Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Do 2. Mai 2024, 10:32

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 22 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Fr 27. Jul 2018, 15:25 
Offline

Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Bisher haben wir im in unserer Gesetzgebung den Begriff des Amtsträgers
Zitat:
§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.


Als Evilwitch die Pfarrkasse plünderte musste ich also ein wenig konstruieren, warum das auch strafbar war. Es wäre in meinen Augen wünschenswert, entweder festzulegen, das ein Amtsträger ein weltliches oder kirchliches Amt inne hat (meine Präferenz) oder dass nur weltliche Ämter gemeint sind.

Man kann natürlich auch noch überlegen, ob man das Plündern einer Pfarrkasse noch unter die Punkte Verrat aufführt.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Fr 27. Jul 2018, 15:25 


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Fr 27. Jul 2018, 15:30 
Offline

Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
Beiträge: 1078
Ich finde beide Lösungen gut. Kirchliches und Wetliches Amt dazu schreiben, plus Raub von öffentlichen und kirchlichen Geldern.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Fr 27. Jul 2018, 15:59 
Offline

Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Dass wäre dann im Gesetzbuch :

Zitat:
§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches weltliches oder kirchliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.


Und Strafgesetzbuch:

Zitat:
§ 1 Hochverrat

(1) Als Hochverrat bestraft werden Handlungen, welche die innere Ordnung der Grafschaft angreifen, ihr oder ihren Städten einen großen Schaden zufügen oder die Autorität des Regenten untergraben.

(2) Darunter fallen insbesondere:

a) Die Missachtung von gültigen Dekreten des Grafen
b) Das Stürmen eines Rathauses ohne Erlaubnis des Grafen
c) Die Veruntreuung oder Plünderung von Geldern oder Waren der Grafschaft oder eines Dorfes oder einer Pfarrei

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Fr 27. Jul 2018, 16:00 
Offline

Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
Beiträge: 1078
Einfach und simpel und wir sind abgedeckt für solche Fälle.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Fr 27. Jul 2018, 20:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 18. Dez 2016, 20:54
Beiträge: 1984
Ich habe gelernt, dass die die in den Dörfern die Beichte abnehmen nicht unbedingt ein kirchliches Amt inne haben, sondern nach Ansicht der Kirche manchmal nurhausmeister" sind. Würde die Formulierung dann das nicht irgendwie beeinflussen?

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Fr 27. Jul 2018, 22:22 
Offline

Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Oh ja, die Debatten innerhalb der Kirche, wer nun was für ein Amt hat sind herrlich. Aber es stimmt, laut kirchlicher Definition sind die, die IG Pfarrer sind nicht autmatisch Inhaber eines Kirchlichen Amtes. Also nach kirchlicher Definition. Ehrlicherweise weiß ich aber nicht, wie man das besser formuliert.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Fr 27. Jul 2018, 23:15 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 18. Dez 2016, 20:54
Beiträge: 1984
"Ein von der aristotelische Kirche anerkannte Amt"

Vielleicht? Ich weiß das macht die Änderung dann doch was komplizierter/länger, aber so schließt man auch gleichzeitig aus, dass irgendein Spassvogel trotz Härasiedekret auf die Idee kommt einfach ne eigene Kirche auszurufen und sich dadurch auf den Paragraphen zu berufen

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Sa 28. Jul 2018, 00:13 
Offline

Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Damit würden wir dann die Definition wer Amtsträger ist in die Hand der Kirche legen. Davon rate ich eigentlich ab. Wir hatten gerade auf Reichsebene das Thema. der begriff Kleriker kommt in der Bulle vor und die Kirche hat mal eben den Begrif umdefiniert. Und schon sah die Bulle alt aus.

Dei der Frage würden wir immer dumm dastehen, ist ein Gemeindeadministrator nun en von der Kirche anerkannter Amtsträger.

Vielleicht eher : 1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat oder die Pfarrkirche einer Stadt betreut. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Sa 28. Jul 2018, 11:33 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 25. Jun 2013, 09:39
Beiträge: 1577
klingt ganz vernünftig

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Sa 28. Jul 2018, 20:16 
Offline

Registriert: Do 8. Apr 2010, 20:03
Beiträge: 11355
Klingt gut und vernünftig.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 22 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Streichung §9 des Strafgesetzbuches
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Rabi_de_Granezia
Antworten: 15
Änderung des Strafgesetzbuches
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: Lady Nicki
Antworten: 15
Streichung §9 des Strafgesetzbuches
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: Blackrabbit
Antworten: 10

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz