Es sind bis auf ICH alle ausgetreten die Medizin studiert haben. Auch Eruvain.
Ich habe mich mit dem einen oder anderen Offizier unserer Armee mal über das Thema weiter unterhalten.
Hier Disskutiert der Rat über ein Thema das die Armee betrifft. Hier hat der Armeeführer Regerecht.
Was aber nicht bedeutet das er Mit Entscheidungsrecht hat. Das ist auch gut so.
Ich kann hier schlecht beantragen das Thema zu schliessen, mit Abgeleht oder nicht mehr benötigt.
Ich kann nachvollziehen das dies ein mehr als Schweres Thema ist. Hier müssten soviele dingen entschieden werden,
sovieles bedacht werden. Einiges scheint logisch. Anderes nicht.
Dabei wurde ich selber durch ein Ratsmitglied mit drauf gebracht.
Zitat:
§ 7 Finanzierung der Armee
(1) Der Armeeetat wird vom württembergischen Haushalt gesondert behandelt.
(a) Der Armeeetat wird für alle Kosten verwendet, die im Zusammenhang mit der Armee Württembergs stehen.
(b) Die Einspeisung in den Armeeetat ist dem Armeeführer mitzuteilen.
(c) Die Höhe des Etats wird vom Oberbefehlshaber festgelegt.
(2) Dem Marschall obliegt die Buchführung des Armeeetats.
(3) Der Armeeführer kann über die Verwendung der Mittel innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs frei entscheiden.
Ich kann selber entscheiden ob ich sowas Kaufe und einlagere.
Natürlich sagt das nicht das ich nun jedem Monat Tausende von Talern ausgebe für Tränke.
Vielleicht nur einen. Vielleicht auch garkeinen. Taktisch gesehen werd ich mich dazu öffentlich nicht äussern.
Aber generell könnte es euch helfen dieses Thema hier wirklich zum Abschluss zu bringen.
Oder der Rat überlegt ob er was für sein Bürger einlagern möchte die für WB und das DKR in den Kampf ziehen.