Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mo 23. Nov 2015, 18:26 
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Anstatt des 'unverzüglich' oder der 'vierundzwanzig Stunden Frist' könnte man auch 'ohne schuldhaftes Zögern'. Dies gilt es im Zweifelsfrei zwar auszulegen, gibt aber auch die nötigen Freiheiten.

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Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 18:26 


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BeitragVerfasst: Mo 23. Nov 2015, 18:50 
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Gerade bei §8 (2.) kommt es auf Genauigkeit an. Hier sollte die 24 Stunden-Frist deutlich machen, dass es nicht 2 Stunden sind und dann kommt die Anklage oder 2 Tage ... "Unverzüglich" kann so unterschiedlich ausgelegt werden, dass es entweder noch mal per Rechtsklärung definiert werden muss oder zu Streit oder Berufungen vor Gericht führt. Gerade bei solchen Dingen sollte es keine Auslegungssache sein, sondern klar definiert.


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BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2015, 07:16 
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Ich hab das hier wohl zur Kenntnis genommen und arbeite auch schon dran. Ergebnis folgt.

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Mezcalina genannt Mais


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BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2015, 13:50 
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"Danke Slaufa. Das ist genau das was ich schon versucht habe der Komission zu erklären. Es wäre also wirklich schön wenn das noch einmal dort geändert werden könnte. So kann ich dem neuen Entwurf keinesfalls zustimmen."

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BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2015, 13:57 
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Im Gegenzug hatte ich das 'unverzüglich' erklärt.
Unverzüglich bedeutet für mich übrigens 'ohne schuldhaftes Zögern'.
Und zwar unmittelbar nach Kenntnisnahme der Aufforderung.

Aber ich nehme die Bedenken mit auf, dass sich im Notfall über die Auslegung gestritten werden könnte.
Ich hoffe eine geeignete und zufriedenstellende Formulierung zu finden.

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Mezcalina genannt Mais


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BeitragVerfasst: So 29. Nov 2015, 11:04 
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Aus gegebenem Anlass ziehe ich vor mich mit Glühwein zu betrinken.
Sobald ich wieder nüchtern bin, werde ich mich dem hier wieder widmen.

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Mezcalina genannt Mais


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BeitragVerfasst: Di 1. Dez 2015, 13:31 
Ich verstehe nicht, dass unsere Justiz sich so schwer tut, mal etwas selbst zu entscheiden, wass nicht auf den Punkt genau formuliert ist. Lasst euch doch nicht den Ermessenspielraum nehmen!

Überlegt mal: da ist ne Gruppe der verboten wird, in dieser Formation weiter zu reisen. Mit der 24-Stunden-Klausel gebt ihr der Truppe aber bereits die Möglichkeit, noch eine ganze Etappe weiterzureisen. Das ist ja die denen genehmigte Frist.
Mit der Klausel "unverzüglich", was identisch ist mit "ohne schuldhaftes Zögern" (hab ich mal so gerlernt), kann man dieser Gruppe aber früher ans Fell. Sieht man den Anführer z.B. im Wirtshaus oder auf dem Markt, kann man ihm unterstellen, dass er anwesend genug ist um auch seine Post zu lesen und den Befehl sofort zu befolgen.


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BeitragVerfasst: Di 1. Dez 2015, 17:57 
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"Ich finde Dinos Argument hier nicht so falsch und stimme ihm zu." muss ja auch mal gesagt werden.

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BeitragVerfasst: Di 1. Dez 2015, 18:45 
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Nach einigem hin und her überlegen nickt der Friese. "Gut. Ich muss gestehen das du, Dino, mich genau damit jetzt doch überzeugt hast."

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BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 08:02 
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*himmelt Dino an*

Da bin ich auch froh, dass du das dem Herrn Staatsrichter so gut erklären kannst!

Ansonsten bin ich wieder nüchtern.
Ich habe allerdings auf dem Fest vernommen, dass im Kriegseinsatz die Soldaten nur ihre Pflicht getan haben und die Vasallen letztendlich auch. Dem möchte ich zustimmen. Ob deshalb ein Bejubeln eigentlich nicht ganz so nötig wäre und eher die Freiwilligen beklatscht gehören (die Freiwilligen, die bei der Ankündigung zu diesem Fest vom Rat gänzlich vergessen wurden) das mag jeder für sich beurteilen. Witzig finde ich diese Feststellung allemal. Also, etwas hervorzuheben, was vorher nicht einer auf dem Zettel hatte.

Ich hätte es auch nicht schwer gefunden, sich auf dem Fest noch einzufinden, nachdem die Erkenntnis da war, dass was schiefgelaufen ist. Aber nichtmal das nahm man zum Anlass. Den Grafen dermaßen allein dastehen und die Misere ausbaden zu lassen, nun, das ist Eure Angelegenheit.

Die Erkenntnis und den Hinweis über die Pflichten, die ein jeder Soldat und Vasall hat, möchte ich zum Anlass nehmen, mich aus dieser Komission zu verabschieden. Damit können dann die Ratsmitglieder ihren Verpflichtungen nachkommen und sich dieser Aufgabe hier widmen. Was nicht weniger ehrenwert ist.

Wie es zu den Änderungen in den Gesetzestexten gekommen ist, kann man im Saal der Kommission nachlesen, diese Argumente müssen hier ja nicht wiederholt werden.


*wartet dann weiter auf das Mandat, damit sich die gut 80 Württemberger, die im Krieg waren, auch mal freuen können*

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Mezcalina genannt Mais


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