Moin kleiner Richter!
Ich habe auch ein paar Fragen.
Die erste ist, ob das nötig war :)
Aber Spaß beiseite, ich habe wirklich Fragen:
Zitat:
§1 Der Graf
(1) Dem Graf obliegt die Verantwortung für die Sicherheit der gesamten Grafschaft. Ihm wird der oberste Feldrichter und Marschall für die zivile Sicherheit (nach innen), der Hauptmann und die Armee für die militärische Sicherheit (nach außen) unterstellt.
Die Genannten werden dem Grafen unterstellt? Untersteht nicht jedes Ratsmitglied und auch die Armee dem Grafen sowieso?
Zitat:
(2) Der Graf kann per Dekret Personen, Gruppen und Vereinigungen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu Feinden der Grafschaft erklären. Die Feindschaft muss den betreffenden Personen brieflich mitgeteilt werden. Feinde können von allen Personen rechtmäßig angegriffen, festgenommen oder getötet werden.
Sind 'alle Personen' auch Nichtwürttemberger?
Zitat:
(5) Der Graf kann per Dekret den Verteidigungsfall ausrufen. Das muss öffentlich geschehen. Im Verteidigungsfall sind alle ausländischen Gruppen auf dem Boden der Grafschaft aufzulösen. Zuwiderhandlung ist strafbar. Alle Amtsträger und Vasallen der Grafschaft sind dann direkt dem Grafen oder einer von ihm dafür bestimmten Person unterstellt.
1. Ein Dekret muss immer veröffentlicht werden, damit es Gültigkeit erlangt. Muss es dort extra stehen?
2. Es könnte auch eine ausländische Gruppe zu unserer Verteidigung im Land sein, ein befreundetes Banner aus der Nachbarschaft z.B.; die würden mit dieser Formulierung auch darunter fallen.
3. Hier frage ich mich das Gleiche wie zu Beginn: Sind sie das nicht sowieso?
Zitat:
§2 Die Bürgermeister
(1) Den Bürgermeistern obliegt die Verantwortung für die Sicherheit ihres Dorfes. Sie müssen für eine Besetzung der Miliz sorgen und täglich mindestens 2 Milizstellen ausschreiben.
(2) Ist die Verteidigung mit der Höchstmenge von 4 Milizstellen nicht zu gewährleisten, muss eine Meldung an die Grafschaft erfolgen.
(3) Der Bürgermeister eine vom Staatsanwalt angewiesene Anzahl an Büttelstellen auszuschreiben und zu besetzen.
Entweder obliegt de
n Bürgermeistern die Verantwortung ihre
r Dörfer oder de
m Bürgermeister die
seines Dorfes (geht mir hier um Einzahl und Mehrzahl; das muss dann auch in allen Absätzen fortgefürht werden). Zahlen würde ich ausschreiben (nicht
2 oder
4 sondern
zwei oder
vier)! Und bei Abs. 3 fehlt ein Wort :)
Zitat:
§3 Zivile Sicherheit
(1) Die Gendarmerie ist eine vom obersten Feldrichter eingestellte Gruppe. Sie sind keine Amtsträger, aber Angestellte des obersten Feldrichters und unterstehen damit seiner Verantwortung. In jedem Dorf muss mindestens ein Gendarmerieführer sein. Die Mitglieder der Gendarmerie erhalten einen Dienstvertrag, an den sie sich halten müssen. In dem Dienstvertrag werden die Gendarmerieführer unter anderem verpflichtet, täglich von ihren Sichtungen im Raum des Nachrichtendienstes zu berichten.
Vorschlag für den zweiten Satz: '
Die Mitglieder sind...' statt '
Sie sind...' (das 'Sie' passt nicht zur vorher genannten 'Gendarmerie/Gruppe')
Vorschlag für den letzten Satz: '
Mit dem Dienstvertrag...' statt '
In dem...' (
In einem Vertrag kann was stehen,
mit einem Vertrag wird man verpflichtet)
Überlegung: Muss explizit der Raum des Nachrichtendienstes genannt sein? Was ist, wenn der sich mal ändert? Dann müsste das Gesetz geändert werden. Kann man es nicht allgemeiner formulieren? 'Im Schloss' vielleicht?
Zitat:
(3) Der Nachrichtendienst wird vom Marschall und dem obersten Feldrichter geleitet. Ihr zugehörig sind die Gendarmerieführer der Städte, die Stadtkommandanten der Städte, der Armeestab und die Bürgermeister. Der Marschall stellt eine Liste mit gesuchten und gefährlichen Personen (Räuberliste) zusammen. Die Gendarmerieführer haben in ihren Berichten solche Personen zu kennzeichnen. Der oberste Feldrichter/Marschall erstellt täglich auf Basis der Sichtungen einen Gesamtbericht über die in der Räuberliste vermerkten Personen.
Ihm? 8-) Wenn die Verantwortung für die Erstellung des Gesamtberichts bei zwei Personen liegt, sind Probleme vorprogrammiert. Oder soll hier noch festgelegt werden, wer zuständig ist? (Dann bitte wieder auf Einzahl und Mehrzahl im restlichen Satz achten)
Das war erstmal fürs Grobe.
*
kratzt sich zuletzt am Kopf*
Darf ich hier überhaupt reden?
Und wenn nicht, darf ich dann um Erlaubnis bitten?
Bitte!