Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Do 2. Mai 2024, 04:09

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 197 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... 20  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Fr 19. Jun 2015, 06:07 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Das ist auch unsere Ansicht.
Deshalb würden wir den Gesetzestext ändern.

_________________
Mezcalina genannt Mais


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Fr 19. Jun 2015, 06:07 


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: So 21. Jun 2015, 06:18 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
*summt gelangweilt Dumdidum und knutscht dann mit Dino rum*

Jeder, jedweder und jeglicher bezeichnen alle Elemente aus einer Gruppe.
Jedweder und jeglicher sind etwas nachdrücklicher und heutzutage (1463) ganz gängige Wörter.
In ferner Zukunft wird jeder das Gebräuchlichste von den Dreien werden.

*blickt zum Staatsnwalt, weil sie das vergessen hatte*

Ist sich der Rat über den Punkt "Amtspflichten" jetzt einig?
Falls es zur Abstimmung über den ersten Teil kommt, sollte es nicht daran scheitern, dass es inhaltliche Differenzen gibt.
Will sagen, dass wir den Text sonst erst ändern sollten...

*guckt nun zum Grafen*

Wie gefällt es dir eigentlich und wie geht es weiter?

_________________
Mezcalina genannt Mais


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 21. Jun 2015, 08:57 
Offline

Registriert: Do 7. Nov 2013, 20:52
Beiträge: 3277
Dann mal los. Zunächst etwas Allgemeines, was wohl eher an Jan gerichtet ist. Ich habe die Gesetzeskommission damals mit dem Hintergrund gegründet, dass Personen daran arbeiten, die selbst zuvor noch keinen (gescheiterten) Entwurf eingebracht haben. Deswegen war ich bei Mala auch so skeptisch. Ich wollte, dass man sich nicht auf alte Arbeiten beruft, sondern ganz unbefangen einen neuen Entwurf erarbeitet, mit allen Gedankenschritten und allen Argumenten für und gegen einen Paragraphen. Das soll die Kompetenz meines Onkels nicht in Frage stellen, aber dann frage ich mich, warum ich nicht teilnehmen durfte...?


Zum Inhaltlichen. Ich wäre wohl nicht ich, wenn ich nicht an allem etwas zu kritisieren hätte. Natürlich auch an dem Entwurf. Dennoch möchte ich vorher meinen Dank aussprechen, dass ihr beide so schnell gearbeitet habt. Die Leistung will ich nämlich nicht unter den Teppich kehren.


Zitat:
§ 1 Geltungsbereich

Das Gesetzesbuch der Grafschaft Württemberg gilt ohne Ausnahme für jedweden Menschen innerhalb der Provinzgrenze. Verstöße werden bestraft.

Landesgrenze in Provinzgrenze geändert.


Es gibt da zwar ein Problem, aber das lässt sich durch dieses Gesetz nicht lösen. Daher bin ich mit dem Paragraphen einverstanden.


Zitat:
§ 2 Gesetzeshierarchie

Die Reichsbulle ist das höchste Gesetz des Reiches, ihm folgen die Provinzgesetze und nachgeordnet die Dekrete. Bei Widersprüchen gilt das höherrangige Recht.

die einzelnen Gewalten für Laien verständlich genannt.


Ich find' das nicht verständlicher. Stehen Dekrete des Grafen mit denen der Bürgermeister und Vasallen gleich?

Zitat:
§ 3 Religion

entfällt

komplett gestrichen, wird in der Reichsbulle geregelt


Keine Einwände.


Zitat:
§ 3 Aufbau

Die Grafschaft Württemberg wird regiert vom Grafen. Er bildet mit den Ratsmitgliedern an seiner Seite den Rat. Gemeinsam geben sie sich eine Geschäftsordnung.

es folgen veränderte Aufschlüsselungen der diversen Amtsträger


Meiner Meinung nach wird daraus die Hierarchie nicht ganz klar. Klar zu sagen, dass er dem Rat vorsitzt oder ihn leitet wäre mir lieb.


Zitat:
§ 4 Amtsträger

Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder eines Dorfes innehat. Der Amtsträger hat sich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.

aus Stadt wurde Dorf. Die Verantwortung zum lernen liegt nun beim neuen Amtsträger


Finde ich nicht gut. Der scheidende Amtsträger sollte die Pflicht haben den Neuen einzuweisen. Er weiß schließlich am Besten bescheid über Aktuelles und Wichtiges. Und die "Amtsträger" mit dem Wort "Amt" zu definieren ist nicht sonderlich klug. Zuletzt hatte ich mit Jussi eine Auseinandersetzung über den Gendarmerieführer. Ist er ein Amtsträger oder nicht? Wird aus eurer Definition leider auch nicht klar.


Zitat:
Zur Amtseinführung leisten Amtsträger (Ratsmitglieder, Bürgermeister und weitere Ämter) nach Einforderung des Grafen oder Bürgermeisters einen Amtseid.

Der Rücktritt von einem Amt, das der direkten Autorität des Grafen untersteht, ist nur mit Genehmigung des Grafen zulässig.


Einforderung = Aufforderung. Klingt einfach besser. Allerdings ist das noch nicht gut genug getrennt, oder können Bürgermeister auch Ratsmitglieder auffordern, den Amtseid zu leisten? Hier muss eine bessere Formulierung her.


Zitat:
1. Der Graf

Der Graf leitet die Amtsgeschäfte. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

geändert: "einen bürgermeister abzusetzen"


Der Absatz stört mich am meisten in dem ganzen Entwurf. Der Satz ist so Nichtssagend und ich kann mir da beim besten Willen nicht herleiten, dass nur er einen Bürgermeister absetzen kann. Den zweiten Satz hingegen finde ich gut, passend zum StGB.

Zitat:
2. Der Rat

Ratsmitgliedern ist es verboten die Grafschaft zu verlassen. Ausnahmen kann der Graf gewähren.


Finde ich etwas wenig und dürftig. Da sollten mehr Kompetenzen rein. Auch, dass man rechtmäßigen Anweisungen der Räte Folge leisten muss. Oder muss der Graf immer anweisen, wenn man zum Beispiel ein Mandat zurückgeben soll? Außerdem fehlt mir der Grundsatz für so manche Amtsmissbrauchsprozesse: Die Verpflichtung der Ratsmitglieder zum Wohle der ganzen Grafschaft zu handeln. Das haben wir zwar noch im Eid, aber im Gesetz selbst wär' mir das noch etwas... sicherer.

Zitat:
3. Die Bürgermeister

Bürgermeister dürfen ihre Ortschaften nicht verlassen. Ausnahmen kann der Graf gewähren.


Mehr Kompetenzen und Pflichten! Siehe oben.

Zitat:
Binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode haben die Bürgermeister eine Bestandsliste abzugeben. Darin ist aufzuführen,

geändert in 'jede' amtsperiode, den rest gekürzt. eine bestandsliste beinhaltet waren, bargeld, mandate, steuern, wie aufgelistet


Find ich gut.

Zitat:
a. der Bargeld- und Warenbestand des Rathauses
b. der Warenbestand des Rathaus-Wirtshauses
c. eine Liste der ausgegebenen Mandate samt Inhalt
d. eine Übersicht der Steuerschuldner.

teilweise zusammengefasst


Gute Sache.

Zitat:
Ein neuer Bürgermeister im Amt hat nach Amtsübernahme unverzüglich die Bestandsliste seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen. Bei Unstimmigkeiten ist eine neue Bestandsliste vorzulegen.

kürzer und knapper


Keine Einwände.

Zitat:
4. Die Vasallen

Vasallen schwören mit ihrer Eidleistung Gefolgschaft gegenüber der Krone der Grafschaft Württemberg.


Finde ich ebenfalls etwas dürftig. Hier könnte man das Dekretrecht unterbringen. Und das "Obsequium" ist auch nur ein Teil des Eides.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 21. Jun 2015, 12:10 
die Frage, die du Jan stellst, die kann ich vielleicht beantworten. Ich habe gesagt, wenn du dran teilnimmst, zieh ich in den Krieg. Das ist nix gegen dich persönlich, aber du wirst dich dran erinnern, wir haben bereits einmal zusammen versucht ein Gesetz zu erarbeiten. Eine Kommission, die nicht du ins Leben gerufen hast, sondern Nicki.

Mehrere Leute hatten dort monatelang zusammen gearbeitet, das neue Gesetz war fast fertig, dann kamst du dazu. Du hast alles aufgerollt, hast keine andere Meinungen akzeptiert, was du deutlich gemacht hast, indem du mehrfach nur deine Version öffentlich zur Diskussion stelltest. Und wenn dort Gegenargumente kamen, das Thema einschlief, hast du es eine Weile später an anderer Stelle einfach neu eröffnet, nur deine Version blind gegen Gegenargumente oder Vorschläge der Kommission. Du hast irgendwann sogar die ganze Kommission ausgehebelt, indem du dir selbst eine Rechtsklärung ausstelltest (du warst Richter), die es ausschliesslich dem Richter (also dir) zugesteht, Gesetze zu deuten. Denn wie kann man etwas diskutieren, wenn nur du entscheidest? Womit jede Kommission überflüssig war und die Arbeit von mitlerweile über einem Jahr ebenfalls. Und auf eine Wiederholung hatte ich keine Lust.


Zitat:
Ich find' das nicht verständlicher. Stehen Dekrete des Grafen mit denen der Bürgermeister und Vasallen gleich?


Ich versteh die Frage nicht. Dekrete sind Regeln an die man sich zu halten hat, Verstösse können vor Gericht landen, ob es nun Dorfdekrete sind oder Regentendekrete. Wenn sie kollidieren gilt die höhere Macht. Genau das steht doch dort

Zitat:
Meiner Meinung nach wird daraus die Hierarchie nicht ganz klar. Klar zu sagen, dass er dem Rat vorsitzt oder ihn leitet wäre mir lieb.


Die Grafschaft Württemberg wird regiert vom Grafen, was ist da hierarisch unklar?

Zitat:
Allerdings ist das noch nicht gut genug getrennt, oder können Bürgermeister auch Ratsmitglieder auffordern, den Amtseid zu leisten? Hier muss eine bessere Formulierung her.


das regelt doch die Hierarchie. Natürlich kann ein BM hingehen und einen Ratsmenschen zum Eidablegen auffordern. Nur der wird ihm den Vogel zeigen, denn sein Boss ist der Regent.

Zitat:
Der Satz ist so Nichtssagend und ich kann mir da beim besten Willen nicht herleiten, dass nur er einen Bürgermeister absetzen kann.


Paar Sätze vorher wolltest du noch einen deutlichen Satz zur Hierarchie, hier hast du ihn. Was kannst du denn sonst herleiten? Der Graf ist der oberste Boss, natürlich kann nur er BMs absetzen, oder hat ein BWK, eine HBV, ein Richter die gleiche Funktion von der kaiserlichen Administration zugestanden bekommen. Es ist auch nur ein Graf, der Ämter umbesetzen kann, es ist nur die HBV die Bergwerke warten kann und nur der Richter kann Urteile fällen. Müssen wir das alles so ins Gesetz aufnehmen?

Zitat:
Finde ich etwas wenig und dürftig. Da sollten mehr Kompetenzen rein. Auch, dass man rechtmäßigen Anweisungen der Räte Folge leisten muss. Oder muss der Graf immer anweisen, wenn man zum Beispiel ein Mandat zurückgeben soll? Außerdem fehlt mir der Grundsatz für so manche Amtsmissbrauchsprozesse: Die Verpflichtung der Ratsmitglieder zum Wohle der ganzen Grafschaft zu handeln. Das haben wir zwar noch im Eid, aber im Gesetz selbst wär' mir das noch etwas... sicherer.


Was hat ein Reiseverbot mit Mandaten zu tun? Es geht nur ums Reisen
Was ist da unsicher? Es wird alles gesagt, wie du sagst im Eid. Der Eid ist bindet, Eidbruch wird angeklagt. Wo ist da deine Unsicherheit?

Zitat:
Mehr Kompetenzen und Pflichten! Siehe oben.


Genau, siehe oben. Es wird alles gesagt, wie du sagst im Eid. Der Eid ist bindet, Eidbruch wird angeklagt. Wo ist da deine Unsicherheit?

Zitat:
Finde ich ebenfalls etwas dürftig. Hier könnte man das Dekretrecht unterbringen


welches Dekretrecht? Falls du dir Hierarchie meinst, die ist doch klar geregelt


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Mo 22. Jun 2015, 11:40 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Danke dir auch Freas!

Was du abgenickt hast, kommentiere ich nicht mehr.
Den Rest schon. Natürlich... ;)

Ich mache das in einzelnen Schritten, weil es bestimmt vereinzelt noch Diskussionen geben wird.

Freas hat geschrieben:
Zitat:
§ 2 Gesetzeshierarchie

Die Reichsbulle ist das höchste Gesetz des Reiches, ihm folgen die Provinzgesetze und nachgeordnet die Dekrete. Bei Widersprüchen gilt das höherrangige Recht.

die einzelnen Gewalten für Laien verständlich genannt.

Ich find' das nicht verständlicher. Stehen Dekrete des Grafen mit denen der Bürgermeister und Vasallen gleich?

Für welchen Fall fragst du das?

Die Grafschaft wird regiert vom Grafen.
Ihm leisten die Bürgermeister einen Eid.
Sie und die Dörfer sind Teil der Provinz.

Auch die Vasallen leisten einen Eid.

Ebenso kann der Graf Lehen entziehen und Ämter besetzen, wie es ihm beliebt.
Ist es wirklich strittig, welches Dekret höherrangig ist?

Ich kann dich aber hoffentlich beruhigen.
Es würde sich aus dem nächsten Paragrafen ergeben.
Hier der Entwurf:

Zitat:
§ 5 Gesetze, Dekrete und Beschlüsse

1. Dem Rat von Württemberg obliegt die Gesetzgebung und Beschlussfassung.

2. Amtsträger und Vasallen können Dekrete in ihrer Zuständigkeit erlassen. Der Graf kann jedes Dekret aufheben.

3. Gesetze, Dekrete und Beschlüsse erlangen ihre Gültigkeit sobald sie öffentlich verkündet wurden.

_________________
Mezcalina genannt Mais


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mo 22. Jun 2015, 11:41 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Freas hat geschrieben:
Zitat:
§ 3 Aufbau

Die Grafschaft Württemberg wird regiert vom Grafen. Er bildet mit den Ratsmitgliedern an seiner Seite den Rat. Gemeinsam geben sie sich eine Geschäftsordnung.

es folgen veränderte Aufschlüsselungen der diversen Amtsträger

Meiner Meinung nach wird daraus die Hierarchie nicht ganz klar. Klar zu sagen, dass er dem Rat vorsitzt oder ihn leitet wäre mir lieb.

Der Rat besteht aus 12 Leuten (ingame: Die Ratssitzung der Provinz) und einer von ihnen ist der Graf.
Wäre er nicht der Regent stünde da: "Die Grafschaft Württemberg wird regiert vom Rat."
Steht da aber nicht :)

"Das Königreich wird regiert vom König" ist doch (auch) eindeutig genug oder?

Außerdem steht die von dir gewünschte 'Leitung' gleich darauf geschrieben:
Zitat:
1. Der Graf

Der Graf leitet die Amtsgeschäfte. [...]

Der Satz, der dich am meisten stört ;)

Du kannst daraus nicht ableiten, warum nur der Graf einen Bürgermeister absetzen könnte.
Gegenfrage: Woraus leitest du ab, dass es irgendwer anderes darf?

Ich bitte mal einen Blick in die Geschäftsordnung zu werfen:
Zitat:
V. Aufgabenverteilung des Rates

(1) Der Graf von Württemberg trägt die Gesamtverantwortung für die Ratsarbeit und teilt bei Bedarf Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume zu. Er kann Ratsämter eigenverantwortlich umbesetzen, die Ratsmitglieder sind darüber begründend zu informieren.

(2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. [...]

Und danach schauen wir in die Aufgabenverteilung des Rates:
Zitat:
Der Graf von Württemberg hat (aus der Gesetzgebung des Reiches oder der Grafschaft [grün]) folgende Aufgaben:

  • Vertretung Württembergs im Imperialen Reichstag des SRING
  • Mitarbeit im Regentenrat/Reichsrat des Königreiches
  • Mitarbeit im Reichsarmeeaufsichtsstaab (RAAS) des Königreiches
  • Rederecht im Reichstag, aber kein Abstimmungsrecht (als Regent)
  • Pepräsentant der Grafschaft von Württemberg
  • Entscheidung über Adelungen und Durchführung von Adelungen und anderen Ehrungen
  • Veranlassen von legalen Rathausstürmen
  • Oberbefehlshaber der Württembergischen Armee

Einen Rathaussturm zu veranlassen heißt den Bürgermeister abzusetzen.
Allein der Graf hat diese Aufgabe.

Wieso sollte ich ihn im Gesetz dazu ausdrücklich legitimieren?

_________________
Mezcalina genannt Mais


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mo 22. Jun 2015, 11:42 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Freas hat geschrieben:
Zitat:
§ 4 Amtsträger

Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder eines Dorfes innehat. Der Amtsträger hat sich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.

aus Stadt wurde Dorf. Die Verantwortung zum lernen liegt nun beim neuen Amtsträger

Finde ich nicht gut. Der scheidende Amtsträger sollte die Pflicht haben den Neuen einzuweisen. Er weiß schließlich am Besten bescheid über Aktuelles und Wichtiges. Und die "Amtsträger" mit dem Wort "Amt" zu definieren ist nicht sonderlich klug. Zuletzt hatte ich mit Jussi eine Auseinandersetzung über den Gendarmerieführer. Ist er ein Amtsträger oder nicht? Wird aus eurer Definition leider auch nicht klar.

Zum Inhaltlichen sage ich nichts mehr, ist nicht meine Entscheidung.
Trotzdem aber erneut die Frage, wie das dann mit den Bürgermeistern ist.
Werden die auch vom Vorgänger eingewiesen?

Und weißt du, Freas, zu deinem Problem mit dem Gendarmerieführer steht im alten Gesetz auch nix:
Zitat:
§ 4 Amtsträger

Amtsträger sind alle Personen, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehaben für die Dauer ihrer Amtszeit. Die Amtspflichten sind dem Amtsinhaber geeignet bekannt zu geben.

Es wäre schön, wenn du dann einfach einen Hinweis geben würdest, dass dort etwas zu regeln ist, statt es mit "Wird aus eurer Definition leider auch nicht klar" zu bemängeln.

Ich kenne deine Diskussion mit meinem Pops nicht und ich sehe aber auch kein Problem darin, ob ein Gendaführer ein öffentliches Amt bekleidet oder nicht.

_________________
Mezcalina genannt Mais


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mo 22. Jun 2015, 11:44 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Freas hat geschrieben:
Zitat:
Zur Amtseinführung leisten Amtsträger (Ratsmitglieder, Bürgermeister und weitere Ämter) nach Einforderung des Grafen oder Bürgermeisters einen Amtseid.

Der Rücktritt von einem Amt, das der direkten Autorität des Grafen untersteht, ist nur mit Genehmigung des Grafen zulässig.

Einforderung = Aufforderung. Klingt einfach besser. Allerdings ist das noch nicht gut genug getrennt, oder können Bürgermeister auch Ratsmitglieder auffordern, den Amtseid zu leisten? Hier muss eine bessere Formulierung her.

Ich finde 'Einforderung' besser.
Es ist freundlich, nachdrücklich und drückt gleichzeitig aus, dass man das Recht dazu hat.
Man fordert einen Eid ein.

Jemanden aufzufordern einen Eid abzulegen klingt so nach letzter Ermahnung oder gar freundlicher Bitte.

Und sollte ich als Bürgermeister auf die Idee kommen einem Ratsmitglied seinen Eid abzufordern, habe ich wohl nicht mehr alle Dorflatten am Zaun.
Aber gut... Mein Vorschlag:

Zitat:
Zur Amtseinführung leisten Amtsträger (Ratsmitglieder, Bürgermeister und weitere Ämter) nach Einforderung ihres Amtsherrn einen Amtseid.

_________________
Mezcalina genannt Mais


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mo 22. Jun 2015, 11:45 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Freas hat geschrieben:
Zitat:
2. Der Rat

Ratsmitgliedern ist es verboten die Grafschaft zu verlassen. Ausnahmen kann der Graf gewähren.

Finde ich etwas wenig und dürftig. Da sollten mehr Kompetenzen rein. Auch, dass man rechtmäßigen Anweisungen der Räte Folge leisten muss. Oder muss der Graf immer anweisen, wenn man zum Beispiel ein Mandat zurückgeben soll? Außerdem fehlt mir der Grundsatz für so manche Amtsmissbrauchsprozesse: Die Verpflichtung der Ratsmitglieder zum Wohle der ganzen Grafschaft zu handeln. Das haben wir zwar noch im Eid, aber im Gesetz selbst wär' mir das noch etwas... sicherer.

Zitat:
3. Die Bürgermeister

Bürgermeister dürfen ihre Ortschaften nicht verlassen. Ausnahmen kann der Graf gewähren.

Mehr Kompetenzen und Pflichten! Siehe oben.

Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und die Pflichten aus dem Eid.
Ich finde das zusammen genommen ausreichend.

_________________
Mezcalina genannt Mais


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mo 22. Jun 2015, 11:46 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Freas hat geschrieben:
Zitat:
4. Die Vasallen

Vasallen schwören mit ihrer Eidleistung Gefolgschaft gegenüber der Krone der Grafschaft Württemberg.

Finde ich ebenfalls etwas dürftig. Hier könnte man das Dekretrecht unterbringen. Und das "Obsequium" ist auch nur ein Teil des Eides.

Das Dekretrecht steht und dem künftigen § 5.
Ansonsten aber ein neuer Vorschlag:
Zitat:
Vasallen schwören mit ihrer Eidleistung Treue, Rat und Gefolgschaft gegenüber der Krone der Grafschaft Württemberg.

_________________
Mezcalina genannt Mais


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 197 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... 20  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Strafgesetzbuch der Grafschaft Württemberg -Stand:24.08.1466
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Elea.
Antworten: 0
Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg - Stand am 23.07.1466
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Adriaana
Antworten: 0

Tags

Erde, Rap

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz