In unserem Strafgesetzbuch gibt es folgenden Paragraphen :
Zitat:
§ 9 Sicherungsgewahrsam
(1) Eine Person kann ohne Anklage in Sicherungsgewahrsam genommen werden, wenn mindestens:
a) Gegen die Person dringender Tatverdacht eines schweren Verbrechens und Fluchtgefahr vor der Strafverfolgung besteht, oder:
b) Von dieser Person Gefahr für Leib und Leben anderer oder für die Grafschaft Württemberg ausgeht.
Ein Sicherungsgewahrsam ist durch den Richter der Provinz spätestens 24 Stunden nach Arrestierung zu legitimieren und darf 3 Tage nicht überschreiten.
(3) Eine angeklagte Person in Sicherheitsgewahrsam kann bis zum Urteilsspruch im Arrest verbleiben. Der Arrest kann bei Schuldspruch auf eine Kerkerstrafe angerechnet werden.
Vermutlich werden viele nicht einmal genau verstehen, worum es hier geht.
((und jetzt muss ich ins Off wechseln. In diesem Passus ist eine im RP stattfindende Verhaftung gemeint, keine In-Game Aktion, also auch nicht die In-Game Eröffnung einer Verhandlung.
Ich halte es aber für sehr problematisch, RP und In Game Aktionen zu vermischen. Zumal dann zu vieles offen bleibt. Was sind drei Tage Sicherheitsverwahrung? Im RP Tage? Oder RL Tage? Denn man kann so was natürlich über 10 RL Wochen schreiben ohne dass eine RP Stunde vergangen ist. Auch steht da nicht, wer den Sicherungsgewahrsam spielen kann. Jeder Büttel? Und was ist eigentlich, wenn der Regent ein Ratsmitglied anklagt. Es im RP eine Verhaftung gibt, deie Prüfung sich aber bei der Reichsstaatsanwaltschaft hinzieht? Und wenn der Verhaftete aus dem Gewahrsam flieht? Darf man ihn noch In-Game anklagen? Für mich sind die RP Möglichkeiten einfach zu vielfältig um sie in einem Gesetz unterzubringen.
So eine Situation kann eh nur im Einverständnis mit dem Täter gespielt werden, alles andere wäre powern. Dafür muss aber kein Gesetz her.
Deshalb schlage ich sie Abschaffung vor.))