So 27. Sep 2015, 21:45
Sicherheitsgesetz der Grafschaft Württemberg
Fassung vom XX.XX.1463
§1 Der Graf
(1) Dem Graf obliegt die Verantwortung für die Sicherheit der gesamten Grafschaft. Ihm wird der oberste Feldrichter und Marschall für die zivile Sicherheit (nach innen), der Hauptmann und die Armee für die militärische Sicherheit (nach außen) unterstellt.
(2) Der Graf kann per Dekret Personen, Gruppen und Vereinigungen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu Feinden der Grafschaft erklären. Die Feindschaft muss den betreffenden Personen brieflich mitgeteilt werden. Feinde können von allen Personen rechtmäßig angegriffen, festgenommen oder getötet werden.
(3) Der Graf kann per Dekret Personen und Gruppen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten aus dem Territorium der Grafschaft verbannen. Die Verbannung muss den betreffenden Personen brieflich mitgeteilt werden. Die betreffenden Personen muss ein angemessener Zeitraum gewährt werden, die Grafschaft zu verlassen. Der Zugang zum Grundbesitz muss gewährleistet werden, der Graf kann aber Auflagen und Bedingungen für die Ein- und Durchreise diktieren. Die Zuwiderhandlung ist strafbar.
(4) Der Graf kann gegen Personen und Gruppen ein Reiseverbot für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen verhängen. Das Reiseverbot muss den betreffenden Personen brieflich mitgeteilt werden. Der Zugang zum Grundbesitz muss gewährleistet werden, der Graf kann aber Auflagen und Bedingungen diktieren. Die Zuwiderhandlung ist strafbar.
(5) Der Graf kann per Dekret den Verteidigungsfall ausrufen. Das muss öffentlich geschehen. Im Verteidigungsfall sind alle ausländischen Gruppen auf dem Boden der Grafschaft aufzulösen. Zuwiderhandlung ist strafbar. Alle Amtsträger und Vasallen der Grafschaft sind dann direkt dem Grafen oder einer von ihm dafür bestimmten Person unterstellt.
§2 Die Bürgermeister
(1) Den Bürgermeistern obliegt die Verantwortung für die Sicherheit ihres Dorfes. Sie müssen für eine Besetzung der Miliz sorgen und täglich mindestens 2 Milizstellen ausschreiben.
(2) Ist die Verteidigung mit der Höchstmenge von 4 Milizstellen nicht zu gewährleisten, muss eine Meldung an die Grafschaft erfolgen.
(3) Der Bürgermeister eine vom Staatsanwalt angewiesene Anzahl an Büttelstellen auszuschreiben und zu besetzen.
§3 Zivile Sicherheit
(1) Die Gendarmerie ist eine vom obersten Feldrichter eingestellte Gruppe. Sie sind keine Amtsträger, aber Angestellte des obersten Feldrichters und unterstehen damit seiner Verantwortung. In jedem Dorf muss mindestens ein Gendarmerieführer sein. Die Mitglieder der Gendarmerie erhalten einen Dienstvertrag, an den sie sich halten müssen. In dem Dienstvertrag werden die Gendarmerieführer unter anderem verpflichtet, täglich von ihren Sichtungen im Raum des Nachrichtendienstes zu berichten.
(2) Die Büttel werden vom Bürgermeister ernannt und entlassen. Sie können für die Strafverfolgung und Sicherheit im Dorf genutzt werden. Ein Büttel kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen um Straftaten zu verhindern. Anzeigen müssen vom Büttel an den Staatsanwalt weitergeleitet werden.
(3) Der Nachrichtendienst wird vom Marschall und dem obersten Feldrichter geleitet. Ihr zugehörig sind die Gendarmerieführer der Städte, die Stadtkommandanten der Städte, der Armeestab und die Bürgermeister. Der Marschall stellt eine Liste mit gesuchten und gefährlichen Personen (Räuberliste) zusammen. Die Gendarmerieführer haben in ihren Berichten solche Personen zu kennzeichnen. Der oberste Feldrichter/Marschall erstellt täglich auf Basis der Sichtungen einen Gesamtbericht über die in der Räuberliste vermerkten Personen. Ist
§4 Militärische Sicherheit
(1) Die militärische Sicherheit wird vom Hauptmann und der Armee übernommen. Die Armeestruktur wird vom Armeegesetz vorgeschrieben.
(2) Die Gründung eines Banners oder die Einreise mit einem solchen ist nur mit Erlaubnis des Hauptmanns gestattet. Die Reichsarmee und die württembergische Armee ist davon ausgenommen.
So 27. Sep 2015, 21:45
So 27. Sep 2015, 23:51
Dino hat geschrieben:Ich habs nur grob überflogen, was ich ändern würde sind aber die Überschriften: der Graf, der Bürgermeister.
Du willst ihre Befugnisse zusammenfassen, aber angenommen es gibt ein Problem, dann will ich das doch möglichst schnell finden, ohne mir alles durchlesen zu müssen. Ich will nach dem Thema Grenzsicherung gucken. Oder nach Sicherung der Ddörfer, nach Feinden. ich finde die Überschriften vom aktuellen Sicherheitsgesetz da aussagekräftiger. Ich find auf einen Blick den Punkt, den ich suche.
Das Gesetz soll mir nicht erklären, was der BM darf bzw. was seine Pflicht ist, sondern was in Fall X zu tun ist. Finde ich jedenfalls.
Deine häufigen Abschlusssätze Die Zuwiderhandlung ist strafbar sind überflüssig. Zuwiderhandlungen gegen Gesetze sind immer strafbar. Oder sind die nur dann strafbar, wenn dein Satz dahinter steht? Falls ja, dann schreib ihn aber auch überall hin.
Du willst ihre Befugnisse zusammenfassen, aber angenommen es gibt ein Problem, dann will ich das doch möglichst schnell finden, ohne mir alles durchlesen zu müssen. Ich will nach dem Thema Grenzsicherung gucken. Oder nach Sicherung der Ddörfer, nach Feinden. ich finde die Überschriften vom aktuellen Sicherheitsgesetz da aussagekräftiger. Ich find auf einen Blick den Punkt, den ich suche.
Das Gesetz soll mir nicht erklären, was der BM darf bzw. was seine Pflicht ist, sondern was in Fall X zu tun ist. Finde ich jedenfalls.
Deine häufigen Abschlusssätze Die Zuwiderhandlung ist strafbar sind überflüssig. Zuwiderhandlungen gegen Gesetze sind immer strafbar. Oder sind die nur dann strafbar, wenn dein Satz dahinter steht? Falls ja, dann schreib ihn aber auch überall hin.
Mo 28. Sep 2015, 06:04
(3) Der Nachrichtendienst wird vom Marschall und dem obersten Feldrichter geleitet. Ihr zugehörig sind die Gendarmerieführer der Städte, die Stadtkommandanten der Städte, der Armeestab und die Bürgermeister. Der Marschall stellt eine Liste mit gesuchten und gefährlichen Personen (Räuberliste) zusammen. Die Gendarmerieführer haben in ihren Berichten solche Personen zu kennzeichnen. Der oberste Feldrichter/Marschall erstellt täglich auf Basis der Sichtungen einen Gesamtbericht über die in der Räuberliste vermerkten Personen. Ist
Mo 28. Sep 2015, 09:21
(3) Der Bürgermeister eine vom Staatsanwalt angewiesene Anzahl an Büttelstellen auszuschreiben und zu besetzen.
Mo 28. Sep 2015, 09:47
§1 Der Graf
(1) Dem Graf obliegt die Verantwortung für die Sicherheit der gesamten Grafschaft. Ihm wird der oberste Feldrichter und Marschall für die zivile Sicherheit (nach innen), der Hauptmann und die Armee für die militärische Sicherheit (nach außen) unterstellt.
(2) Der Graf kann per Dekret Personen, Gruppen und Vereinigungen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu Feinden der Grafschaft erklären. Die Feindschaft muss den betreffenden Personen brieflich mitgeteilt werden. Feinde können von allen Personen rechtmäßig angegriffen, festgenommen oder getötet werden.
(5) Der Graf kann per Dekret den Verteidigungsfall ausrufen. Das muss öffentlich geschehen. Im Verteidigungsfall sind alle ausländischen Gruppen auf dem Boden der Grafschaft aufzulösen. Zuwiderhandlung ist strafbar. Alle Amtsträger und Vasallen der Grafschaft sind dann direkt dem Grafen oder einer von ihm dafür bestimmten Person unterstellt.
§2 Die Bürgermeister
(1) Den Bürgermeistern obliegt die Verantwortung für die Sicherheit ihres Dorfes. Sie müssen für eine Besetzung der Miliz sorgen und täglich mindestens 2 Milizstellen ausschreiben.
(2) Ist die Verteidigung mit der Höchstmenge von 4 Milizstellen nicht zu gewährleisten, muss eine Meldung an die Grafschaft erfolgen.
(3) Der Bürgermeister eine vom Staatsanwalt angewiesene Anzahl an Büttelstellen auszuschreiben und zu besetzen.
§3 Zivile Sicherheit
(1) Die Gendarmerie ist eine vom obersten Feldrichter eingestellte Gruppe. Sie sind keine Amtsträger, aber Angestellte des obersten Feldrichters und unterstehen damit seiner Verantwortung. In jedem Dorf muss mindestens ein Gendarmerieführer sein. Die Mitglieder der Gendarmerie erhalten einen Dienstvertrag, an den sie sich halten müssen. In dem Dienstvertrag werden die Gendarmerieführer unter anderem verpflichtet, täglich von ihren Sichtungen im Raum des Nachrichtendienstes zu berichten.
(3) Der Nachrichtendienst wird vom Marschall und dem obersten Feldrichter geleitet. Ihr zugehörig sind die Gendarmerieführer der Städte, die Stadtkommandanten der Städte, der Armeestab und die Bürgermeister. Der Marschall stellt eine Liste mit gesuchten und gefährlichen Personen (Räuberliste) zusammen. Die Gendarmerieführer haben in ihren Berichten solche Personen zu kennzeichnen. Der oberste Feldrichter/Marschall erstellt täglich auf Basis der Sichtungen einen Gesamtbericht über die in der Räuberliste vermerkten Personen.
Mo 28. Sep 2015, 09:55
Zitat:
(2) Der Graf kann per Dekret Personen, Gruppen und Vereinigungen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu Feinden der Grafschaft erklären. Die Feindschaft muss den betreffenden Personen brieflich mitgeteilt werden. Feinde können von allen Personen rechtmäßig angegriffen, festgenommen oder getötet werden.
Sind 'alle Personen' auch Nichtwürttemberger?
Darf ich hier überhaupt reden?
Und wenn nicht, darf ich dann um Erlaubnis bitten?
Bitte!
Mo 28. Sep 2015, 10:10
Leiv. hat geschrieben:Zitat:
(2) Der Graf kann per Dekret Personen, Gruppen und Vereinigungen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu Feinden der Grafschaft erklären. Die Feindschaft muss den betreffenden Personen brieflich mitgeteilt werden. Feinde können von allen Personen rechtmäßig angegriffen, festgenommen oder getötet werden.
Sind 'alle Personen' auch Nichtwürttemberger?
"Ich hab zwar grad nicht so die Muse (müde!) um hier viel zu erklären aber das hier kann ich dir mit einem 10000% Ja beantworten."
Mo 28. Sep 2015, 10:33
Mo 28. Sep 2015, 11:42
Dino hat geschrieben:Ich habe mich ganz bewusst für diese Sortierung entschieden. Das soll nicht heißen, dass es so perfekt ist, sondern, dass ich mir was dabei gedacht habe. Wenn sich ein neuer Bürgermeister im Amt befindet, interessiert der sich hauptsächlich für seine Rechte und Pflichten, deswegen wird der zuerst dort schauen, man kann ihn auch direkt darauf verweisen.
Hab ich mir gedacht. Nur, verwechselst du hier nicht ein Gesetz mit einer Anleitung?
Ein Gesetz sollte für alle Bürger leicht lesbar sein, nicht nur für diejenigen, die damit arbeiten. Für neue BMs gibt es eine Anleitung für BMs, da gehört meiner Meinung nach rein, was der BM an Infos für sein Amt braucht, was er wann macht. Ein Gesetz soll allen sagen, was erlaubt bzw. verboten ist, es ist nicht dazu da, Einzelpersonen ihren Arbeitsplatz zu erklären.
Mo 28. Sep 2015, 12:24
Die Genannten werden dem Grafen unterstellt? Untersteht nicht jedes Ratsmitglied und auch die Armee dem Grafen sowieso?
Sind 'alle Personen' auch Nichtwürttemberger?
1. Ein Dekret muss immer veröffentlicht werden, damit es Gültigkeit erlangt. Muss es dort extra stehen?
2. Es könnte auch eine ausländische Gruppe zu unserer Verteidigung im Land sein, ein befreundetes Banner aus der Nachbarschaft z.B.; die würden mit dieser Formulierung auch darunter fallen.
3. Hier frage ich mich das Gleiche wie zu Beginn: Sind sie das nicht sowieso?
Entweder obliegt den Bürgermeistern die Verantwortung ihrer Dörfer oder dem Bürgermeister die seines Dorfes (geht mir hier um Einzahl und Mehrzahl; das muss dann auch in allen Absätzen fortgefürht werden). Zahlen würde ich ausschreiben (nicht 2 oder 4 sondern zwei oder vier)! Und bei Abs. 3 fehlt ein Wort
Vorschlag für den zweiten Satz: 'Die Mitglieder sind...' statt 'Sie sind...' (das 'Sie' passt nicht zur vorher genannten 'Gendarmerie/Gruppe')
Vorschlag für den letzten Satz: 'Mit dem Dienstvertrag...' statt 'In dem...' (In einem Vertrag kann was stehen, mit einem Vertrag wird man verpflichtet)
Überlegung: Muss explizit der Raum des Nachrichtendienstes genannt sein? Was ist, wenn der sich mal ändert? Dann müsste das Gesetz geändert werden. Kann man es nicht allgemeiner formulieren? 'Im Schloss' vielleicht?
Ihm? 8-) Wenn die Verantwortung für die Erstellung des Gesamtberichts bei zwei Personen liegt, sind Probleme vorprogrammiert. Oder soll hier noch festgelegt werden, wer zuständig ist?
Hab ich mir gedacht. Nur, verwechselst du hier nicht ein Gesetz mit einer Anleitung?
Ein Gesetz sollte für alle Bürger leicht lesbar sein, nicht nur für diejenigen, die damit arbeiten. Für neue BMs gibt es eine Anleitung für BMs, da gehört meiner Meinung nach rein, was der BM an Infos für sein Amt braucht, was er wann macht. Ein Gesetz soll allen sagen, was erlaubt bzw. verboten ist, es ist nicht dazu da, Einzelpersonen ihren Arbeitsplatz zu erklären.
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