Sa 14. Mär 2020, 17:27
*seufz* Rabi all das ist jetzt auch schon möglich. Und nur weil wir ein viel ausformulierteres Gesetz haben, ist es nicht rechtssicherer. Je mehr etwas ausformuliert ist, desto mehr Lücken hat es. Wenn man versucht alles auszuformulieren, wird man irgend einen Fitzel vergessen und den findet jemand. So wars doch immer. Und nochmal: der Begriff "Stadtgeschäfte" kann definiert werden, in einer Anweisung die nur für die BMs gilt, so wie es solche Anweisungen nur für Gendas oder nur für die Armee gibt. Es ist der gleiche Ablauf.
Aus eigener Erfahrung würde ich sagen: es ist ein stinklangweiliger Job. Man verdient gut, aber nach einiger Zeit merkt man, dass Taler nicht alles sind. Man kann nicht reisen, wochenlang, monatelang. Nichtmal spontan einen Freund ins Nachbardorf bringen. Man darf kaum was trinken, man kann sein Handwerk nicht ausüben und somit auch nichts verkaufen. Die Boni wurden eingeführt um einen Anreiz zu schaffen, dass die Gendas ihre Berichte zügig abgaben, wenn überhaupt. Ich weiss nicht wie es heute läuft, aber es war mal sehr lückenhaft und schlampig.
Eine andere Formulierung des Gesetzes ändert nun erstmal nix am Verdienst der Gendas. Das wäre ein neues Thema und da wären die Wirtschaftler wohl eher die Ansprechpartner. Ich habe keine Ahnung was wir uns leisten können oder wieviel die Gendas tatsächlich verdienen. Die könnte man ebenfalls fragen, wenn das Thema eröffnet werden sollte.
Nein eben das ist falsch. Vertraut doch unserer Justiz. Ich habe noch nie einen STA oder Richter erlebt, der sein Amt missbraucht. Es gab gute und weniger gute Justizler, so wie es auch gute und weniger gute Wirtschaftler oder Regenten gab. Aber die sind bisher immer nach ein paar Prozessen aufgefallen und hatten ihre Ämter nicht lange. Sollte tatsächlich mal ein Richter durchdrehen, gibts immer noch die Möglichkeit der Berufung, den Richter selber anzuzeigen (Amtsmissbrauch), dem Regenten die Bude einzurennen.
Es ist nicht freizügig! Es lässts einen Ermessensspielraum. Den lässt übrigens auch das aktuelle Gesetz. Und es würde den Richtervertrag niemals ausser Kraft setzen. Auch nicht das RJG oder die Reichsstaatsanwaltschaft oder das Reichskammergericht. Schaut euch mal das Augsburger Gesetzbuch an oder das Östereichische. Das sind Wälzer, dreimal so lang als ein Badisches oder Württembergisches, aber kein bisschen rechtssicherer.
Doch, auf die Idee ist man in der Steiermark gekommen. Ich weiss nicht ob da die anständigeren Menschen leben, oder die Dümmeren, die Vertrauensseeligeren. Ich habe jedenfalls von keiner Massenflucht wegen tyrannischer Richter und Regenten gehört.
Ich habe immer ein Problem wenn Argumente kommen wie "das Volk will" oder "das Volk will nicht" oder "man sagt". Solange das Volk nicht den Mund aufmacht sollte jeder seine Meinung vertreten, finde ich. Das Volk mit einzubeziehen, obwohl es garnichts sagt, ist müssig. Ich höre nichts vom Grossteil der Bevölkerung, ich bin mir auch nicht sicher, ob es nostalgisch ist. Wir schreiben nunmal das Jahr 1468 und nicht 2020. Also was ist die Interessensgemeinschaft und wo ist die und was will die?
Sa 14. Mär 2020, 17:27
So 15. Mär 2020, 15:30
*seufz* Wieso definiert Ihr ihn dann nicht hier und erstellt lieber eine weiter Anordnung? Ist es so schwer sich einzugestehen das man Fehler macht?
Ich finde es schade das selbst Ratsmitglieder soweit gehen zusagen das die Gendamerie ein langweiliger Job ist, nicht dass es schon schlimm genug wäre das man finanzielle Anreize braucht um von manchen Amtsträgern zu erwarten das Sie ihren Job ordnungsgemäß erledigen. Im Weiteren ist es betrüblich zu sehen das neben dem fehlenden begrifflichen Unterschied zwischen Gendamerie und Bürgerwehr auch das rechtliche Verständnis abgekommen ist davon das eine Beschäftigung unter dem Mindestlohn moralisch schon sehr verwerflich ist, da wird es auch nicht besser wenn es im Gesetz steht.
Etwas Tür und Tor zu öffnen unter der Begründung man kann ja dann immer noch X, Y oder Z machen ist schon sehr interessant. Bitte verzeiht aber derzeit habe ich wenig Vertrauen in die württembergische Justiz, dazu hörte ich zu viele Sachen die sich mit meinem Verständnis von recht und Ordnung nicht vereinbaren lassen.
Ermessenspielraum hat ein Richter immer, dazu braucht er kein schlankes Gesetzbuch. Hier scheinen andere Interesse vorzustehen aber nicht Ermessensspielraum zu schaffen. Wir brauchen keine Wälzer in Württemberg, wir brauchen aber auch kein Gesetz das wertloser als das Pergament ist auf dem es geschrieben wird.
Gestern war es Frankreich, heute ist es die Steiermark, was ist es denn morgen? Welchem Ideal was an einem Ort funktioniert wollen wir Morgen hinterher jagen? Dort funktioniert es weil es eine dauerhafte Wahlliste gibt die, wie ich annehme, Ihre Mitglieder sehr wohl vorsortiert und nicht Hinz oder Kunz beruft auf die Liste.
Wenn Ihr wahrlich am Jahre 1468 festhalten würdet dann würde ich schon mal meine Ersparnisse zücken denn die nächsten Urteile oder Stimmen könnten teuer werden. Gerne können wir uns an dem Jahre orientieren und es ausleben aber dann sollten manche Vorkoster einstellen, wenn noch nicht geschehen. Aber vielleicht solltet Ihr auch mal daran denken das es sich hier darum handelt das wir eine Zeit zum leben erwecken unter dem Deckmantel das alle daran Freude haben und nicht nur eine kleine Clique. Es ist auch sehr erfreulich zu lesen das man nichts davon hält die Belange der Bürgerschaft zu respektieren, oder sie zumindest danach zu fragen. Keine Ahnung warum ein Dino von Araja durch die Lande tingelt und die neue einfache Rechtsprechung darnieder betet und sich für den Erlöser der armen geplagten Leute hält, selbst aber seltenst im Stande ist auch nur eine Meinung eines anderen anzunehmen oder geschweige denn zu verstehen. Aber gern könnt ihr mir aufzeigen wo die große Unterstützerschaft eures Gesetzbuches ist, denn auch die habe ich hier noch nicht vernehmen können.
So 15. Mär 2020, 17:48
So 15. Mär 2020, 22:51
jupp, wenn kein Fehler vorliegt ist es tatsächlich schwer, einen einzugestehen. Ihr seid BM, ihr erlasst Dekrete. Wie wärs, wenn ihr einen Vorschlag macht, statt immer nur anzumerken, was falsch wäre?
jaja die Ratsmitglieder sind der Grund allen Übels. Wart ihr mal Ratsmitglied? Falls nein, ich würde mich freuen, euch als nächstes als Kollegin zu sehen. Wart ihr mal Genda? Falls nein, macht dieses Amt mal für ein halbes Jahr. Es ist immer einfacher über was zu urteilen, wenn man es mal ne Weile gemacht hat.
Nochmal: der Mindestlohn für Kirchendienste und Gendas ist darum so niedrig, weil es den Arbeitnehmern dort möglich ist, mehrfach am Tag ins Bergwerk zu gehen und so auf einen ziemlich guten Tageslohn zu kommen. Warum zahlt ihr euren Milizen keine 20 Taler? 16 Taler ist nun auch nicht grade fürstlich und nur 1 läppischen Taler über dem Mindestlohn. Einer aus der Genda bekommt mehr als Eure Miliz, aber dem Rat werft ihr Sklaverei vor?
Ich habe nie behauptet, dass Recht nicht immer Gerecht ist. Das liegt aber selten an ungerechten Justizlern als an den Gesetzen, die anzuwenden sind. Natürlich gibts auch Justizler, die ein Gesetz falsch anwenden, aus Unerfahrenheit oder Unverständniss, aber ich kenne keinen der es aus Boshaftigkeit getan hätte. Und wenn ein Gesetz falsch angewendet wird oder ein Fehlurteil kommt, dann hat man jederzeit die Möglichkeit der Berufung. Also ist unsere Justiz ziemlich sicher. Tür und Tor weit offen sind da unmöglich. Wenn ihr Verständnisfragen habt, können wir gern drüber reden, falls ihr überhaupt Interesse habt und was anderes als hören wollt.
Ihr wiederholt euch eigentlich ständig, ohne genau zu begründen, was in euren Augen denn mit einer neuen Version nicht mehr funktionieren würde. Was soll das bringen? Nörgeln um des nörgelns willen? Habt ihr eigentlich Justizerfahrung?
Urteile können nicht teurer werden, als der Richtervertrag es erlaubt.
Ich tingel auch nicht durch die Länder und behaupte, die Bürgerschaft habe kein Interesse. Die Bürgerschaft darf hier jederzeit mitreden, hier im Sitzungssaal hat nämlich jeder Rederecht. Ich würde mich freuen, wenn hier jemand mitreden würde, der nicht nur aus Misstrauen, Vorurteilen und schlechter Laune besteht sondern auch weiss wovon er redet und Argumente hat.
Es gibt zu einer Gesetzesänderung, sollte sie je passieren, keine Volksbefragung. Hat es nie gegeben. Ganz einfach weil die Gesetzgebung beim Rat liegt. Es kann übrigens jeder eine Liste zur Wahl stellen. Also, statt ewig nur zu meckern, wie wärs mal mit bissel Einsatz? Und es wäre hilfreich, wenn der Einsatz fundiert wäre, mit Argumenten und Fakten, was geht, was geht nicht und warum. Fakten habi ich von euch bisher noch keine gehört.
Sobald ihr also anfangt, sachlich zu diskutieren, statt hier nur eure Laune und Misstrauen abzulassen, können wir gern vernünftig miteinander reden.
Mo 16. Mär 2020, 15:23
Gut, wer also etwas gegen deine Ideen hat, hat keine Arhung und wer nicht zustimmt darf erst mitreden, wenn er deiner Meinung ist. Jeden anderen darfst du dann abwatschen. Ich dachte ja, du wärst an sinnvoller Arbeit interessiert, aber ich sehe mal wieder, für dich ist sinnvolle Arbeit nur ein Dino- nach - dem Maul- reden. Ein Hoch auf Dino und Snorri, die Kämpfer für Beleidigungen , Beschimpfungen und Arroganz.
Mo 16. Mär 2020, 19:12
Dekret zur Sicherung des Ratsfriedens
(1) Mit sofortiger Wirkung ergeht die gräfliche Weisung an alle Ratsmitglieder, den resprektvollen Umgang untereinander zu wahren.
Der Rrespektvolle Umgang ist im Ratskodex als Richtlinie für die Arbeit des Rates benannt und wurde in den vergangenen Wochen wiederholt massiv von einzelnen Ratsmitgliedern missachtet. Dies stört massiv die Zusammenarbeit in Rat und ist daher nicht länger hinzunehmen.
(2) Es ist künftig zu unterlassen, in beleidigender oder abschätziger Art und Weise über Mitglieder des Rates zu sprechen. Es ist auch zu unterlassen, Ratsmitglieder zu bedrohen, zu nötigen oder sie anderweitig verbal anzugreifen. Dies gilt für das gesamte Württemberger Schloss, sowie alle öffentlichen Kommunikationsbereiche, in denen Ratsmitglieder agieren.
(3) Verstöße gegen diese Weisung werden als Hochverrat und/oder Verrat an der Grafschaft Württemberg zur Anzeige gebracht, gemäß den Regelungen nach §1 des Strafgesetzbuches der Grafschaft Württemberg, als Angriff auf die Ordnung Württembergs, sowie nach §2, Abs. 3 des Strafgesetzbuches der Grafschaft Württemberg als Weigerung die Autorität von Amtspersonen oder die Herrschaft des Grafen anzuerkennen.
Der Verstoß gegen diese Weisung hat im Falle einer Anzeige auch den Ausschluss aus dem Schloss zu Folge, unter Anwendung von Artikel 3, Abs. 1 der Geschäftsordung des Rates von Württtemberg zur Folge, da bei Hochverrat und Verrat an der Grafschaft Württemberg, Sicherheitsbedenken bestehen.
Stuttgart, den 10.11.1461
Jussi von Araja
Graf von Württemberg
Di 17. Mär 2020, 00:46
Di 17. Mär 2020, 10:35
Di 17. Mär 2020, 12:22
Sobald ihr also anfangt, sachlich zu diskutieren, statt hier nur eure Laune und Misstrauen abzulassen, können wir gern vernünftig miteinander reden.
Allein mit Beleidigungen einer BM, die offenbar nicht in der Lage ist zu artikulieren, was nun falsch sein soll und wie es besser sein sollte, hauptsache sie kann sich reden hören, kann ich nix anfangen. Auf unqualifiziertes Gefasel werde ich auch nicht weiter eingehen, bis sie gelernt hat, sich wie ne Erwachsene auszudrücken, die ein Amt inne hat. Von einer Amtsinhabeirn erwarte ich, dass sie Fakten bringen und Fehler klar benennen kann, statt sich in ominösen Andeutungen und Verschwörungstheorien zu verrennen, andernfalls sollte man sich ernsthaft um ne ganze Stadt sorgen.
Di 17. Mär 2020, 15:10
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