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Änderung des Strafgesetzbuches

Fr 27. Jul 2018, 15:25

Bisher haben wir im in unserer Gesetzgebung den Begriff des Amtsträgers
§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.


Als Evilwitch die Pfarrkasse plünderte musste ich also ein wenig konstruieren, warum das auch strafbar war. Es wäre in meinen Augen wünschenswert, entweder festzulegen, das ein Amtsträger ein weltliches oder kirchliches Amt inne hat (meine Präferenz) oder dass nur weltliche Ämter gemeint sind.

Man kann natürlich auch noch überlegen, ob man das Plündern einer Pfarrkasse noch unter die Punkte Verrat aufführt.

Fr 27. Jul 2018, 15:25

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Fr 27. Jul 2018, 15:30

Ich finde beide Lösungen gut. Kirchliches und Wetliches Amt dazu schreiben, plus Raub von öffentlichen und kirchlichen Geldern.

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Fr 27. Jul 2018, 15:59

Dass wäre dann im Gesetzbuch :

§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches weltliches oder kirchliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.


Und Strafgesetzbuch:

§ 1 Hochverrat

(1) Als Hochverrat bestraft werden Handlungen, welche die innere Ordnung der Grafschaft angreifen, ihr oder ihren Städten einen großen Schaden zufügen oder die Autorität des Regenten untergraben.

(2) Darunter fallen insbesondere:

a) Die Missachtung von gültigen Dekreten des Grafen
b) Das Stürmen eines Rathauses ohne Erlaubnis des Grafen
c) Die Veruntreuung oder Plünderung von Geldern oder Waren der Grafschaft oder eines Dorfes oder einer Pfarrei

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Fr 27. Jul 2018, 16:00

Einfach und simpel und wir sind abgedeckt für solche Fälle.

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Fr 27. Jul 2018, 20:46

Ich habe gelernt, dass die die in den Dörfern die Beichte abnehmen nicht unbedingt ein kirchliches Amt inne haben, sondern nach Ansicht der Kirche manchmal nurhausmeister" sind. Würde die Formulierung dann das nicht irgendwie beeinflussen?

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Fr 27. Jul 2018, 22:22

Oh ja, die Debatten innerhalb der Kirche, wer nun was für ein Amt hat sind herrlich. Aber es stimmt, laut kirchlicher Definition sind die, die IG Pfarrer sind nicht autmatisch Inhaber eines Kirchlichen Amtes. Also nach kirchlicher Definition. Ehrlicherweise weiß ich aber nicht, wie man das besser formuliert.

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Fr 27. Jul 2018, 23:15

"Ein von der aristotelische Kirche anerkannte Amt"

Vielleicht? Ich weiß das macht die Änderung dann doch was komplizierter/länger, aber so schließt man auch gleichzeitig aus, dass irgendein Spassvogel trotz Härasiedekret auf die Idee kommt einfach ne eigene Kirche auszurufen und sich dadurch auf den Paragraphen zu berufen

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Sa 28. Jul 2018, 00:13

Damit würden wir dann die Definition wer Amtsträger ist in die Hand der Kirche legen. Davon rate ich eigentlich ab. Wir hatten gerade auf Reichsebene das Thema. der begriff Kleriker kommt in der Bulle vor und die Kirche hat mal eben den Begrif umdefiniert. Und schon sah die Bulle alt aus.

Dei der Frage würden wir immer dumm dastehen, ist ein Gemeindeadministrator nun en von der Kirche anerkannter Amtsträger.

Vielleicht eher : 1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat oder die Pfarrkirche einer Stadt betreut. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Sa 28. Jul 2018, 11:33

klingt ganz vernünftig

Re: Änderung des Strafgesetzbuches

Sa 28. Jul 2018, 20:16

Klingt gut und vernünftig.
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