Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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Soll dieses Dekret über die Liegegebühren in den Württemberger Häfen eingeführt werden?
Umfrage endete am Sa 26. Jun 2010, 22:31
Ja 33%  33%  [ 3 ]
Nein 44%  44%  [ 4 ]
Enthaltung 22%  22%  [ 2 ]
Abstimmungen insgesamt : 9
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BeitragVerfasst: Do 24. Jun 2010, 22:31 
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Werte Ratsmitglieder,

soll die nachfolgende Regelung zu den Liegegebühren in den Häfen Württembergs per Dekret des Grafen eingeführt werden?

Zitat:
Dekret über Liegegebühren

§1 Anlegen
Beim Anlegen hat der Kapitän des anlegenden Schiffes dem Hafenmeister über die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts Auskunft zu geben und die entsprechende Anlegegebühr zu entrichten.

§2 Buchführung

Der Hafenmeister führt Buch über anliegende Schiffe, die Dauer ihres Aufenthalts und die entrichtete Summe.

§3 Gebühren

1. Die Liegegebühren in den württembergischen Häfen betragen
- 2 Taler je Tag in der ersten Woche.
- 4 Taler je Tag danach.
2. Eine Verlängerung der Anliegedauer kann vom Hafenmeister genehmigt werden. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten.
3. Ohne Sondergenehmigung beträgt die höchstmögliche Anliegedauer einen Monat.
4. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung im Falle des vorgezogenen Ablegens.


Wie für den Rat von Württemberg festgelegt bitte ich um offene Abstimmung. Die Abstimmung läuft gemäß Geschäftsordnung des Rates 48 Stunden.

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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 24. Jun 2010, 22:31 


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BeitragVerfasst: Do 24. Jun 2010, 22:57 
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:arrow: dafür

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§§§ ~~ Baumeister zu Württemberg a.D. ~~ §§§
§§§ ~~ Marschall zu Württemberg a.D. ~~ §§§
§§§ ~~ Bürgermeister zu Esslingen a.D. ~~ §§§


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BeitragVerfasst: Do 24. Jun 2010, 23:53 
Ja.


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BeitragVerfasst: Fr 25. Jun 2010, 00:21 
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:arrow: nein, da die Gebühren an sich immer noch unklar sind und so einfach nur abstimmen, um es zu ende zu bringen ohne definitives Ergebnis, für mich keinen Sinn macht.


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BeitragVerfasst: Fr 25. Jun 2010, 02:18 
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Ich bin nicht ganz auf dem laufenden aber 12 seiten werd ich später überfliegen dennoch würd ich gern mal eine Frage stellen.

Kam schon mal jemand auf die Idee das die Gebühr ganz schön heftig ist? Also 2 Taler gut lässt sich machen... 2,50 auch noch... aber ab einer Woche 4 Taler zu berappen pro tag muss ich gestehen find ich bissl derb.

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BeitragVerfasst: Fr 25. Jun 2010, 05:21 
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:arrow: Dafür

Teddie, wer sich ein Schiff leisten kann, die Zeit hat damit herum zu fahren, und auch anzunehmen ist, das bei ein einem Platz von mindestens 6000 Last auch einiges an gewinnbingenden Waren transportiert werden kann - der wird sicher auch diese Tagesgebühren leisten können.

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BeitragVerfasst: Fr 25. Jun 2010, 08:18 
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Nein.
Ich sehe es wie Teddy.
Das ist viel zu viel Geld!
4 Taler pro Tag...
Jemand der das Schiff zum Reisen benutzt hat also folgendes Rechnung wenn er mal 2 Wochen bei Verwandten bleibt.
Ich geh von einem 16 Taler Job aus:
5,80 Nahrung (Zumindest bei uns in Rottweil,und das ist NUR Brot)
4 Taler Liegegebühren
2 Taler Bier um nicht unglücklich zu werden.
Kommen wir auf 11,80.
Dieser Mensch hat also noch 4,20 die er an diesem Tag verdient.
Wohlgemerkt am nächsten Tag wenn er ablegt verdient er nix da er auf See ist.
Ich bin der Meinung das würde grade junge Spieler mit Boot in den Ruin treiben.
Deshalb bin ich dagegen.Die Hälfte würde es auch tun.

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Ritter Marcipan von Rubinstein-Kronburg


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BeitragVerfasst: Fr 25. Jun 2010, 09:14 
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hmm
vielleicht sollte das dekret ohne summen geschrieben werden erst.
und vermerk gebuehren im gesonderten aushang.
da sonst zu jeder aenderung ein neues dekret her muesste.
zum anderen finde ich mit sondergenehmigug laenger als ein monat.
wie sollen wir jemand dazu zwingen?
weiter sehe ich proleme bei zb ratsmitglieder die schiffsreiseverbot haben
oder soldaten auf einsatz.
da sind meines erachtens noch einige luecken

deshalb von mir zu diesen zeitpunkt keine zustimmung

eventuell bei soldaten und ratsmitglieder auf dauer 1 taler pro tag fuer rats oder einsatszeit


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BeitragVerfasst: Fr 25. Jun 2010, 10:09 
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Ich habe mich enthalten.
Vor allem aus einem formalen Grund heraus: Hier steht nicht an wen es zu entrichten ist und wer die Gebühren bekommt. Zwar ist es ein Dekret der Grafschaft, doch sollte schon dort stehen, an wen das geht.
Mit der Formulierung bin ich ansonten zufrieden, über die Gebühren an sich lässt sich sicherlichs treiten.

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~ Landgraf von Thüringen ~ Vogt des Fürstbistums Halberstadt ~ Graf von Geislingen


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BeitragVerfasst: Fr 25. Jun 2010, 10:11 
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:gegen: Aus den gleichen Gründen wie schon meine Vorredner.

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Landgräfin von Königsfeld ~ Herzogin der Niederlausitz ~ Imperiale Burggräfin von Friedberg ~ Gräfin von Greining ~ Reichsritter


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