Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Sa 3. Jun 2017, 09:11 
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Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Aus gegebenem Anlass schlagen wir folgende Ergänzung (in grün) vor (im Sitzungssaal, da nicht sicherheitsrelevant):

Zitat:
§ 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

(1) Zur Klageerhebung berechtigt ist der vom Regenten dazu berufene Staatsanwalt und bei Verstößen gegen Dekrete der Städte auch der jeweilige Bürgermeister.

(2) Ist die Grafschaft oder eine ihrer Städte nicht das Opfer der Straftat und liegt keine Störung des öffentlichen Friedens im besonders schweren Fall vor, ist zur Klageerhebung eine vorhergehende Anzeige der Straftat durch den Betroffenen nötig.

(3) Straftaten gelten als verjährt und werden nicht mehr verfolgt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Bekanntwerden beim Büttel, Bürgermeister oder Staatsanwalt zur Anzeige gebracht oder nicht innerhalb von 3 Monaten angeklagt wurden.

(4) Der Ablauf des Verfahrens ist durch den Richter nach seinem Ermessen festzulegen und die von ihm vorgegebenen Verfahrensregeln von den Beteiligten einzuhalten. Die inhaltliche Arbeit des Staatsanwalts wird davon nicht betroffen.

(5) Nachweise in bildhafter Darstellung ((Screens)) sind keine gültigen Beweismittel und dürfen nicht vorgebracht werden. Zugelassen und genutzt werden dürfen lediglich solche Darstellungen, die eine dokumentierbare Tatsache abbilden und somit in Schriftform dokumentiert werden können. Z.B. reine Warenverzeichnisse oder Dokumente.

(6) Im gegenseitigen Einverständnis können Prozesse in der Weinstube verhandelt werden.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 3. Jun 2017, 09:11 


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BeitragVerfasst: Sa 3. Jun 2017, 09:35 
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Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Warum? Ich will nicht nur Gesetze ändern um was getan zu haben für den Ratsbericht sondern ich will einen Grund.

Meine Meinung ist, wir öffnen Tür und Tor für Debatten. Ich habe heute Morgen Sini einen Screen geschickt um nachzuweisen, dass die anzuklagende Steuersünderin bis heute keine Steuern zahlte. Willst du jetzt echt die Debatte, ob das ein erlaubter oder unerlaubter Screen ist? Denn die wird kommen. Natürlich erst recht bei Fragen ob man dann noch Anwesenheitslisten verwenden darf etc.

Warum hast du kein Vertrauen, dass ein Richter seine Arbeit vernünftig tun wird und Screens nicht grundsätzlich berücksichtigt? Ich hab auch schon trotz Screens einen Räuber freigesprochen weil die Opfer nur noch von einem Täter sprachen und den anderen vergassen. Nicht jeder Richter ist ein Trottel der kein RP kann.

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BeitragVerfasst: Sa 3. Jun 2017, 09:37 
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Beiträge: 4985
(( ist das eine On oder Off-Diskussion?

Der wichtigste Grund im Off für mich ist, dass man an der Vogtei als Zeuge eine klägliche Wortmeldung bzw. als Angeklagte/r und Staats immerhin ganze 2 Wortmeldungen und nichts weiter hat.
Es ist nicht so wie am RKG, wo Platz für RP, Rückfragen und geschickte Argumentation ist. Da kann gelten: Der bessere RPer gewinnt.
An der Vogtei ist das schwierig.
Die Konsequenz wäre ganz klar, dass Räuber weniger verurteilt werden. Diese sind - gerade wenn sie erfolgreich sind - ja eher in der Mehrzahl und dann steht bspw. die Aussage von 3 Räubern gegen die eines Opfers. Nicht jeder Räuber ist vorbestraft; die Reha-Frist ist mit 3 Monaten dann auch arg kurz. Klar könnte ich mich dann noch auf Wachberichte (hoffentlich will mir jetzt keiner erzählen, die sind auch off - ?!) und den einwandfreien Leumund des Opfers berufen, aber es würde in 90% heißen "im Zweifel für den Angeklagten".
Ein Angeklagter, der oft einfach nur geklickt hat, aber über die Ereignisse, die dann in Folge eines Spielemechanismus erscheinen, heult.

Und ich muss ganz klar ergänzen: Noch leichter will ich es den Räubern nicht machen. Dass der Richtervertrag den Räubern angepasst wurde, dass wirklich harte Strafen nur in Absprache mit dem User möglich sind - das sind verständliche aber auch ausreichende Zugeständnisse an diese Spieler, wie ich finde.

Es besteht ja immer noch die Möglichkeit:
Zitat:
(6) Im gegenseitigen Einverständnis können Prozesse in der Weinstube verhandelt werden.


Da könnte man diese Ergänzung gern mit hinzunehmen: keine Screens. Hier ist dann nämlich Platz für RP und ich wäre die letzte, die da etwas gegen hat. Aber ohne die Möglichkeit einem Zeugen auch nur eine einzige klägliche Rückfrage zu stellen, begrüßt ich Screens als Indizien und Unterstreichung. Dass das nicht alles ist, da gehe ich völlig d'accord.

Die Ratsmitglieder bitte ich hier einen Blick drauf zu werfen. Die Anklagerede ist noch in Bearbeitung und daher intern, zeigt aber, dass Screens nicht alles sind, aber eine Ergänzung.

___

Edit: Vielleicht sollte man den Link auch einfügen, auf den man sich bezieht, ich Held :D
Hier!

und danke Rabi, dem kann ich mich anschließen! ))

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BeitragVerfasst: Sa 3. Jun 2017, 15:57 
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Und wenn man keinen Rp prozess will?

dann is man wieder ich sag mal der gearschte als opfer?

Ob nun beim raub oder anderen Delikten.

Und der Screen gilt ja auch nicht als richtiger Beweis aber dennoch kann er Anhaltspunkte liefern.

z.b wie will ein Büttel es sons "Beweisen" nur per aussage ist wohl ein wenig dürftig oder nicht?

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BeitragVerfasst: Sa 3. Jun 2017, 16:15 
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Blackrabbit hat geschrieben:
dann is man wieder ich sag mal der gearschte als opfer?


Die Gefahr sehe ich auch ganz groß - man kann Räuber ja eh nie komplett aus dem Verkehr ziehen. Wenn sie dann aber auch noch ungestraft weiter machen können - ist das was wir wollen?
Ich nicht.

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BeitragVerfasst: Sa 3. Jun 2017, 16:41 
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unter der Staatsanwältin teddy gabs die debatte auch mal
da wurden die screens komplett verboten netmal angesehn

man hat danns chlichtweg nach aussagen geurteilt und nach beweislast der aussagen
klar das wenn 3 räuber gegen einen beraubten sprechen muss dann der richter rauspfriemeln wem er mehr glaubt
dann wurden wieder screens zugelassen aber eben nur jene die auch ingame als akten geführt werden
also bestandslisten, anwesenheitslisten der stadtwachen und so nen kram in zusammenhang mit ner aussage wo tathergang und augenbericht wer am raub beteiligt war wurden sie zugelassen

das schlief dann wieder ein und man gieng wieder man reiche mir den ig screen ohne was dazu zu sagen

auch ig ist das ganze als rp prozess angeführt vergesst das net und wer zu faul ist ne kurze 2 sätzige aussage zu machen ja sorry den knopf screen und anhang anhängen seh ich leider auch nirgens


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BeitragVerfasst: Sa 3. Jun 2017, 16:45 
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Galaresch hat geschrieben:
[...] wer zu faul ist ne kurze 2 sätzige aussage zu machen ja sorry den knopf screen und anhang anhängen seh ich leider auch nirgens


Um die 2 sätzige Aussage geht's nicht. Um die mangelnde Möglichkeit der Rückfragen geht's mir!

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BeitragVerfasst: Sa 3. Jun 2017, 18:39 
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du hast halt leider nur 1mal ne aussage ig und 2mal nen statement vom anwalt bzw des angeklagten

das du da kein frage antwort wie in rl draus machen kannst ist klar da kein infofluss zustande kommt und man somit auch keine verhandlung führt sondern nur zugespitzte und gekürzte abschlüsse vorliegen hast

das einzige um ein einigermaßen genaues urteil mit verhandlung zu führen sind die die auf pvp ebene laufen

dazu haben shclichtweg die wenigsten lust weil a sie sich von den tätern meist verarscht fühlen auch weil das gericht nie durchgreift (siehe verhandlungen mit atari) und wenn ich die beraubten so hör wollen sie schon garnimmer anzeigen und zwingen kann man sie auch net dazu weil sie von den urteilen am schluss schlichtweg nur nochmal enteusscht werden

ein briefverkehr kommt uach nur schwer dazu zumal du das im abschluss iwi als beweis einbrignen sollst aber auch da nciht ohne weiteres reinkopieren kannst

theroretisch müsstest du zb webkliks oder sowas als offiziellen anhörungsort nehmen wo du die beweisfragen hast und dann nacher im eigentlichen prozess dem richter geprüft vorlegen kannst(gesammelt)
aber da will man ja auch nicht weils extern ist

also gibs nur wh gespräche oder du sagst in stutti an dem tag ist eröffnung verhandelt wird in 3d vor dem rathaus
dann kannste ne ig Prozessführung machen


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BeitragVerfasst: So 4. Jun 2017, 14:44 
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Zitat:
Ich verstehe da einige Argumente nicht. Ich hab aber den Verdacht, es ist wie beim letzten Vorschlag: Man will etwas nicht, weil man grade damit zutun hatte und würde man das nun wollen, würde man ja eingestehen, dass man vorher doch nicht so ganz richtig lag. Darum geht es nicht!

Den Grund nach dem Warum, würde Rabi Biergarten finden. Es geht also nicht darum etwas zu tun nur um was zu tun zu haben, sondern weil ganz konkret ein Grund vorliegt. Auch ihr Einwand mit der Steuerliste passt nicht. Denn Zugelassen und genutzt werden dürfen lediglich solche Darstellungen, die eine dokumentierbare Tatsache abbilden und somit in Schriftform dokumentiert werden können. Z.B. reine Warenverzeichnisse oder Dokumente.

Eine reine Klickmeldung in den Ereignissen ist aber kein Dokument, was in Schriftform etwas dokumentieren würde. Würde man dieses Ereigniss z.b. als kurzen Brief an den Sta melden, dann wäre es wieder etwas dokumentiertes.

Zitat:
Der wichtigste Grund im Off für mich ist, dass man an der Vogtei als Zeuge eine klägliche Wortmeldung bzw. als Angeklagte/r und Staats immerhin ganze 2 Wortmeldungen und nichts weiter hat.
Es ist nicht so wie am RKG, wo Platz für RP, Rückfragen und geschickte Argumentation ist. Da kann gelten: Der bessere RPer gewinnt.
An der Vogtei ist das schwierig.
Die Konsequenz wäre ganz klar, dass Räuber weniger verurteilt werden.


Ähm, watt?????? Und ja sicher gewinnt der, der RP macht. Der gewinnt auch, wenn wir wie Rabi meint, dem Richter vertrauen, der keinen Screen wertet. Der gewinnt auch, wenn er mit einem falschen Urteil ans RKG geht und sagt, er wurde angeklagt nur aufgrund eines Screens, denn am RKG ist das ebenfalls verboten, seit Jahren. Und dort sind die Räuber meist immer noch die Verlierer.

Aus diesen "kläglichen" Wortmeldungen kann man einiges machen, wenn man will und das ergibt dann sicher mehr als ein "kläglicher" Screen als Wortmeldungsersatz.

Rückfragen sind in der Vogtei übrigens bestens möglich, nennt man "Briefe schreiben und nachfragen und ggf. in ein Plädo mit einbringen". Sorry, wenn ich eine "Anklage" hingerotzt bekäme von jemandem, der nichtmal den nötigsten Anstand für ein "guten Tag", "bitte", "Hilfe", "danke" besitzt, den würde ich wie Luft behandeln. Und in den letzten 10 Jahren hat es in der Regel ausgereicht, wenn man Anzeige und Aussage formulierte und die wenigsten sind ungerecht behandelt worden. Wir haben übrigens, ausser dem RKG auch Nachbarprovinzen mit dieser Klausel. Wie schaffen die das bloss?

(Selbst für einen RP-Muffel sollte das nicht zuviel verlangt sein. Selbst ein RP-Muffel sollte wissen, dass er hier niemanden (auch nich die Sta) wie nen dummen Lakaien behandeln kann. Ich bin übrigens Morgenmuffel, ich gehe trotzdem nicht wortlos in die Bäckerei, leg nen Zettel auf den Tisch (2 normale, 2 Körner, 1 Croissant), dreh mich rum und warte dann vor der Tür in dem Glauben, die werden schon hüpfen.)

Kein einziger Räuber würde hier anders verurteilt werden, wenn wir solche Screens weglassen.


von dino


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BeitragVerfasst: So 4. Jun 2017, 15:46 
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Registriert: Sa 19. Nov 2011, 00:57
Beiträge: 779
Fips kann nicht anders und setzt sich rechts neben der Tür in den Raum und lauscht den Rednern.
Was ist screen, eine bildliche Darstellung einer längstvergangenen Aktion (1839), hmmmm, wer mal bloss so schnell Bilder, der Maler das Bild von mir gemalt hatte benötigte fast einen Monat. ((somit dürfe wohl klar sein das die Screens einer Tat nicht in den Spielablauf passen, solche Screens die Inventare usw abblilden sind ja eh schon auf Papier gebannnt und somit keine Fotografien (1839))
Aber die hier Anwesenden werden das sicher berücksichtigen, denkt Fips und hört weiter zu


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