Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 19:26 
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Registriert: Do 27. Nov 2014, 14:48
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"Aus gegebenem Anlass möchte ich den Vorschlag zur Diskussion stellen, der eine Ergänzung der Gesetze Württembergs vorsieht, nach welcher dem Regent und vielleicht auch dem Richter die Möglichkeit zugestanden wird, verdrächtige Bürger für eine bestimmte Frist ohne Urteilsspruch festzuhalten.

Wie genau das aussehen soll, vermag ich offengestanden nicht sagen, auch nicht, wo dieser Passus in die aktuellen Gesetzestexte passt. Ich denke nur, dass sich gezeigt hat, dass diese Option womöglich bestehen sollte.
Sollte ein Urteilsspruch gegen die festgenommene Person folgen, kann man die Tage der Haft ja verrechnen...

Ich würde mich freuen, könnte man einige Fürs und Widers sammeln. Meine Meinung dazu ist beispielsweise noch recht schwankend. Dass es wert ist, darüber mal zu sprechen, denke ich aber schon."

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Verfasst: Do 4. Dez 2014, 19:26 


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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 19:30 
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Registriert: So 1. Jun 2014, 14:32
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Wenn es eine Haft ist, dann wird eine Kerkerhaft später schwer umsetzbar sein. ((denn der Richtervertrag gibt höchstens 10 Tage Kerker vor.)) Wenn wir also schon vorher die Personen in den Kerker setzen, darf keine Strafe mehr erfolgen! Genau aus diesem Grund habe ich damals Leiv nicht angeklagt. Ich hätte ihn am letzten Tag an den Pranger gestellt.

Das muss hier allen klar sein, wenn so etwas entschieden wird.

Manchmal wäre es vielleicht sinnvoller erst einmal eine peinliche Befragung zu machen bevor wir anklagen. Das erspart vielleicht auch einige Anklagen!


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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 19:45 
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Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
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Allerdings.

Ich mag sehen, wir ihr das tut.
Also wenn derjenige nichts gegen hat, meinetwegen..."
das konnte man nun verstehen wenn man wollte.
Oder auch nicht.

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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 19:48 
Zitat:
Manchmal wäre es vielleicht sinnvoller erst einmal eine peinliche Befragung zu machen bevor wir anklagen. Das erspart vielleicht auch einige Anklagen!


"Wenn einem die Zeit dafür gelassen wird, wäre das eine Möglichkeit. Ansonsten befürworte ich die Richtung, für die Zukunft, man muss nur eine passende Formulierung finden. Meiner Meinung nach muss es auch gar nicht der Kerker sein - oder eher sollte es nicht sein. Eine Art Hausarrest könnte auch eine Idee sein, einfach um die Fluchtgefahr zu verhindern."


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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 19:53 
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Registriert: So 1. Jun 2014, 14:32
Beiträge: 1260
Eine peinliche Befragung ist aber keine Haft!

Und Haft geht eben nur, wenn kein Urteil mehr am Ende vollstreckt wird. Ich kann das nur immer wieder wiederholen.


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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 19:59 
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Registriert: Do 7. Nov 2013, 20:52
Beiträge: 3277
(( Zitat Richtervertrag, den Skye ja so unglaublich gut beherrscht:

Zitat:
Die RP-Strafen (Schandpfahl, Folter, etc.):
Der Richter kann RP-Strafen verhängen. Das RP hat im Forum umgesetzt zu werden, dies jedoch mit Zustimmung des Spielers.


Darunter fällt auch die RP-Kerkerhaft. Denn der Richtervertrag hat nichts mit dem RP zu tun. ))

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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 20:05 
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Registriert: So 1. Jun 2014, 14:32
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((Gewiss hat es das. Wie willst du denn folgende Situation erklären?

Der Richtervertrag ist Off und RP. Denn wenn wir ihn nicht ins RP nehmen würden einige Urteile gar nicht erklärt werden können.
Nun wird ein Charakter in den Kerker gesteckt. Lass es mehr als 10 Tage sein, denn Foren-RP dauert seine Zeit.
Und dann bekommt er noch mal 5 Tage. Der Charakter war aber ganze 15 Tage dann im Kerker und somit verstößt du gegen den Richtervertrag. IG oder RP ist dahingehend egal. Denn sollte der Charakter dann eine Anzeige am RKG machen wird es schwer. Manchmal muss man auch einfach mal akzeptieren, dass man sich nicht aussuchen darf, wann etwas als Ausrede für RP gilt und wann nicht!

Und ein weiterer Punkt ist wichtig: Der Richter kann RP Strafen verhängen! Vorherige Kerkerhaft ist ebenso eine RP-Strafe. Im Grunde urteilt ihr dann zweimal. Einmal ohne IG Klick und einmal mit!

Entweder Haft ohne IG Anklage oder keine Hast aber dafür IG Anklage. ))


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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 20:11 
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Registriert: Do 7. Nov 2013, 20:52
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(( Ich sollte dir das mit den Strafen mal erklären...

Zitat:
Vorherige Kerkerhaft


ist keine Strafe. ))

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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 20:18 
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Registriert: So 1. Jun 2014, 14:32
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((Doch das ist sie. Der Charakter wird festgehalten.
Ohne Urteil versteht sich. Im RP wird er also vorverurteilt, weil davon ausgegangen wird, dass er abhauen könnte. Somit wird er im RP natürlich bestraft.

Ich habe nichts dagegen wenn ihr diese Haft wollt. Aber ich habe etwas dagegen, wenn dann noch eine IG Anklage mit einer IG-Strafe kommt. Denn du forderst schon vorher eine RP-Strafe in dem ihr ihn in den Kerker sperrt.

Freas ohne deine Klicks bist du nicht glücklich oder?))


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BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2014, 20:25 
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Registriert: Do 27. Nov 2014, 14:48
Beiträge: 814
((Man kann die Kerkertage im RP ja durchaus angleichen, also an die Tage fürs Urteil. Wenn man per Gesetz die Zeiten beschränkt, die der Verdächtige im Kerker sitzt, dann muss er zwangläufig wieder frei kommen und man kann damit arbeiten. Ist sicher auch für den User des Gefangenen schöner, wenn er weiß, wann das ganze zu Ende ist.

Sollte nicht zwingen eine Off-Debatte werden^^ Lässt sich aber vielleicht nicht verhindern.))

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