Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Arbeitsgrundlagen des Rates
BeitragVerfasst: Fr 30. Jan 2015, 13:17 
Inhaltsverzeichnis

Die Geschäftsordnung des Rates
Aufgabenverteilung im Rat
Amtseide für Bürgermeister und Ratsmitglieder


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Fr 30. Jan 2015, 13:17 


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitsgrundlagen des Rates
BeitragVerfasst: Fr 30. Jan 2015, 13:19 
Zitat:
Die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg

I. Die Wahl des Regenten

(1) a) Die Partei mit den meisten Stimmen in Prozent bei einer Ratswahl hat Anspruch auf den Regentenposten, es sei denn, es gibt eine andere Koalition mit der Mehrheit der Sitze im Rat.
b) Absprachen wie Postenverhandlungen sind rechtlich bindend, sofern alle Teilnehmenden ihrem Ergebnis zustimmen und dieses bezeugen.


II. Regelung bei Abstimmungen


(1) Der Rat ist beschlussfähig, wenn drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Ist die Anzahl geringer, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
    (a) Die Stimmabgabe erfolgt offen und öffentlich, sofern keine sicherheitsrelevanten Themen zur Abstimmung stehen.
    (b) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden und dauert mindestens 48 Stunden und maximal 5 Tage. Enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Regent.
(2) Das Ergebnis ist nach Ende der Abstimmung vom Regenten oder Wortführer bekanntzugeben. Beim Vorliegen von besonderen Gründen kann das Ergebnis auch schon vor Ende der Abstimmung bekanntgegeben werden, wenn der Ausgang eindeutig ist oder alle Ratsmitglieder abgestimmt haben.
(3) Gesetze und ihre Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung in den "Gesetzen und Verordnungen von Württemberg" wirksam, die Bevölkerung ist öffentlich zu informieren.


III. Stellvertreter des Grafen


1. Der Stellvertreter wird vom Grafen ernannt und dient ihm als engster Berater und Vertrauter.

2. Der Stellvertreter hat die Pflicht den Grafen in Abwesenheit nach bestem Wissen zu vertreten und die Politik im Sinne des Grafen weiterzuführen. Dazu werden ihm die nötigen Befugnisse erteilt.


IV. Ausschluss von Ratsmitgliedern

(1) Liegen Sicherheitsbedenken oder Störungen des Ratsfriedens durch Beleidigungen, Drohungen oder Angriffe auf andere Ratsmitglieder vor, kann der Graf den Ausschluss eines Ratsmitglieds aus dem Schloss veranlassen.

(2) Der Ausschluss muss im Rat unter Vorlage von Beweisen begründet werden.

(3) Jedes Ratsmitglied kann nach der Entscheidungsverkündung des Grafen Einspruch erheben. Eine Abstimmung zur Aufhebung des Auschlusses ist dann unverzüglich zu eröffnen.

(4) Wenn ein Ratsmitglied sein Amt nicht entsprechend seiner Pflichten erfüllt, kann der Graf das Ratsmitglied mit sofortiger Wirkung seines Amtes entheben. Ein entsprechender Antrag kann auch von jedem Ratsmitglied beim Grafen eingereicht werden.



V. Misstrauensvotum gegen den Grafen

(1) Das Misstrauensvotum kann nur eingeleitet werden, wenn der Graf sein Amt nicht ensprechend seinen Pflichten erfüllt, Entscheidungen gefällt hat, die sich gravierend zu Ungunsten Württembergs ausgewirkt haben oder die Arbeit des Rates blockieren.

(2) Das Misstrauensvotum gilt als erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder dem Grafen ihr Misstrauen ausspricht.

(3) Ein erfolgreiches Misstrauensvotum erwartet vom Grafen eine Amtsniederlegung.

(4) Der Rat entscheidet nach dem Rücktritt des Grafen mehrheitlich dessen Nachfolge.


VI. Aufgabenverteilung des Rates


(1) Der Graf von Württemberg trägt die Gesamtverantwortung für die Ratsarbeit und teilt bei Bedarf Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume zu. Er kann Ratsämter eigenverantwortlich umbesetzen, die Ratsmitglieder sind darüber begründend zu informieren.

(2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sollten davon abweichend Sonderämter geschaffen und Aufgaben an diese übergeben werden (z.B. Hafenbevollmächtigter, Aussenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Archivar), so hat dies binnen 14 Tagen nach der Ratswahl zu geschehen. In dringenden und begründenden Ausnahmefällen auch später.

(3) Das Einverständnis des verantwortlichen Ratsmitglieds für die Übertragung von Aufgaben ist vorab einzuholen, denn es wechselt die Aufgabe, aber nicht der Verantwortungsbereich auf das Sonderamt.

(4) Jede Aufgabenübertragung auf Sonderämter im Sinn von (2) endet automatisch mit der Amtszeit des Rates.



Zitat:
Der Fürstenspiegel von Württemberg

Ein Kodex der für den Rat von Württemberg vom heutigen Tage an gilt


Präambel


Die nachfolgenden Richtlinien sind von den Ratsmitgliedern einzuhalten.

Richtlinien zur Verteilung der Ämter

  1. Sämtliche Ämter sollen im Interesse der Grafschaft und nach der Kompetenz der Amtsträger vergeben werden und nicht nach den Interessen der Parteien oder einzelnen Ratsmitgliedern.
  2. Zum Gewähren der Unabhängigkeit der Justiz, dürfen Graf und Staatsanwalt nicht von der gleichen Fraktion wie der Richter gestellt werden.
  3. Der Armeeführer darf nicht im Sicherheitsbereich des Rates tätig sein.
  4. Es muss vermieden werden, dass eine Fraktion alle Ämter eines Bereiches innehat (Wirtschaft, Justiz, Militär)


Allgemeine Richtlinien für den Rat

  1. Die Mitglieder des Rates müssen respektvoll miteinander umgehen.
  2. Der Rat ist keine Plattform für Politik im Geist des Wahlkampfes.
  3. Anträge sind schnellstmöglich zu diskutieren und zur Abstimmung zu bringen.
  4. Die Mitglieder im Rat müssen sich aktiv an der Diskussion im Rat beteiligen, auch wenn diese nicht ihr Gebiet betreffen.




Stand: 05.03.1470
I. Die Wahl des Regenten durch Ratsbeschluss vom 11.12.1469 geändert.]
[II. durch Ratsbeschluss vom 05.03.1470 geändert.]


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitsgrundlagen des Rates
BeitragVerfasst: Fr 30. Jan 2015, 13:19 
Übersicht der Aufgaben der verschiedenen Ämter im Württemberger Rat
(Stand: 13.05.1468)


Die Aufgabenverteilung ergibt sich auf Basis verschiedener Grundlagen:
  • fest zugeordneten Aufgaben in den Amtsbüros der Vogtei ((InGame)) [blau],
  • aus der Gesetzgebung des Reiches oder der Grafschaft [grün],
  • der internen Arbeitsorganisation des Rates [lila],
  • ((RP-Off Administrationsaufgaben)) [rot].

Zitat:
Ratsmitglied allgemein:

  • Alle Ratsmitglieder sind Mitglied des Zweiten Standes, sie sollten sich dort einbringen und sind voll wahlberechtigt. Gehört ein Ratsmitglied bereits einem anderen Stand an und verbleibt dort auch während der Ratsperiode, gilt es auch dort sich einzubringen.
  • Alle Ratsmitglieder sollen sich aktiv an den Beratungen und Abstimmungen des Rates beteiligen.
  • ggf. Sonderaufgaben innerhalb des Rates, z.B. Archivar


Zitat:
Der Graf von Württemberg

  • Räte ernennen (max. 2 pro Tag, nach Wahlen mehr)
  • Räte entlassen (max. 2 pro Tag, nach Wahlen mehr)
  • Automatische Bergwerkswartung veranlassen
  • Für die Streitkräfte (Marschall) bewilligten Mindestbetrag je Woche einstellen (max. 1000 Taler)
  • Dekan der Universität berufen
  • Die Bewilligung der Beamten erteilen
  • Das Prestige der Provinz pflegen
  • Vertretung Württembergs im Imperialen Reichstag des SRING
  • Mitarbeit im Regentenrat/Reichsrat des Königreiches
  • Mitarbeit im Reichsarmeeaufsichtsstaab (RAAS) des Königreiches
  • Rederecht im Reichstag, aber kein Abstimmungsrecht (als Regent)
  • Pepräsentant der Grafschaft von Württemberg
  • Entscheidung über Adelungen und Durchführung von Adelungen und anderen Ehrungen
  • Verwaltung der Lehnsverhältnisse: Dokumentation Schriftverkehr, Vermerk von Reisen, Umzügen und Klosteraufenthalten
  • [color=#008000]Veranlassen von legalen Rathausstürmen
  • Oberbefehlshaber der Württembergischen Armee
  • Führung des Rates, Koordination der Ratsarbeit
  • Aktive Beteiligung an den Beratungen und Abstimmungen des Rates
  • Moderation der Beratungen und Eröffnung der Abstimmungen des Rates
  • Dokumentation der Vasallen, Lehen und Ritter Württembergs
  • interne Dokumentation der Aufwendungen zur Prestigepflege
  • interne Dokumentation der Umfrageergebnisse
  • Administrator des gesamten zivilen Schlossbereiches (Schloss-Forum)


Zitat:
Richter

  • Prozesse leiten/weiterführen
  • Strafverfahren vor dem Provinzgericht führen und Urteile fällen
  • Überprüfung der bestehenden Gesetze auf ihre Aktualität und mögliche Gesetzeslücken
  • Entwicklung und/oder Überprüfung von Vertragstexten im Auftrag der Grafschaft
  • Vertretung Württembergs bei der Richterkonferenz des Reiches
  • Strafregister der Grafschaft führen
  • Eintrag von Verurteilungen in das Register der Imperial Justice
  • Register der Rehabilitationsfristen führen
  • ggf. Vertretung der Grafschaft vor dem RKG
  • Führen der Beobachtungsliste im Meldungsbereich in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtenoffizier der Armee


Zitat:
Staatsanwalt

  • Vertretung Württembergs bei der Staatsanwaltskonferenz des Reiches
  • Justizhilfe leisten bzw. Fälle der Staatsanwaltskonferenz vorlegen
  • Anklage vor dem Provinzgericht erheben (Anklageschrift fertigen)
  • 2. Plädoyer am Provinzgereicht halten (Anklagerede)
  • Zeugen am Provinzgericht vorladen und anhören
  • Strafanzeigen der Büttel/Bürgermeister auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen
  • Pflege der Büttelliste
  • ggf. Vertretung der Grafschaft vor dem RKG
  • Moderation und Verwaltung des Büttelbüros im Schloss (Schlos-Forum)


Zitat:
Kämmerer

  • Zucht von Jungtieren
  • Einstellung von Beamten
  • Änderung der Bergwerkseinstellungen (Arbeiterzahlen, Gehalt) auf Anweisung
  • Änderung der Höhe des IML
  • Einstellung von Waren- und Lohnsteuer
  • Überweisung der wöchentlichen militärischen Ausgaben an den Marschall
  • Erstellung von Mandaten, Bargeldanteil (zusammen mit HBV für Warenanteil), insbesondere für:
    • Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten
    • Überweisung der Soldzahlungen an Gendas
    • Sonstige Überweisungen
    • Zahlungen für die Häfen
    • Allgemeine Handelsgeschäfte und Schiebemandate (Kostenberrechnung)
  • Abwicklung von (Aus-)Zahlungen von der/an die Grafschaft über die Spendenfunktion inkl. rechtssicherer Dokumentation
  • Abwicklung der Zahlungen der Abgaben und Gendakosten der Dörfer an die Grafschaft
  • Mitarbeit im Schatzmeisterbereich der Reichsarmee
  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
  • Entgegennahme und Dokumentation von Spenden
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Beamteneinstellungen
  • Wöchentliche Dokumentation und Veröffentlichung der Tierzuchtstatistiken
  • Tägliche Dokumentation der Finanzdaten der Grafschaft
  • Erstellung und Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung der Grafschaft alle 7 Tage
  • Tägliche Überwachung und Bestätigung der Bergwerkswartung durch den Baumeister (4-Augenprinzip; außer bei automatischer Wartung)
  • Entgegennahme und interne Dokumentation der Soldzahlungen an Soldaten
  • Interne Dokumentation der Zahlungen für die Häfen
  • Sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit Auszahlungen und Einzahlungen
  • Bestellung vom Futtermitteln für die Jungtierzucht der Grafschaft bei den Bürgermeistern
  • Verwalten der Steuersünder
    • Mahnungen schreiben
    • Register führen
    • Anzeigen schreiben
    • Steuern erlassen
  • Überwachung der Einreichung der Bürgermeister-Inventuren gem. § 4 Abs. 8 Gesetzbuch der Grafschaft und Nachforderung säumiger Inventuren


Zitat:
Handelsbevollmächtigter (HBV)

  • Überwachung der Einreichung der Bürgermeister-Inventuren gem. § 4 Abs. 8 Gesetzbuch der Grafschaft und Nachforderung säumiger Inventuren
  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen (z.B Wirtschaftskanzlei Worms)
  • Erstellung/Erweiterung von Mandaten, Warenanteil (zusammen mit Kämmerer für Bargeldanteil), insbesondere für:
    • Weiterleitungen Waren im innergrafschaftlichen Handel zwischen den Dörfern
    • Überweisung der Soldzahlungen an Soldaten (Warenanteil)
    • Nahrungsverkauf für Soldaten
    • Materiallieferung für die Häfen
    • Allgemeine Handelsgeschäfte und Reisemandate (unter Angabe des Raubrisiko und der nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Mandatstext!)
  • Abwicklung der Zahlungen der Abgaben und Gendakosten der Dörfer an die Grafschaft
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern
  • Tägliche Dokumentation und Veröffentlichung des Täglicher Warenbestand
  • Vereinbarung und Abwicklung der Handelsgeschäfte der Grafschaft
  • interne Dokumentation aller Handelsgeschäfte
  • Stetiges Vorhalten von 100 Brot, 100 Mais, 50 Fleisch, 100 Milch bzw. 50 Fisch, 100 Gemüse und/oder Obst im Lager der GS für Armee-Sonderverpflegung.
    Zusätzliche Dokumentation der Preisdifferenz zwischen GS-Ankaufspreis und Sonder-Verkaufspreis für Soldaten bei Verpflegungsusgabe im Versorgungsbüro der Armee (für Armee-Etat)
  • Moderation und Verwaltung des Bürgermeisterbereiches des Schlosses (Schloss-Forum)


Zitat:
Baumeister


    Tägliche Wartung der Bergwerke

  • Tägliche Berichte erstellen
  • Wartung sicherstellen, Notfallmaßnahmen ergreifen , wie z.b. Notmaßnahmen einleiten, Bergwerke öffnen oder schliessen
  • Mitarbeit in diversen Reichsinstitutionen
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Senkung der Arbeiterzahlen unterbreiten
  • Bereitstellung des täglichen Wartungsplanes
  • Kontinuierliche Dokumentation der Bergwerkserträge und Wartungskosten

    Verwaltung der Württemberger Häfen

  • Ernennungen und Enthebungen der Hafenmeister
  • Hafenbelegungen überprüfen und aktualisieren lassen
  • Fachliche und organisatorische Führung der Hafenmeister
  • Organisation des Schiffsbaus in Württemberg
  • Zuteilung von Bauaufträgen an Hafenmeister
  • Schlüsselvergabe an die Hafenmeister für die entsprechenden Bereiche im Schloss
  • Moderation des Hafenmeisterbereiches im Schloss


Zitat:
Wortführer

  • Für jeden Bürger ansprechbar sein
  • Informationen des Rates nach Außen tragen
  • Bürgermeister per Rundbrief kontaktierten
  • Kalendereinträge anlegen und veröffentlichen
  • Veränderungen bei der Ratsbesetzung im gemeinsamen Versammlungssaal der Stände angeben, mit der Information, welches Ratsmitglied welchem Stand zugehörig ist
  • Aktualisierung der Amtstafel
  • Ständige Präsenz und Mitarbeit in der Reichskanzlei
  • Vertretung Württembergs in der Wortführerkonferenz
  • Bei Notstandsituationen in die Dörfer reisen, um dort als Vertreter des Rates zu fungieren
  • Aushänge zu Gesetzen und Informationen aktuell halten
  • Vertragsverhandlungen für die Grafschaft führen
  • Rechenschaftsberichte einsammeln, zusammenstellen und aushängen
  • Bürger im Schloss begrüßen
  • Liste über die aktuellen Themen im Rat führen
  • Konferenzräume des Schlosses verwalten (Schloss-Forum)


Zitat:
Marschall

  • Verwaltung und Überweisung des Geldes für die Streitkräfte der Provinz
  • Einkauf von Waffen
  • Inventarverwaltung der Waffen
  • Mandatserstellung für Waffen an die Soldaten (Kauf und Leihmandate)
  • Weiterreichen eines Soldantrages
  • Weiterreichen einer Warenbestellung
  • Weiterreichen einer Ausrüstungsbestellung
  • Ausgabe von Waffen und Schilder an Soldaten
  • Eintragung von Sold-und Warenaufträge nach Abschluss in den Etat
  • Eintragung von Einspeisungen in den Etat
  • Verwaltung und Erstellung des Etats der Württemberger Armee
  • Verwaltung und Erstellung des Etats der Zahlungen an die Reichsarmee


Zitat:
Hauptmann

  • Umsetzung der politischen Ziele von Regent und Rat in und mit der Armee
  • Zusammenarbeit mit der Reichsarmee (findet auf Hambach und auf Burg Skype statt)
  • Überwachung der Verteidigung der Hauptstadt / des Schlosses
  • Verantwortung für Kriegseinsätze außerhalb der Grafschaft
  • Koordination der Bereitstellung ziviler Kräfte im Einsatzfall und genehmigt Banner auf württembergischen Boden
  • Entscheidung über die Zulassung von Bannern
  • Organisation der Abtretung von Soldaten an die Reichsarmee im Einsatzfall, in Rücksprache mit Regent und Armeeführer
  • vertritt die Seite der Armee im Rat und vermittelt unter beiden Parteien
  • Erörterung der Sicherheitssituation mit dem Grafen
  • Schnittstelle zwischen Armee und Rat, Sicherstellung der Kommunikation
  • (Informationen den jeweiligen Parteien zur Verfügung stellen)
  • Zuständig für die Einarbeitung des neuen Hauptmanns und hat Zugang zu allen Bereichen des Hauptmanns
  • (natürlich erhält er auch Einarbeitung und Hilfe von den Stabsmitgliedern)


Zitat:
Oberster Feldrichter (OFR)

  • Erstellung und Auflösung von Gendarmeriegruppen, Einsetzung Truppführer (Gendamerieführer)
  • Ausschreibung der Feldjägerposten in den Gendagruppen der Dörfer
  • Tägliche Bezahlung der Feldjäger und Gendamerieführer der Gendarmarieeinheiten
  • Dokumentation, wenn Genda nicht verteidigt hat im Meldungsbereich des öffentlichen Nachrichtendienstes
  • Sicherstellung der Soldrückgabe, wenn Genda nicht verteidigt hat
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Kämmerer bezüglich Soldnachzahlungen und Soldrückgaben
  • Berechnung der Boni der vergangenen Woche für jene die die Meldungen im Nachrichtendienst hinterlegt haben (vor 18 Uhr: 5 Taler ; vor 20 Uhr 2 Taler; sonst 0 Taler) und Veranlassung der Auszahlung wöchentlich durch den Kämmerer
  • Hinterlegung der Bonizahlungen bei den Meldungen im Nachrichtendienst unter "Nachweis Melder Bonus"
  • Hinterlegung der Bonizahlungen im Sicherheitsstab bei den Nachzahlungen, ggf. der Kämmerin mitteilen
  • Dokumentation der Soldausgaben
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst
  • Moderation und Verwaltung des Gendarmeriebereiches/zivilen Sicherheitsbereiches im Schloss (Schloss-Forum)


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitsgrundlagen des Rates
BeitragVerfasst: So 4. Apr 2021, 12:07 
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Registriert: So 14. Jan 2018, 22:11
Beiträge: 1416
Zitat:
Texte der Amtseide für Bürgermeister und Ratsmitglieder:

Bürgermeister hat geschrieben:
Ich schwöre, meine Kraft maßgeblich im Rahmen des mir anvertrauten Amtes als Bürgermeister zum Wohle der Bürger von [Stadt] einzusetzen, stets gerecht, uneigennützig und verantwortlich zu handeln und schwächenden Einfluss zu vereiteln.
Gleichzeitig erkenne ich meine Verpflichtung gegenüber der Grafschaft von Württemberg an und werde ihre Gesetze achten und schützen. Der Herr sei mein Zeuge.


Ratsmitglieder hat geschrieben:
Ich schwöre, meine Pflicht zum höheren Wohl der Grafschaft von Württemberg zu erfüllen, mein Wissen und meine Fähigkeit in ihren Dienst zu stellen und das Übel von ihr fernzuhalten.
Mein Amt werde ich gerecht ausüben, die Gesetze Württembergs achten und ehren und den eigenen Vorteil hintanstellen. Der Herr sei mein Zeuge.

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