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Re: Änderung Gesetzbuch

Mo 9. Mär 2020, 08:42

1) Das Gesetzbuch gilt nicht nur für Menschen innerhalb der Provinzgrenzen. Siehe Reichsjustizgesetz.

2) Der Richtervertrag ist also nicht bindend?

3)Ich bin nicht bereit, mir die Arbeit zu machen "alle Stadtgeschäfte in einem Bericht offen zu legen". Mag sein dass es witzig ist, Bürgermeister nach Laune springen zu lassen. Aber ich sehe es nicht ein, jedes für 5 Heller gekaufte Kraut in einem Bericht nachtzuhalten und das am besten täglich, wenn irgendwer Langeweile hat.

4)Zu den Dekreten muss ich wohl nichts mehr sagen. Zieht doch in die Steiermark wenn ihr es so hasst, Mehrheiten und Kompromisse zu suchen.

5) Notstand ist in meinen Augen immer noch einen sinnfreie Sache weil nicht klar ist, was ein Notstand ist und was genau dann getan werden kann was man ohne diesen Paragraphen kann.

6)Militäriscjhe Vereinigungen : Das Problem ist, es werden zwei Dinge in einen Topf geschmissen. Was sind militärische Gruppen? Aus dem Rest des Absatzes kann man denken du redest von IG Dingen. Aber dann wäre es doppelt gemoppelt. Also meinst du wohl RP Gruppen. Was aber eben nicht klar ist. Wenn du Banner meinst, würdest du hiermit imperiale Banner genauso verbieten wie ein Banner aus Augsburg. Wirklich? Also, so wie er da steht ist dieser Absatz nicht präzise.

7) Dass der Regent einfach so die Dorfsteuern für Freunde und Familie aufheben kann lehne ich ab.

8)Häfen - tja, wenn man keine Ahnung hat schreibt man ein Gesetz. Die Grundannahmen zu den Naturhäfen sind einfach falsch, also kannst du auch kein gutes Gesetz draus machen.


Staatsreligion ist weggefallen. Gibt es einen Grund dafür?
Die Regelung für die Bürgervertrter ist weg, gibt es einen Grund? Ja, die BMs können sie in ihre Dekrete schreiben, Es gab nur Probelem deswegen und deswegen eben den Versuch es so rechstsicher zu lösen. Aber BMs sind in dem ENtwurf eh irgendwie nicht so von Interesse.
Vertraulichkeit wird gar nicht mehr definiert. Jeder Amtsträger ist dann also der Willkür des Richters ausgesetzt wenn er etwas sagt.

Ich habe das Gefühl du hast alles gestrichen, was du nicht brauchst ohne zu überlegen, ob es anderen vielleicht helfen könnte. Beispielsweise den völlig irrsinnigen Bericht der BMs über alle Stadtgeschäfte. Das ist so wachsweich, da steht man doch mit einen Fuß im Knast. Wer weiß, vielleicht meint ein Richter damit tatsächlich alle in der Stadt getätigten Geschäfte?

Mo 9. Mär 2020, 08:42

Re: Änderung Gesetzbuch

Mo 9. Mär 2020, 12:15

1) Das Gesetzbuch gilt nicht nur für Menschen innerhalb der Provinzgrenzen. Siehe Reichsjustizgesetz.


Natürlich gilt das Württembergische Gesetzbuch nur für Menschen innerhalb der Provinz. Ist aktuell auch so, oder verstösst unser aktuelles Gesetz gegen das RJG?

Der Richtervertrag ist also nicht bindend?


Der Richtervertrag ist bindend für jeden Richter, natürlich. Was hat das mit einem Württemberischen Gesetzbuch zu tun? Wenn, dann könnte es mit einem Strafgesetzbuch zu tun habe, würde man dort Strafen fordern, die gegen den Richtervertrag verstossen.

Ich bin nicht bereit, mir die Arbeit zu machen "alle Stadtgeschäfte in einem Bericht offen zu legen". Mag sein dass es witzig ist, Bürgermeister nach Laune springen zu lassen. Aber ich sehe es nicht ein, jedes für 5 Heller gekaufte Kraut in einem Bericht nachtzuhalten und das am besten täglich, wenn irgendwer Langeweile hat.


kopier ich dir aus dem Vasallensalon: das verlangt niemand. Es steht da binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten oder den Grafen. Das ist exakt dasselbe, was bereits jetzt schon im Gesetz steht. Es ist nur die Aufzählung, was diese Berichte enthalten sollen, durch das Wort Stadtgeschäfte ersetzt. Die Auflistung (Bargeld- und Warenbestand, Warenbestand des Rathaus-Wirtshauses, Liste der ausgegebenen Mandate samt Inhalt, Übersicht der Steuerschuldner) gehört in den Bürgermeisterleitfaden. Es ist also keine arbeitstechnische Änderung zum bisherigen Gesetz.

4)Zu den Dekreten muss ich wohl nichts mehr sagen. Zieht doch in die Steiermark wenn ihr es so hasst, Mehrheiten und Kompromisse zu suchen.


auch hier dieselbe Antwort wie im Vasallensalon: Du musst nicht gleich wieder pampig finden, nur weil du mich nicht widerlegen kannst. Ich sags dir gern nochmal. Ob wir ein Dekret zeitlich begrenzen macht überhaupt keinen Sinn, solange ein Dekret nach einer Begrenzung jederzeit mit identischem Inhalt verlängert werden kann.

Notstand ist in meinen Augen immer noch einen sinnfreie Sache weil nicht klar ist, was ein Notstand ist und was genau dann getan werden kann was man ohne diesen Paragraphen kann.


wieder dieselbe Antwort wie im Vasallensalon: Ein Notstand kann sein, wenn der BM Mist macht und dies auch nach gutem Zureden nicht abstellt. Ich glaube es gab auch nach Freas nochmal so einen Fall, wo ein BM meinte, ihm stehe Gehalt zu und er werde sich da selber bedienen. Oder wenn ein BM abhaut bzw. verschwindet. Oder ein Stürmer drin sitzt.

Militäriscjhe Vereinigungen : Das Problem ist, es werden zwei Dinge in einen Topf geschmissen. Was sind militärische Gruppen? Aus dem Rest des Absatzes kann man denken du redest von IG Dingen. Aber dann wäre es doppelt gemoppelt. Also meinst du wohl RP Gruppen. Was aber eben nicht klar ist. Wenn du Banner meinst, würdest du hiermit imperiale Banner genauso verbieten wie ein Banner aus Augsburg. Wirklich? Also, so wie er da steht ist dieser Absatz nicht präzise.


Antwort aus dem Vasallensalon: Es hat sich dahingehend nix zum alten Gesetz geändert. Gabs da bisher denn Probleme? Klar kann man nicht jede Gruppe definieren. Die einen nennen sich Söldner, die nächsten Banner oder geben sich direkt nen Namen wie diese Solidae Dingsda, die wir mal hatten. Mit "Militärische Vereinigung" wird das komplett abgedeckt ohne für jede Truppe einen neuen Absatz verfassen zu müssen.

7) Dass der Regent einfach so die Dorfsteuern für Freunde und Familie aufheben kann lehne ich ab.


Antwort aus dem Vasallensalon: in welchem Gesetzbuch hast du das gefunden?

Ein Vorschlag: vielleicht sollten wir uns darauf begrenzen, das an einem Ort zu besprechen und nicht parallel an verschiedenen Orten.

Re: Änderung Gesetzbuch

Mo 9. Mär 2020, 13:52

Des Gesetz gilt auch für Leute die ihren Wohnsitz in WB haben, sich aber wo anders aufhalten und am Reichstag in Wien Mist bauen. Ein einfacher Verweis auf das RJG könnte das regeln

Bei den Inventuren der BMs ändert sich im Vergleich zu jetzt genau alles. Da du nicht mehr sagst, was gefordert werden kann, kann eben alles gefordert werden und der Richter kann jeden BM verknacken der nicht alle Stadtgeschäfte nachweist. Weil niemand weiß was das ist. Es ist schön dass das irgendwann mal in einen Bürgermeisterleitfaden soll. Nur, der hat derzeit keinen Gesetzescharakter.

Zum Notstand: du willst also bei einem Sturm den Notstandt ausrufen der den Stürmer verpflichtet mit dem Rat zusammenzuarbeiten anstatt zurückzustürmen. Ah gut, da muss man nicht weiter diskutieren, ich hätte hier andere Handlungsweisen bevorzugt.

Zu den militärischen Gruppen : ich weiß dass das aus dem alten Gesetz ist. Deswegen hatte ich eine Überarbeitung angeregt. Weil es nämlich dauernd Debatten um den genauen Inhalt gab. In meinen Augen reicht hier das Dekretrecht völlig aus. Eine Gruppierung stört die Ordnung der Provinz und wird schlicht per Dekret verboten. Dabei ist es mir egal, ob sie militärisch oder religiös oder sonst was ist. Ich fände es z.B. völlig ok eine Diebesguilde zu verbieten auch wenn sie keine militärische Gruppe ist. Genau für so was sollten Dekret genutzt werden - und wurden es auch schon.

Das mit der Steuerbefreiung steht bereits jetzt im Gesetz und wurde von mir auch schon kritisiert. Der Regent entscheidet über Steuerbefreiungen. Finde ich einfach eine schlechte Idee wenn es um Steuern geht die ihn gar nicht betreffen.

Re: Änderung Gesetzbuch

Mo 9. Mär 2020, 16:06

Des Gesetz gilt auch für Leute die ihren Wohnsitz in WB haben, sich aber wo anders aufhalten und am Reichstag in Wien Mist bauen. Ein einfacher Verweis auf das RJG könnte das regeln


Ah verstehe, aber das muss nicht in ein Provinzgesetz, weil das Provinzgesetz für die Provinz gilt. Was du da meinst, das betrifft eine Reichsinstitution und das ist im Reichsgesetz geregelt. Wir müssen das nicht zwangsweise hier wiederholen.

Bei den Inventuren der BMs ändert sich im Vergleich zu jetzt genau alles. Da du nicht mehr sagst, was gefordert werden kann, kann eben alles gefordert werden und der Richter kann jeden BM verknacken der nicht alle Stadtgeschäfte nachweist. Weil niemand weiß was das ist. Es ist schön dass das irgendwann mal in einen Bürgermeisterleitfaden soll. Nur, der hat derzeit keinen Gesetzescharakter.


Hab ich nicht grade gesagt, dass müsste im Bürgermeisterleidfaden festgelegt werden? Doch hab ich.
Der Bürgermeisterleitfaden hat Gesetzescharakter, sicherheitshalber sollte er aber vom Rat abgesegtnet werde. Es gibt eine Rechtsklärung zu einem Aushang über Gendalöhne, der wurde auch für gültig erklärt.


Zum Notstand: du willst also bei einem Sturm den Notstandt ausrufen der den Stürmer verpflichtet mit dem Rat zusammenzuarbeiten anstatt zurückzustürmen. Ah gut, da muss man nicht weiter diskutieren, ich hätte hier andere Handlungsweisen bevorzugt.


Ich will nicht, aber der Rat könnte. Du weisst genauso gut wie ich, dass ein Stürmer kein regulärer BM ist mit dem man verhandelt. Man würde ihn rausstürmen. Aber offiziell kann der Rat den Notstand erklären und für die Versorgung der Stadt zuständig sein. Bei jedem BM, der sein Amt vernachlässigt, Misswirtschaft betreibt.

Zu den militärischen Gruppen : ich weiß dass das aus dem alten Gesetz ist. Deswegen hatte ich eine Überarbeitung angeregt. Weil es nämlich dauernd Debatten um den genauen Inhalt gab. In meinen Augen reicht hier das Dekretrecht völlig aus. Eine Gruppierung stört die Ordnung der Provinz und wird schlicht per Dekret verboten. Dabei ist es mir egal, ob sie militärisch oder religiös oder sonst was ist. Ich fände es z.B. völlig ok eine Diebesguilde zu verbieten auch wenn sie keine militärische Gruppe ist. Genau für so was sollten Dekret genutzt werden - und wurden es auch schon.


Stimmt, ist auch ne Idee. Aber was ist dann mit deinem Wunsch, dass das Dekret auf 3 Monate befristet ist? Solche Banden haben oft eine längere Geduld. Aber ich streich es gern raus.

Das mit der Steuerbefreiung steht bereits jetzt im Gesetz und wurde von mir auch schon kritisiert. Der Regent entscheidet über Steuerbefreiungen. Finde ich einfach eine schlechte Idee wenn es um Steuern geht die ihn gar nicht betreffen.


Wer soll sonst entscheiden? Der Kämmerer? Auch der hat Familie und kann die bevorteilen wie du es dem Regenten unterstellst. Das kann auf jeden zutreffen.

Re: Änderung Gesetzbuch

Mo 9. Mär 2020, 17:00

Zum Bürgermeisterleitfaden : mir war bisher nicht klar, dass das Ding irgendeine Gesetzgebung ist. ich dachte immer es sei der Anfang einer Hilfe für neue BMs gewesen. Er ist ja auch shcon recht alt.

Zum Notstand . letztlich kann der Rat genau gar nichts machen wenn der BM nicht mit ihm zusammenarbeiten will. deswegen frage ich halt, was ermöglicht dieser Passus. Entweder wir haben ein Problem und der BM will es mit dem Rat lösen. Dann ist es unnötig einen Notstand zu verkünden. Oder der BM will eh nichts mit dem Rat machen, dann hilft auch ein Notstand nichts und der BM muss weg. Aber gut, wenn man es halt behalten will. Ich weiß nur, dass es in der Vergangenheit schon missbraucht wurde und der Notstand nur aufrechterhalten wurde weil man dem BM nicht traute.

Zu den Dekreten, ja ist mir klar dass solche Dekrete verlängert werden müssen. Habe ich auch früher getan. Dennoch ist es was anderes wenn es verlängert werden muss als wenn man die Gesetzgebung komplett aufgibt und der Regent alles macht.

Zum letzten Punkt: Bei Dörfern der BM würde ich sagen. Denn der hat die Steuer ja erhoben weil die Stadt Geld braucht. Ich finde es einfach falsch dass jemand entscheidet der da gar nichts mit zu tun hat.

Re: Änderung Gesetzbuch

Mo 9. Mär 2020, 20:03

Zum Bürgermeisterleitfaden : mir war bisher nicht klar, dass das Ding irgendeine Gesetzgebung ist. ich dachte immer es sei der Anfang einer Hilfe für neue BMs gewesen. Er ist ja auch shcon recht alt


so ging es mir damals mit dem Gendaaushang, ausserdem hiess es bis dahin ja auch immer, die Schlösser lägen ausserhalb der Kaiserlichen Administration und wären sozusagen rechtsfreie Räume. Aber dann hat man seine Meinung geändert.

Ist der Leitfaden denn nur alt oder auch nicht mehr aktuell?


Zum Notstand . letztlich kann der Rat genau gar nichts machen wenn der BM nicht mit ihm zusammenarbeiten will. deswegen frage ich halt, was ermöglicht dieser Passus. Entweder wir haben ein Problem und der BM will es mit dem Rat lösen. Dann ist es unnötig einen Notstand zu verkünden. Oder der BM will eh nichts mit dem Rat machen, dann hilft auch ein Notstand nichts und der BM muss weg. Aber gut, wenn man es halt behalten will. Ich weiß nur, dass es in der Vergangenheit schon missbraucht wurde und der Notstand nur aufrechterhalten wurde weil man dem BM nicht traute.


Ich glaube, der Notstand wurde damals wegen McOnios erschaffen, könnte sein, dass das kurz vor deiner Zeit war. Der war BM in Heilbronn und hatte ständig Sonderregelungen. Lizenzfreiheit nur für Heilbronner, als es noch überall Lizenzen gab, er beanspruchte den Hafen für die Stadt usw. Nein es muss nicht unbedingt behalten werden und du hast ja recht, es ist überflüssig. Allein der Graf hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen reicht eigentlich auch.

Zu den Dekreten, ja ist mir klar dass solche Dekrete verlängert werden müssen. Habe ich auch früher getan. Dennoch ist es was anderes wenn es verlängert werden muss als wenn man die Gesetzgebung komplett aufgibt und der Regent alles macht.


Ich verstehe den Unterschied leider immer noch nicht. Er kann auch mit einem befristeten Dekret alles machen. Und mal ehrlich, wie oft hat es Dekrete der Grafen gegeben? Sei doch nicht so misstrauisch. Sollte tatsächlich mal ein kleiner Dikator auftauchen, dann stürmen wir ihn weg. Ich halte dir Räuberleiter.

Zum letzten Punkt: Bei Dörfern der BM würde ich sagen. Denn der hat die Steuer ja erhoben weil die Stadt Geld braucht. Ich finde es einfach falsch dass jemand entscheidet der da gar nichts mit zu tun hat.


Ja ok, die Zuständigkeit wäre in dem Fall auch logisch.

Re: Änderung Gesetzbuch

Mo 9. Mär 2020, 20:09

guckma, hab die Änderungen drin wo wir uns einig sind.

Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg


Allgemeines

Geltungsbereich

Das Gesetzbuch der Grafschaft gilt für jedweden Menschen innerhalb der Provinzgrenze. Verstöße können bestraft werden.

Gesetzeshierarchie

Kaiserliches und königliches Recht steht über Württemberger Recht.

Verwaltung

Amtsträger

Die Grafschaft wird vom Grafen regiert. Er bildet mit den Ratsmitgliedern an seiner Seite den Rat.

Amtsträger ist jedwede Person, die ein weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Sie hat sich unverzüglich über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren und diese sorgfältig, gerecht und umsichtig auszuüben.

Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister vor dem Grafen einen Amtseid. Für andere weltliche Ämter kann der Graf ebenso einen Eid verlangen.

Allein der Graf hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen.

Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten oder den Grafen alle Stadtgeschäfte in einem Bericht offen zu legen.

Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich den Bericht seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen, bei Unstimmigkeiten ist ein neuer Bericht zu überreichen.

Gesetze und Dekrete

Dem Rat obliegt die Gesetzgebung.

Der Graf, die Bürgermeister und Vasallen können Dekrete für die Gebiete erlassen, in dem sie Kraft Amtes oder Titels Verfügungsgewalt haben. Der Graf kann jedes Dekret aufheben.

Gesetze und Dekrete erlangen ihre Gültigkeit sobald sie in der Provinz öffentlich verkündet wurden.


Wirtschaft

Löhne

In Württemberg soll niemandem ein Tageslohn von weniger als 15 Talern bezahlt werden. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten für die Kirche oder Bürgerwehr.

Verträge

Ein Vertrag bindet die Vertragsparteien, wenn diese ihm mündlich oder schriftlich zugestimmt haben.

Steuern, Abgaben und Gebühren

Die Grafschaft und die Städte sind berechtigt Steuern, Abgaben und Gebühren zu erheben, deren Art und Höhe zu veröffentlichen sind. Zahlungspflichtig ist jeder, den es betrifft. Eine Befreiung von Zahlungsverpflichtungen ist auf Antrag möglich, die Entscheidung trifft der Regent bzw. der Bürgermeister bei Stadtabgaben.


Häfen der Grafschaft

Zuständigkeiten

Alle Häfen unterstehen der Verwaltung durch den Rat.

Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

Zum Anlegen von Schiffen in einem Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters.

In den Stadthäfen muss eine Liegegebühr entrichtet werden.

Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes kann der örtliche Hafenmeister erteilen. Genehmigungen zum Schiffbau kann der Baumeister erteilen.

Der Graf oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Der Kapitän muss dieser Aufforderung binnen 3 Tagen nachkommen.

Re: Änderung Gesetzbuch

Di 10. Mär 2020, 16:14

Zum Bürgermeisterleidtzfaden :

Ist so was für dich brauchbar als Gesezt?
Bevor wir jedoch zur Struktur kommen, noch ein ganz wichtiger Hinweis:

Dekrete sind von jeglichen Informationen frei zu halten, die keinen Gesetzescharater haben. Z.B. ist die Auflistung von Ansprechpartnern der Stadt genausowenig Teil des Dekretes, wie Grußworte des Bürgermeisters. Bitte trennt daher auf jeden Fall den Aushang im Rathaus in solche allgemeinen Informationen und dem dort ebenfall rechtsverbindlich vorgeschrieben Aushang des Stadtdekrete! Die Trennung muss deutlich machen, wo das Stadtdekret beginnt und wo es endet. Denkt immer daran, auch Reisende müssen sich zurecht finden!


Oder so was?
Das Wirtshaus:

Dies ist der wohl wichtigste Teil des Dorfes und auch für den Bürgermeister. Hier trifft sich die Bürgerschaft und es ist für der Bürgermeister äußerst wichtig hier Präsenz zu zeigen. Hier kann er sich mit den Bürgern direkt verständigen und Probleme lösen. Die ist die einzige Möglichkeit um direkten kontakt zu den Bürgern zu halten, was für alle beteiligten von Vorteil ist.


Verlinkungen, wo ein BM sicherheitsrelevante Informationen erhält sind tot, Rückkäufe der Grafschaft gibt es längst nicht mehr und ob das dort aufgeführte Handbuch für Zöllner noch von irgendwelche Relevanz ist, weiß ich auch nicht. Also ich würde sagen, das Handbuch für Bürgermeister taug absolut nicht als Rechtsgrundlage - und war auch nie dazu gedacht. Es sollte eine Hilfe zur Einarbeitung sein.
Unter den Punkt "Entwickeln Sie die Stadt und organisieren Sie die Baustellen." kann der Bürgermeister das Dorf ausbauen und die jeweiligen Baustellen organisieren. In der 3D-Stadtkarte können Bauplätze für Häuser, Felder und Wirtshäuser festgelegt werden und Straßen, Dekorationsgegenstände und Stadtmauern gebaut werden. Der Bürgermeister kann unter den Punkt "Gehilfen ernennen" einen Planungsgehilfen bestimmen. Der Planungsgehilfe hat die gleichen Rechte wie der Bürgermeister und kann Objekte bauen sowie entfernen.

Ich denke wir sind uns einig, das istkein Gesetzestext.

Re: Änderung Gesetzbuch

Di 10. Mär 2020, 18:31

Das stimmt, aber dann kann man doch einen Aushang schreiben, ähnlich der Dekrete, die in den Dorfhallen sind.

Re: Änderung Gesetzbuch

Di 10. Mär 2020, 19:55

In Württemberg soll niemandem ein Tageslohn von weniger als 15 Talern bezahlt werden. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten für die Kirche oder Bürgerwehr.


Es würde mich persönlich immer noch interessieren wieso man die Bürgerwehr vom Mindestlohn ausnimmt? Was ist der Sinn dieser Maßnahme? Welchen Hintergrund hat es? Plant die Grafschaft wieder eine flächendeckende Verteidigung der Städte durch das Militär um die Bürgermeister zu entlasten?

Das Gesetzbuch der Grafschaft gilt für jedweden Menschen innerhalb der Provinzgrenze


Ich finde den Begriff Provinzgrenze ein wenig schwammig, man könnte heir vielleicht durchaus über die begriffliche Definition grafschaftlichen Grenzen Württembergs oder über die territorialen Grenzen der Grafschaft Württemberg.

Verstöße können bestraft werden.


Auch wenn diese vier Worte theoretisch reichen um für die meisten verständlich zu machen was gemeint ist, sollte man den Gedanken nicht verwerfen das ein Gesetzbuch egal wie kurz es ist auch nach einem Gesetzbuch klingen darf. Man könnte also wenigstens davon schreiben das Gesetzesverstöße angezeigt und bestraft werden können, denn so kurz wie der Satz nun ist kann man auch implizieren das man keine ordentliche Gerichtsbarkeit mehr in Württemberg antrifft.

Sie hat sich unverzüglich über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren und diese sorgfältig, gerecht und umsichtig auszuüben.


Also so wirklich eindeutig ist der Bezug durch das Sie auf den Amtsträger nun nicht wirklich, was spricht dagegen den Punkt wegzunehmen und den Satz in den vorhergehenden einzugliedern oder einfach ein zweites Mal den Amtsträger zu erwähnen.

alle Stadtgeschäfte in einem Bericht offen zu legen.


Wenn man die Inventur, wie sie derzeit ist, meint dann sollte man dies auch schreiben. Aber seid Euch gewiss das kein Bürgermeister Euch oder jedweden anderen Regenten oder Kämmerer oder wem auch immer seine gänzlichen Stadtgeschäfte offenbaren wird. Man sollte nicht nur seinen Erfolg in Verallgemeinerungen suchen, nur weil dies ein neuer Trend ist oder weil man es persönlich sich schön ausmalt.

Gesetze und Dekrete erlangen ihre Gültigkeit sobald sie in der Provinz öffentlich verkündet wurden.


Ich sträube mich ein wenig bei der allgemeinen Aussage "Provinz", konstruieren wir einmal kurz: Ich schreibe ein Dekret, lasse es in der Weinstube der Markgarfschaft Baden aushängen und habe den Punkt hier doch erfüllt? Ich habe ein Dekret geschrieben und habe es in der Provinz verkündet, das dies nur die Provinz Baden ist und nicht die Provinz Württemberg sollte ja kein Problem sein, oder etwa doch?
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