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Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 12:41

Wie unsere jetzige Diskussion um das Fest zum 10-jährigen Jubiläum zeigt, müssen wir den Aufgabenbereich des Provinzkultis festlegen. Ich will das jedoch nicht bei den Feierplanungen diskutieren, sondern eröffne hier dieses neue Thema. Außerdem würde ichdahingehend gleich alle Aufgabenbereiche der Sonderämter festlegen und an einem zentralen Punkt festhalten. In meinen Augen wäre es am Besten, dies unterhalb der Aufgabenverteilung des Rates festzuhalten.

Das heißt wir bentötigen die Aufgabenbereiche für den Provinzkulturbeauftragten, den Provinzgesundheitsbeauftragten, Provinz-EBV-Leiter, Außenhandelsbevollmächtigter.

Ich erteile Sini hier in diesem Bereich Rederecht und bitte sie mal ihre zentralen Aufgaben für ihre Kultur- und EBV-Arbeit festzuhalten. Das gleiche gilt für Fly und den Gesundheitsbeauftragten.

So 10. Apr 2016, 12:41

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 14:07

Ich erteile noch Nicki hier Rederecht, weil sie schon oft als Außenhandelsbevollmächtigte gearbeitet hat und daher auch Hinweise auf den Aufgabenbereich geben kann

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 14:36

Jan, das ist alles unter Graf Jussi schonmal passiert in der Diskussion nebenan: ab hier nämlich. Das ganze wurde mal ergänzt bis folgendes bei rum kam:

Sini_brachenau hat geschrieben:

Provinz-Einbürgerungsvereinsleiter/in

  • EBV-Leiter der einzelnen Dörfer in ihre Aufgaben einweisen und koordinieren
  • Unterstützung des örtlichen Bürgermeisters zur Besetzung des EBV-Amtes
  • Ratschläge für Begrüßungsbriefe an die Neubürger
  • Neubürgerstatistik in Zusammenarbeit mit den Dorf-EBVlern
  • Hilfe und Vermittlung bei auftretenden Schwierigkeiten
  • Mitarbeit im Reichs-EBV sowie insb. weitertragen dort verfasster Informationen




Provinz-Kulturbeauftragte/r

  • Ansprechpartner für den Rat, für alle Bürgermeister und insbesondere für alle Dörfer in dieser Provinz ohne Kulturbeauftragten
  • Unterstützung des örtlichen Bürgermeisters zur Besetzung des Kultur-Amtes
  • Planung, Organisation und Durchführung von Festen, Feierlichkeiten, Wettkämpfen und Veranstaltungen aller Art - allein oder in Absprache mit dem Rat oder einzelnen Bürgermeistern und Kulturbeauftragten der Provinz
  • Führung eines aktuellen Veranstaltungskalenders sowie Verteilung von Veranstaltungsplakaten
  • Mitarbeit im königlichen Kulturrat



Code:
[quote]

[size=150]Provinz-Einbürgerungsvereinsleiter/in[/size]

[list][color=#8000FF][*]EBV-Leiter der einzelnen Dörfer in ihre Aufgaben einweisen und koordinieren
[*]Unterstützung des örtlichen Bürgermeisters zur Besetzung des EBV-Amtes
[*]Ratschläge für Begrüßungsbriefe an die Neubürger
[*]Neubürgerstatistik in Zusammenarbeit mit den Dorf-EBVlern
[*]Hilfe und Vermittlung bei auftretenden Schwierigkeiten
[*]Mitarbeit im Reichs-EBV sowie insb. weitertragen dort verfasster Informationen[/color][/list]

[/quote]

[quote]

[size=150]Provinz-Kulturbeauftragte/r[/size]

[list][color=#8000FF][*]Ansprechpartner für den Rat, für alle Bürgermeister und insbesondere für alle Dörfer in dieser Provinz ohne Kulturbeauftragten
[*]Unterstützung des örtlichen Bürgermeisters zur Besetzung des Kultur-Amtes
[*]Planung, Organisation und Durchführung von Festen, Feierlichkeiten, Wettkämpfen und Veranstaltungen aller Art - allein oder in Absprache mit dem Rat oder einzelnen Bürgermeistern und Kulturbeauftragten der Provinz
[*]Führung eines aktuellen Veranstaltungskalenders sowie Verteilung von Veranstaltungsplakaten
[*]Mitarbeit im königlichen Kulturrat[/color][/list]

[/quote]


Geklärt war bis zum Schluss nur nicht ob und wie das in der GO verankert wird.
Zuletzt bestätigte mich Jellena übrigens in meinen Ämtern, etwas was in der jetzigen Ratsperiode noch fehlt...

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 15:46

Danke Jan.
Als Außenhandelsbevollmächtigter unterstützt man den HBV im Bereich Handel mit anderen Provinzen des DKR und dem Ausland.

Der Handel unter den Provinzen kommt meist durch den Kontakt zwischen den Povinz-HBVs zustande und der Außenhandelsbevollmächtigte bekommt dann vom HBV einen Auftrag, den Handel abzuwickeln, was heißt:

- Bürger suchen/anschreiben, ob sie als Träger zur Verfügung stehen;
- Gruppen zusammenstellen und Anführer/Mandatsträger bestimmen;
- Während der Reise ständig Kontakt mit der Gruppe halten;
- Kontakt zum HBV der Zielprovinz aufnehmen;
- Dokumentation der Reise sowie tag- und personengenaue Abrechnung zur Vorlage für den Kämmerer;

Der Handel mit dem Ausland läuft hauptsächlich auf Initiative des Außenhandelsbevollmächtigten:

- briefliche Kontaktaufnahme mit Regenten oder HBVs verschiedener Länder mit Unterbreitung unseres Warenangebotes;
- ständige Kontaktpflege gehört ebenfalls dazu, selbst wenn es einmal nicht zu einem Handel kommt;
- je nach Antwort Absprache mit dem HBV über mögliche Mengen und Preise;
- konkrete Angebotsabgabe und Abwicklung des Handels;
- entweder Fußgruppe wie oben oder – überwiegend – Schiffsreise organisieren;
- Schiff samt Besatzung suchen;
- bei optimal mehreren Handelspartnern/Ländern Reiseroute festlegen;
- während der Reise ständig Kontakt zum Kapitän halten und kurz vor Ankunft am Zielhafen Kontakt zum Handelspartner aufnehmen, damit das Schiff zügig Anlegeerlaubnis erhält; evtl. auch selber Kontakt zum Hafenmeister aufnehmen;
- Organisation des Waren-/Geldtransfers; dem Mandatsträger einen Ansprechpartner benennen;
- den Markt vor Ort begutachten, ob Waren für Württemberg interessant sind und in Absprache mit dem HBV einkaufen; manchmal gibt es auch Waren, die für andere Länder interessant sind, z.B. könnte man günstig Salz in einem Land einkaufen und teurer in einem anderen Land verkaufen; dies setzt jedoch Marktkenntnisse voraus, die sich aber im Laufe der Zeit ergeben;
- der Außenhandelsbevollmächtigte ist während der ganzen Reise der Ansprechpartner für den Kapitän bei Problemen;
- Dokumentation der Reise und tag-/personengenaue Abrechnung zur Vorlage für den Kämmerer;
Zuletzt geändert von Lady Nicki am Mo 11. Apr 2016, 00:24, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 16:04

Jan als Sonderamt gilt auch das Amt des Dekan, da sollte Fly sich am besten auch grad damit noch melden.

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 16:15

Wird jetzt das Rad zu den Sonderämtern wieder mal neu erfunden? Ich begreife nicht so ganz warum das mal wieder zum xten male aufgerollt wird.

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 19:05

Carlson
weil die Sonderämter nunmal nicht explizit Gelistet geschweige den deffiniert sind.
Beim letzten mal war es schlichtweg so das Jussi nur die Ämter der Räte deffinieren lies.
Das hier soll die Grauzone mal klarer gestalten.

Es ist vlt jedem bewusst was diese Ämter machen aber niedergeschrieben ist es nunmal nicht!
Und was nicht hinterlegt ist kann man auch nicht wirklich handhaben, da es jeder so auffassen kann wie er will. Was dann zu Unklarheiten und streiterreien führen kann und das wollen wir ja möglichst vermeiden und schon vornweg ausschließen.

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 19:43

Na Sini und Nicki haben hier doch deutlich offenbart was aus hunderte Stunden an Palaverei fest gelegt wurde, daran muss man ja wohl nix ändern. Das die Sonderämter bei den Inhabern bleiben bis der jeweilige Regent sie abruft ist auch schon geklärt und ergo sie ihre Ämter auch beim Regentenwechsel behalten. Was soll der überflüssige Kram hier nun zum mindestens 5. male neu besabbelt werden.

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 19:44

Geht das schon wieder los. Der Dekan war noch nie ein Sonderamt. Er sollte zu einem gemacht werden und ehrlich gesagt bin ich immer noch dagegen.

Die Aufgaben einer Gesundheitsbeauftragten sind:

Kontakt halten mit der Reichsgesundheitskammer
Mitarbeit in der Reichsgesundheitskammer so weit wie möglich
Kontakt halten mit dem Rat
Mit Wissen dem Rat und angehenden Medizinern zu Seite stehen
Bei Kranheitsausbrüchen die Mediziner anschreiben und Bescheid geben

Re: Aufgabenverteilung der Sonderämter

So 10. Apr 2016, 21:00

Ich bin zurzeit keine Außenhandelsbevollmächtigte, meine "Amtszeit" endete damals mit dem Ratswechsel. Es ist jedem HBV freigestellt, ob er/sie ein solches Amt zur Seite gestellt haben möchte oder nicht. So war die Regelung jedenfalls damals.
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