiedenen Ämter mit verschiedenen Aufgaben mal definieren können, selbst hierher getragen.
Dann trage doch dazu mal inhaltlich was bei, statt hier merkwürdige Zufälle zu beleuchten.
Danke!
Und zum dritten Mal: Sie sind alle total unterschiedlich und sollten deswegen nicht allesamt 'Sonderämter' genannt werden.

Das haben mittlerweile Nicki und auch White ebenso gesehen.
Und Linnet erwähnt in den Weinstuben, dass sie einen anderen Namen als 'Außen-HBV' bevorzugen würde.
Weil es irreführend ist.

Dass ich zum Justizberater nichts beigetragen habe, hatte seine Gründe.
((Und die kennst du User und auch Char! Ich war lange überhaupt nicht online, ich hatte einen Todesfall im Freundeskreis. Deshalb haben Dino und Mais auch erst eine ganze Weile später im Wirtshaus dazu Gelegenheit gehabt, sich darüber zu unterhalten. Schade, dass du das jetzt hier verwendest, nicht trennst und damit was Falsches darstellst. Ich werde demnächst besser ins Kloster gehen, damit Dino Mais sowas nicht um die Ohren hauen kann, obwohl der User darüber Bescheid weiß!))

Vielleicht versuche ich die Thematik nochmal anders rüberzubringen:

- Angenommen Nicki (als jetzige HBV) fragt mich, ob ich X Kilo Salz nach Y bringen kann.
- An Tag Z muss das da sein.
- Wenn ich dem zustimme, bekomme ich das Mandat, suche ich mir eine Reisegruppe und mache mich auf den Weg.
- Angekommen in Y wickel ich den Handel ab.
- Sollte ich unterwegs 100 Stück Holz für 2 Taler sehe, frage ich an, ob ich das Schnäppchen mitnehmen soll.
- Sollte mir vor Ort noch mehr angeboten werden, stelle ich den Kontakt mit Nicki her.
- Das können die beiden HBV der Provinzen dann miteinander klären und ggfs. gibt mir Nicki einen weiteren Handelsauftrag.
- Zuletzt gebe ich das Mandat zurück und melde, wer mit mir mitgereist ist.

War ich dann als Außen-HBV tätig?
Nö, ich hab 'ne Handelsreise gemacht.
Hab 'nen Handel abgewickelt.
Ich war sogesehen Handelsbeauftragter.
(Eine treffende Bezeichnung, wie ich finde)

Trotzdem habe ich alle Tätigkeiten wahrgenommen, die ein Außen-HBV auch machen soll, wie es in der Arbeitsanweisung geschrieben steht.
So zumindest bei der Ausführung fürs "Inland", also Provinzen des Deutschen Königreichs.
War ich also doch Außen-HBV?

Was ist anders bei einem "Auslandshandel"?

- Nicki (als jetzige HBV) gibt Ana (als jetzige Außen-HBV) einen Auftrag X Kilo Salz nach Y und X Säcke Mehl nach W zu bringen.
- An Tag Z muss das jeweils da sein.
- Ana bekommt das Mandat, sucht sich eine Reisegruppe (und wenn nötig ein Schiff) und macht sich auf den Weg.
- Angekommen in Y und W wickelt sie die Handel ab.
- Sollte sie unterwegs 100 Stück Holz für 2 Taler sehen, fragt sie an, ob sie das Schnäppchen mitnehmen soll.
- Sollte ihr vor Ort noch mehr angeboten werden, stellt sie den Kontakt mit Nicki her.
- Das können die beiden HBV der Länder dann miteinander klären und ggfs. gibt Nicki Ana einen weiteren Handelsauftrag.
- Sollte Ana unterwegs Länder bereisen, mit denen es bisher keinen Kontakt gab, stellt sie den her.
- Zuletzt gibt sie das Mandat zurück und meldet, wer mit ihr mitgereist ist.

Wir haben damit beide eine Handelreise getätigt, haben beide einen Handel abgewickelt.
Damit waren wir beide Handelsbeauftragte.
(die Bezeichnung finde ich immer besser)

Ohne Frage ist es weit aufwändiger eine Schiffsreise zu organisieren und man ist auch viel länger unterwegs bei Auslandsreisen.
Aber rein von der Tätigkeit sehe ich keinen Unterschied und mehr Kompetenz ist gar nicht nötig.

Die Frage ist, läuft es immer so optimal?
Oder gibt es Reisegruppen, die keine Ahnung vom Reisen und Mandatshandel haben und Hilfe brauchen?
Wieviele sind davon unterwegs, wieviel Arbeit macht das genau?

Eine andere Frage ist, ob der Außen-HBV nun jede Reise mitmacht oder nicht:

Wenn er sie nicht mitmacht, bedarf es dann seiner Steuerung?
Ich denke, die sollte dann beim HBV liegen.

Und wenn er sie mitmacht, nimmt er dann wirklich ein Sonderamt wahr?
Oder wickelt er nicht 'nur' eine Handelsreise/ein Handelsgeschäft ab?

Nicki, du sprichst ein gutes Thema an:
Was ist, wenn eine Handelsreise über eine Ratsperiode hinaus dauert?
Wenn der Außen-HBV noch auf hoher See ist und es sind Ratswahlen?
Der neue HBV hat vielleicht keinen Bedarf an einem Außen-HBV.
Dann wird auch per bestehender Regelung kein Neuer benannt!!
Er ist mit Ratswechsel sein Sonderamt automatisch los, denn es endet zu disem Zeitpunkt!
Oder bekommt der Außen-HBV dann eine Sondergenehmigung sein Sonderamt noch ausführen zu dürfen?

Es soll doch unbürokratischer werden.

Wenn der Außen-HBV eh keine Verträge unterschreiben kann, warum sollen denn die Handelsgespräche (Preisverhandlungen, Mengenabsprachen) über ihn, einem ratsfremden Dritten gehen?
Das kann doch nicht effektiver sein, als direkte Gespräche.
Es müsste ja zu jeder Warenanfrage eine Rückfrage an den HBV erfolgen.
Der Außen-HBV hat doch gar nicht die Übersicht über Lagerbestände.

Kann man Personen nicht einfach mit einem Handelsauftrag ausstatten?
Dann wären sie für diesen (und falls sich vor Ort oder auf Reisen noch mehr anbietet auch für weitere) Handel der Handelsbeauftragte und gut ist.

Dies könnte man auch hervorragend dokumentieren, je Handelsreise eine Akte.
Dann hat man die Reisedauer, die Namen Mitreisenden (zur Vorlage für den Kämmerer), den Auftrag bzw. den Mandatstext und kann den Gewinn erkennen, der damit erzielt wurde.

Bei den nächsten Ehrungsvorschlägen könnte man darauf zurückgreifen, da ersichtlich wäre, wer wieviel Reisen für die Grafschaft erledigt hat.

Zudem könnte man eine erfolgreiche und gewinnträchtige Handelsreise im Geschäftsbericht des Rates veröffentlichen, damit man das auch als Bürger/Wähler/Vasall mal wahrnimmt.

Dazu würde aber gehören, diesen "Bericht zum Ende der Ratsperiode" vor Beginn der Wahlen auszuhängen.
Die darin geschrieben Ergebnisse sollen doch dem Bürger/Wähler/Vasall dienen.

Aber das ist sicher eine andere Grundsatzdiskussion.

*lacht nun herzlich*

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BeitragVerfasst: Mo 25. Jul 2016, 14:14 
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Mais hat geschrieben:
Damit keinesfalls Ratsarbeit von einem Ratsfremden gemacht wird.
Das ist doch das, was dir beim Sonderamt Justizberater wichtig war.


du hörst wohl ebenfalls nicht zu. Ich sagte, dass kein Ratsamt von einem Sonderamt ausgeübt werden soll!
Zuarbeiten ist nicht identisch mit ausüben. Wenn ich als Kuhbauer einen ganzen Prozess von Anfang bis Ende leite und das Urteil spreche, unterschreibe, aushänge, dann habe ich (zumindest zeitweise) das Amt des Richters komplett ausgübt. Wenn ich für als Kuhbauer für Nicki zusätzliche Kontakte knüpfe oder Händler suche, dann habe ich zugearbeitet, Nicki stellt ja in diesem Fall nicht ihre Arbeit ein.


Mais hat geschrieben:
Dass ich zum Justizberater nichts beigetragen habe, hatte seine Gründe.
((Und die kennst du User und auch Char! Ich war lange überhaupt nicht online, ich hatte einen Todesfall im Freundeskreis. Deshalb haben Dino und Mais auch erst eine ganze Weile später im Wirtshaus dazu Gelegenheit gehabt, sich darüber zu unterhalten. Schade, dass du das jetzt hier verwendest, nicht trennst und damit was Falsches darstellst. Ich werde demnächst besser ins Kloster gehen, damit Dino Mais sowas nicht um die Ohren hauen kann, obwohl der User darüber Bescheid weiß!))


(spielen wir jetzt offen "schmutzige Wäsche waschen"? Kann ich auch, ich hätte ein ähnliches Beispiel auf Lager. Das gehört aber hier nicht her)

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BeitragVerfasst: Mo 25. Jul 2016, 14:25 
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Mir ist völlig egal, welchen Namen das Kind trägt, "Außenhandelsbevollmächtigte" oder "Handelsbeauftragte".
Entscheidend ist die Arbeit, die gemacht wird.
Es ist ja nicht nur die Organisation von Fuß- oder Schiffsreisen, obwohl das schon nicht wenig Arbeit ist. Im Vorfeld sollen Kunden im Ausland gesucht werden, was erheblichen Schriftverkehr in Englisch oder Französisch bedeutet und sehr zeitaufwändig ist.
Diese Briefe werden natürlich im Büro der HBV hinterlegt, so dass eine lückenlose Dokumentation gegeben ist. Ohne genaue Absprache läuft letztendlich eh nix.

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Gräfin von Ellwangen, Freifrau von Ebingen


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BeitragVerfasst: Mo 25. Jul 2016, 21:00 
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Anastasia hat geschrieben:
Ich bitte darum, dies im entsprechenden Bereich auszuhängen.

Vielen Dank.

Werte Diskussionsteilnehmer,

gerne und ein letztes Mal möchte ich einen Beitrag zu dieser Thematik leisten.

Mir deucht, dass das Augenmerk auf etwas gelegt und gewichtet wird, was eigentlich einerlei ist. Zumindest seitens des Rates sowie meiner.

Der Begriff "Außenhandelsbevollmächtigte" stört scheinbar insbesondere und sorgt für große Diskussionen. Wenn ich mir inhaltlich ansehe, was hauptsächlich daran stört ist, dass man glaubt, man gebe Anastasia ein großes, wichtiges Amt und Anastasia pocht auf dieses, weil es so wichtig und hoch ist - man höre doch den Namen des Postens!

Dabei rührt dieses penetrante Gewichten der Bezeichnung "Handelsbevpollmächtigte" nur von Seiten der Kritiker her.

Ich muss dazu einmal sagen, dass es ein Fehldenken ist.
Es geht hier nicht darum, sich mit etwas Großem, wichtigem, so toll 'im Lebenslauf klingenden' zu schmücken und ich kann mich Nicki nur anschließen:
Nennt es meinetwegen "Mädchen für alles." Oder "Warenmagd." Ich lege keinerlei Wert auf die Bezeichnung dessen, was hier erwünscht ist.
Sowie ich kein wert darauf lege, dass Amt besetzen zu müssen.

Als ehemalige Handelsbevollmächtigte aber finde ich es wichtig, dass das Amt überhaupt ausgeübt wird. Man hat also recht, ich gebe kund, dass ich das Amt nicht haben muss, sage aber im gleichen Atemzug, dass man nicht das höchst Mögliche aus dem rausholt, was ginge - für Württemberg.

Unabhängig davon also, wer diesen Posten ausübt und wie ihr ihn nun nennen mögt, ich kann nur hoffen, dass nicht so sehr herumdiskutiert - um nicht sagen totdiskutiert - wird, bis es blockiert ist.

Außerdem wünsche ich mir, dass Ehestreitigkeiten bitte endlich außerhalb der Schlossmauern geschehen. Es ist stellenweise tatsächlich zum fremdschämen - bei allem Respekt.

Beste Grüße,
Anastasia

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BeitragVerfasst: Do 18. Aug 2016, 09:19 
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Wie wird mit dem Thema nun eigentlich verfahren? Wird es eine Abstimmung zum Gesetzesvorschlag geben?


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BeitragVerfasst: Fr 19. Aug 2016, 17:19 
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Werter Jackdan, worüber möchtest du denn bei einer Grundsatzdiskussion abstimmen?

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"Fantasy is an exercise bicycle for the mind. It might not take you anywhere, but it tones up the muscles that can."

Sir Terry Pratchett, 1948 - 2015


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BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2016, 20:32 
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Zufällig gefunden in der badischen Weinstube ... Bei uns heißt es "Sonderämter", in Baden "Berater", ist im Grunde aber dasselbe:
Art. 2 der VdMB hat geschrieben:
Jedem Arbeitsfeld des Rates von Baden ist es gestattet, sich bis zu zwei sachkundige Berater zur Bewältigung ihrer Aufgaben zu suchen.
Die Ratsmitglied eines Arbeitsfeldes schlagen dem Regenten gemeinsam einen Berater vor. Berater werden stets vom Regenten eingestellt beziehungsweise entlassen.
Dem Berater wird ausschließlich Zugang zu den Räumlichkeiten des jeweiligen Arbeitsfeldes gewährt. Die Amtszeit von Beratern endet spätestens mit der folgenden Ratswahl.

Ich will damit nur sagen, dass WB nicht die einzige Provinz ist, die auf sachkundige Hilfe für Ratsmitglieder zählt ... irgendwer hatte mal gesagt, dass es das in keiner anderen Provinz gibt.

*VdMB = Verfassung der Markgrafschaft Baden

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Gräfin von Ellwangen, Freifrau von Ebingen


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BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2016, 10:59 
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Beiträge: 1505
Wohnort: Stuggi
"Hier würde ich gern ab dieser Amtsperiode auch eine Art Rechenschaftsbericht einführen. Dies nicht unbedingt zweimal wie beim Rat, aber am Ende der Ratsperiode, damit die Bürger auch hier einen Bericht erhalten, was wurde getan, was gibt es in dem Bereich für Neuigkeiten."


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BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2016, 13:43 
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Im bereich gesundheit ist dies schon seit längerem eig der fall

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