Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Di 17. Mär 2020, 17:56 
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Das was nun seinen Worten gefolgt war, war eine Mischung. Aber wohl immerhin eine Mischung. Abschließend schien es dann wieder um seinen kleinen Beitrag zu gehen. "Tut mir ja leid, Hoheit Rabi, aber ich hab einfach nur auf das reagiert, was hier gesagt wurde, während ich mir das alles durchgelesen habe. Und weil ich ja noch nie solche Ratssachen mitbekommen habe, war ich dann mal echt erschrocken. So einen Umgangston kenn ich gar nich und hat mich nur darin bestärkt, gewiss nix mehr mit Politik zu tun haben zu wollen. Und wenn da was früher gesagt wurde, kann ich das ja nun nicht mehr hören. Ich hatte ja keine Ahnung, dass hier jedes Wort von sonem fleißigen Schreiberling notiert wird. Den hab ich nämlich noch nich gefunden, um den danach fragen zu können. Das hat also mal nich wirklich was damit zu tun, dass ich nich immer Lust hab, mich durch Berge von Papier und Staben zu wühlen.", Snorri legte den Kopf ein wenig schräg und dachte noch einmal nach, "Und wenn ich mich recht erinnere, habe ich hier keinen direkt angesprochen, sondern allgemein und an wirklich alle gerichtet gesagt, dass ich das nich gut finde, nur zu schimpfen und nicht wirklich was zur Sache zu sagen. Und ja, ich muss mich noch sehr dran gewöhnen, was man wie sagen darf. Vor allem, wenn man eben noch nich seit Ewigkeiten mit Politik und sich gegenseitig beleidigenden Leuten zu tun hatte. Mag ja schon sein, dass sich das irgendwann ganz normal anfühlt. Aber so lang werd ich bestimmt nich bleiben."

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 17. Mär 2020, 17:56 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Di 17. Mär 2020, 18:53 
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Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg


Allgemeines

Geltungsbereich

Das Gesetzbuch der Grafschaft gilt für jedweden Menschen innerhalb der Provinzgrenze. Verstöße können bestraft werden.Kann man sich die Grenzen der Provinz frei aussuchen oder sind die festgeschrieben irgendwo? Für nen Leser schon ein grausiger Einstieg, ein Gesetz darf sich ruhig rund lesen, wenn ihr das nicht könnt dann lest es jemand schreiben der es kann. Am besten fragt einmal den ehemaligen Richter Bonamassa oder die Dame Camma, solltet ihr ja auch kennen die haben zumindest Stil.

Gesetzeshierarchie

Kaiserliches und königliches Recht steht über Württemberger Recht. Analog hier, inhaltlich wenigstens richtig aber zum Lesen ein Anschlag.

Verwaltung

Amtsträger

Die Grafschaft Württemberg wird vom GrafenHier könnte man zumindest mal erwähnen das es auch eine Gräfin geben kann, oder das man den Titel meint. besser schriebe man hier Regent denn das schließt beide ein. Sonst könnte man ncoh auf die Idee kommen aufgrund der laschen Regeln hier anzuklagen das die Dame Lady_Nicki keine Berechtigung hat da vom falschen Geschlecht. regiert. Er bildet mit den Wenn man den Satz so kurz gestaltet sollte man zumindest einmal darüber nachdenken das man hier die Zahl 11, 9+2 etc. erwähnt außer man will sich den Freiraum lassen das man hier auch nur mit einem Ratsmitglied neben dem Grafen regieren willRatsmitgliedern an seiner Seite den Rat.

Amtsträger ist jedwede Person, die ein weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat.
Sie hat sich unverzüglich über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren und diese sorgfältig, gerecht und umsichtig auszuüben.Interessant Kirchenmitglieder gelten also bei weltlichen Verfehlungen nciht mehr als Amtsträger, ich kann mir vorstellen das dies den Eminenzen Oberen und Kalixtus zwar gefallen würde aber habt ihr wirklich ausgeschlossen das jedwede Verfehlung durch das kanonische Recht abgedeckt ist?

Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister vor dem Grafen einen Amtseid.Auch hier das gleiche wie oben, trifft man auf einen strengen Richter gelten die Amtseide vor einer Gräfin nichts, da es eben eine Gräfin ist und kein Graf
Für andere weltliche Ämter kann der Graf ebenso einen Eid verlangen.Wozu der Satz? War es nicht sinnvoller niederzuschreiben das eine jeder Amtsträger einen Eid vor dem Regenten auf Verlangen diesen spricht?

Allein der Graf von Württemberg hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen.

Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten oder den Regenten alle Stadtgeschäfte in einem Bericht offen zu legen.Hier kommen wir zu dem Punkt den die Dame Rabi ausführlich erklärt hat, nur weil Euch Stadtgeschäfte so gefällt wird es mit der Bedeutung dieses Wortes nicht anders. Was spricht gegen das Wort Inventur, oder zumindest der genaueren Auflistung was als Stadtgeschäft gelten soll?

Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich den Bericht seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen, bei Unstimmigkeiten ist ein neuer Bericht zu überreichen.Wenn Ihr schon alles über Dekrete regeln wollt, dann wäre hier wenigstens mal ein Beispiel was man über ein Dekret regeln könnte um diesen Satz aus dem Gesetz zu entfernen.

Gesetze und Dekrete

Dem Rat von Württemberg obliegt die Gesetzgebung.

Der Graf, die Bürgermeister und Vasallen können Dekrete für die Gebiete erlassen, in dem sie Kraft Amtes oder Titels Verfügungsgewalt haben. Der Graf kann jedes Dekret aufheben. Ich hoffe ihr merkt selber das der Punkt dem Satz darüber widerspricht? Entweder obliegt die Gesetzgebung dem Rat oder sie obliegt diesen Personengruppen. Einer von beiden Sätzen ist überflüssig, sucht Euch einen aus.

Gesetze und Dekrete erlangen ihre Gültigkeit sobald sie in der Provinz öffentlich verkündet wurden.Darf nun Graf XY einfach so ein dummes Dekret irgendwo hinschreiben? Wo in der Provinz müssen sie denn verkündet werden? Im Wald neben Esslingen? Reicht es auch wenn Sie auf einem Fischerboot im See bei Reutlingen ohne das jemand Sie vernehmen kann verkündet werden? Wortbedeutung ist was feines wenn man sie beachtet.

Notstand

Der Notstand kann durch den Bürgermeister einer Stadt oder durch den Rat der Grafschaft ausgerufen werden.Ich kann also weil morgen Mittwoch ist den Notstand der Stadt Stuttgart ausrufen? Interessant, vielleicht fällt mir da was nettes ein.

Ab Ausrufung eines Notstandes obliegt der Grafschaft die Verantwortung für die betroffenen Stadt. Für diesen Zweck erhält der Rat die vollständige Kontrolle über die betroffene Stadt.Wozu sollte ein Bürgermeister denn bitte einen Notstand ausrufen wenn dann die Provinz seine Geschäfte übernimmt? Den Sinn dahinter möge man mir darlegen.

Der Notstand kann durch den Rat wieder aufgehoben werden. Lustig, der Bürgermeister ruft den Notstand aus, verliert die KOntrolle über die Stadt und darf nciht einmal mehr den Notstand beenden. Wenn Ihr ein Instrument für den Rat haben wollt Euch Städte unter den Nagel zu reißen dann sagt dies doch einfach und baut es nciht in ein Pseudo-Paragraphen im Gesetzbuch ein.

Militärische Vereinigungen

Militärische Vereinigungen dürfen nur von der Grafschaft von Württemberg oder vom Deutschen Königreich gegründet und hier tätig werden. Ausnahmegenehmigungen können vom Grafen erteilt werden.[color=#008000]Wieso das Kind hier nicht beim Namen nennen? Lieber schriebt man dann den folgenden Satz? War ein Satz zu wenig für das Gesetz?


Die Gründung von bewaffneten Korps oder Lanzen oder die Einreise mit einer solchen Gruppe ist bis auf Widerruf erlaubt.Bei ordentlicher Formulierung ist der Satz komplett überflüssig.

Die Gründung von Bannern oder die Einreise mit einem Banner bedarf der Genehmigung durch den Hauptmann in Absprache mit dem Grafen.Siehe Satz davor, wird überflüssig

Der Graf oder der Hauptmann können diese Genehmigung entziehen. Der Beschluss muss dem Gruppenführer mitgeteilt werden. Dieser muss der Anweisung zur Auflösung innerhalb eines Tages nachkommen.[/color]
--> raus, kann falls nötig durch ein Dekret geregelt werden.


Wirtschaft

Löhne

In Württemberg soll niemandem ein Tageslohn von weniger als 15 Talern bezahlt werden. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten für die Kirche oder Bürgerwehr.Wie mehrfach erwähnt macht man hiermit Sklavenarbeit per Gesetz salonfähig. Man gibt keine Argumente wieso Gendarmen nicht mit erwähnt werden, man sagt nur das Arbeiter in der Kirche und in der Verteidigung der Städte weniger wert sind als andere bei der Bezahlung.

Verträge

Ein Vertrag bindet die Vertragsparteien, wenn diese ihm mündlich oder schriftlich zugestimmt haben.Ich dachte ihr seid so ein Verfechter von römischen Normen udn des Gewohnheitsrechtes, wozu braucht es dann diesen Punkt im Gesetz? Da das RKG selbst sagte das es Gewohnheitsrecht geben kann ist es unnötig solch einen Satz in ein Gesetz zu schreiben.

Steuern, Abgaben und Gebühren

Die Grafschaft und die Dörfer sind berechtigt Steuern, Abgaben und Gebühren zu erheben, deren Art und Höhe zu veröffentlichen wo muss es denn veröffentlicht werden? In der Provinz, in der Stadt, im Wirtshaus oder reicht auch hier wieder die Einsamkeit des Reutlinger Sees aus?sind. Zahlungspflichtig ist jeder, den es betrifft.

Eine Befreiung von Zahlungsverpflichtungen ist auf Antrag möglich, die Entscheidung trifft der Regent. Ich wusste gar nicht das der Regent soviel Langeweile hat das er unbedingt entscheiden will ob Hinz oder Kunz von der Steuer auf Ihr Feld in Höhe von 0,5 Taler aller zwei Wochen befreit werden können oder nicht. Hiermit wird nur der Ungleichbehandlung in Steuersachen die Tür geöffnet. Man macht es von der Laune des Regenten abhängig wer Steuern zahlen muss und wer nicht? War es nicht der Sinn der Abschaffung der Lohnsteuer das dies System gerechter werden soll oder will man hier in der Zukunft gleich seine nächsten Angehörigen davor schützen wenn die Städte doch wieder Steuern erheben müssen oder plant man die Einführung anderer Steuern und baut direkt das Schlupfloch mit ein für Familie, Freunde, Belehnte?


Häfen der Grafschaft

Zuständigkeiten

Alle Häfen unterstehen der Verwaltung durch den Rat von Württemberg.

Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

Zum Anlegen von Schiffen in einem Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters. Das Anlegen in einem Naturhafen bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Baumeisters.Ich hoffe ihr findet von allein den grammatikalischen Fehler hier.

In den Württemberger Stadthäfen muss eine Liegegebühr entrichtet werden.

Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes kann der örtliche Hafenmeister erteilen. Genehmigungen zum Schiffbau kann der Baumeister erteilen. Aus zwei mach einen, dann klingt es wenigstens nicht so abgehackt.

Der Regent oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Der Kapitän muss dieser Aufforderung binnen 3 Tagen nachkommen.
[/quote]

So ihr wollt Meinungen, da habt Ihr Sie oder soll ich auch noch neben meiner Arbeit als Bürgermeisterin und Leiterin eines Standes des Reichstages die Eure Arbeit übernehmen? Seid froh das Ihrer Hoheit Rabi soviel an dieser Provinz liegt, anders kann ich mir nicht erklären das Sie sich dieses Gefasel immer wieder aufs neue selbst antut.

Kurze Texte sind etwas feines, wenn sie dann wie gesagt auch noch das Papier wert wären auf dem Sie stehen wäre es wundervoll. Wenn Ihr Euch schon Techniken von anderen "Juristen" abschaut um Leute zum Staunen zu bringen dann nehmt euch wenigstens ein ordentliches Beispiel obwohl bei dem Kauderwelsch wären andere "Juristen" wohl die bessere Wahl. Aber was erzähl ich hier, da sich die Gräfin eh schon die Schlüssel für den Gesetzesbereich abholt wird das hier nur Makulatur sein, da es doch zu viele Marionetten gibt oder eben Leute die sich mit Gesetzen leider nicht so gut auskennen.

Das schlimme ist in meinen Augen das dies hier ein Werk vom Richter der Grafschaft, einem ehemaligen RSA des Reiches ist und es strotzt an allen Ecken davon das absichtlich Lücken gelassen werden damit man ja nicht selbst angeklagt werden kann für Verfehlungen oder damit man sich macht verschafft um wohl andere besserer tyrannisieren zu können.

Eigentlich ist es eine Schande, das Ihr Euch und viele Eurer Sippe mit Adelstiteln rühmen dürft, da sieht man leider wie weit es die Vetternwirtschaft bringt.

Und werte Gräfin solange Ihr es nicht schafft alle Beteiligten einer Diskussion gleichermaßen zu beurteilen ist es vergebene Liebesmüh Regeln aufstellen zu wollen, wenn nicht jeder die gleichen Rechte hat.

Gehabt Euch wohl.

Hoffentlich machen wenigstens ein paar Ratsmitglieder die Augen auf und erkennen den Wert solch eines Gesetzes für Württemberg.


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Di 17. Mär 2020, 19:03 
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