Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Fr 3. Mai 2024, 02:37

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 57 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5, 6  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: Sa 26. Feb 2022, 21:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 18. Feb 2010, 17:06
Beiträge: 5868
In Rottweil wird die Gendarmerie unter anderem in der Dorfhalle geführt. Daher sehe ich auch keine Probleme hinsichtlich des Hafenbereiches.

Was ich meine ist, dass es meiner Ansicht nach sehr wohl die Pflicht des Bürgermeisters ist, über den Zustand des örtlichen Hafens informiert zu sein.
Derweil klingt das so für mich, als wäre die Kommunikation rein zwischen Baumeister und Hafenmeistern vorhanden.
Die Städte sollen hinsichtlich der durch uns geforderten Verwaltung der Hafenbereiche eigene Systeme einführen dürfen, ohne personelle Vorgaben seitens des Rates. Der Baumeister dient dann als Kontrollorgan, ob die Richtlinien, die eben via Gesetz oder Dekret festgehalten sind auch eingehalten werden. So ermutigt man die Bürgermeister dahingehend mehr Verantwortung zu übernehmen, was zu mehr Kontrolle führen sollte, aber gleichzeitig auch eine individuell angepasste Arbeitsweise für die eingesetzten Hafenmeister bzw. unterstützende Positionen.

_________________
Wortführer von Württemberg


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 26. Feb 2022, 21:39 


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: So 27. Feb 2022, 15:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 18. Dez 2016, 20:54
Beiträge: 1984
Vielleicht habe ich das mit der Pflicht der Bürgermeister falsch verstanden, oder mich falsch ausgedrückt.

Ich finde halt, dass der Bürgermeister nicht noch alles einmal kontrollieren muss. Er sollte aber natürlich Bei der Wahl seines Hafensmeister weise entscheiden, demjenigen seine Arbeit sorgfältig erklären (vor antritt) und natürlich ein auge dafür haben, dass die Arbeit auch ausgeführt wird.

Aber wie ein Regent sich auch auf seine einzelnen Rätlinge verlassen muss, muss das im kleineren Format auch der Bürgermeister. Stellt euch mal vor Jorik müsste jede getätigte Arbeit der Kämmerin kontrollieren, das wäre unmöglich. Er muss sich darauf verlassen, dass alles erledigt wird (was Leilah ja auch hervorragend macht). Wenn er jetzt merkt, sie würde es von heute auf morgen nicht mehr, ja dann wäre es an ihm, sofort eine Lösung zu finden

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: So 27. Feb 2022, 18:50 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
Beiträge: 1899
Aus Bayern erinnere ich mich nur an einen Fall, wo unser Händler nicht vorgelassen wurde, bis der Hafenmeister die ausdrückliche Erlaubnis der Regentin hatte. Ein kleines Machtspielchen damals.

Wenn die Anlegeerlaubnis über den Baumeister laufen würde wie die Einreiseerlaubnis beim Hauptmann, würde dieser die Anlegenden auch zentral im Schloss aufführen können. Das würde den Arbeitsprozess zentrieren auf eine Person und für uns nachvollziehbarer sein. Die Bürgermeister haben bereits genug in ihren Gemeinden zu tun, die Häfen obliegen ja glaube ich alle der Grafschaft und mehr als eine direkte Kooperation kann man nicht einfordern, wie bei den Gendarmen auch.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: So 27. Feb 2022, 19:16 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 18. Feb 2010, 17:06
Beiträge: 5868
So wie die Reisebewegungen, sprich Gendaberichte, innerhalb der Städte sehr wohl die Bürgermeister interessieren sollte, so sollte dies auch den Schiffsverkehr betreffen.

Ich will hier keinerlei weitere gesetzlichen Pflichten den Bürgermeistern einräumen, aber ich halte persönlich nichts davon, dass die Häfen eine reine Angelegenheit zwischen der Grafschaft und der Hafenmeister sind. Die Bürgermeister sind vor Ort und sollten in allen Belangen der Stadt eine Rolle spielen.
Dem Vorschlag eine Anlegeerlaubnis über den Baumeister zu erwirken stehe ich kritisch gegenüber. Dies sollte auch weiterhin über die Hafenmeister stattfinden. Eine ausreichende Kommunikation zwischen Bürgermeister, Hafenmeister und dem Baumeister ist das Mittel der Wahl. Besonders für Auswärtige ist meistens der Bürgermeister die erste Ansprechperson, da dieses Amt eben als einziges Global einsehbar ist.

Die Diskussion verlagert sich aber vom Grundvorschlag in eine ganz andere Richtung. Einer Diskussion mit Bürgermeistern und Hafenmeistern zum Thema Verbesserung der Berichte würde ich wohlwollend gegenüber stehen.

_________________
Wortführer von Württemberg


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: Di 1. Mär 2022, 22:07 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
Beiträge: 1899
Zitat:
Die Diskussion verlagert sich aber vom Grundvorschlag in eine ganz andere Richtung. Einer Diskussion mit Bürgermeistern und Hafenmeistern zum Thema Verbesserung der Berichte würde ich wohlwollend gegenüber stehen.


Festzuhalten also:

- Anlegeformular
- Abreisebestätigung durch den Kapitän einfordern (sofern nicht durch Anlegeerlaubnis ersichtlich)
- Stärkere Meldung von überzogenen Anlegeerlaubnisverstößen
- Mögliches Amt zur Sicherung von Herrenlosen Schiffen


Besonders bei der Sicherung von herrenlosen Schiffen brauchen wir dann ein neues gesetzliches Rahmenwerk um das überhaupt durchzusetzen. Ich würde hier den Kapitän selbst in die Verantwortung nehmen, das er dem Hafen- oder Baumeister eine längere Abwesenheit meldet.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: Fr 18. Mär 2022, 02:40 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
Beiträge: 1899
1.) Die Weisung geht an den Baumeister Sualtim, die Hafenmeister auf das Formular hinzuweisen das sie dieses bitte benutzen sollen.

Zitat:
Please fill in the following form and send it via private message to apply for clearance to dock.
Type and name of the ship:
Captain:
Date of Arrival:
Crew member:
Passengers:
Reason of stay:
Length of stay:

Please send the harbourmaster a letter on the Day of Departure from our harbour.

******************************************************************

Bitte füllt das folgende Formular aus, nur dann kann ich Euch eine Genehmigung erteilen:
Typ und Name des Schiffs:
Kapitän:
Ankunft:
Besatzungsmitglied(er):
Passagiere:
Zweck des Aufenthalts:
Länge des Aufenthalts:

Bitte sendet dem Hafenmeister einen Brief am Tag eurer Abreise.


Die ausgefüllten Formulare werden dann hier (oder im 2. Forum) vom Baumeister abgelegt.

Darüber hinaus ist es dem Baumeister erlaubt, eine Weiße Liste für Kapitäne im Hafenbereich zu führen. Diese Kapitäne dürfen ohne gesonderte Anlegeerlaubnis in den Hafen gelassen werden.


_________________________________________________

2) Zur Sicherung von gekaperten Schiffen wird das Hafengesetz erweitert. Da es keinen Rechtsschutz derzeit gibt, werden wir diesen schaffen.


Zitat:
IV.I Zuständigkeiten

Alle Häfen unterstehen der Verwaltung durch den Rat.

IV.II Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

a. Zum Anlegen von Schiffen in einem Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters.

b. In den Stadthäfen muss eine Liegegebühr entrichtet werden.

c. Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes kann der örtliche Hafenmeister erteilen. Genehmigungen zum Schiffbau kann der Baumeister erteilen.

d. Der Graf oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Der Kapitän muss dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Liegeplatz gewaltsam geräumt werden. Mögliche Schäden durch einen Anlegevorgang oder eine Räumung gehen zu Lasten des Schiffseigners.

e. Die Verantwortung zur Sicherung von Schiffen im Hafen obliegt dem Hafenmeister. Liegt ein Schiff länger als drei Wochen im Hafen muss der Aktivitätszustand des Kapitäns abgefragt werden. Mindestens einmal im Monat notiert der Hafenmeister den Aktivitätszustand aller Schiffsbesitzer, die ein Schiff im Hafen liegen haben.

f. Herrenlose Schiffe, die in einem Hafen Württembergs vor Anker liegen, gehen grundsätzlich in den Besitz der Grafschaft über. Ausnahmen hiervon liegen im Ermessen des Rates.



___________________________________________

3.) Zur Durchsetzung der Sicherung von Schiffen kann der Baumeister einen Hafenkapitän ernennen. Dieser hat die folgenden Aufgaben:

Zitat:
Hafenkapitän

Pflichten:

- Tägliche/Wöchentliche Dokumentation mit Anwesenheitsüberprüfung der Schiffsbesitzer innerhalb von Württemberg.
- Koordination von Schiffssicherungen für die Grafschaft.

Bezahlung: 1x Monatliche Auszahlung entsprechend der täglichen/wöchentlichen Meldungen, Doppelte Bezahlung wenn ebenfalls Hafenmeister. Provision bei gekaperten Schiffen anteilig am Versteigerungswert.


Letzteres Amt ist im Prinzip nur notwendig, wenn wir die Aktivitätsabfragung auf Grundlage der Hafenberichte nicht dem Baumeister anlasten wollen. Die doppelte Bezahlung würde sich dann auf sehr aktive Hafenmeister beziehen.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: So 27. Mär 2022, 19:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
Beiträge: 1899
Jorik_baerentatze hat geschrieben:
2) Zur Sicherung von gekaperten Schiffen wird das Hafengesetz erweitert. Da es keinen Rechtsschutz derzeit gibt, werden wir diesen schaffen.


Zitat:
IV.I Zuständigkeiten

Alle Häfen unterstehen der Verwaltung durch den Rat.

IV.II Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

a. Zum Anlegen von Schiffen in einem Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters.

b. In den Stadthäfen muss eine Liegegebühr entrichtet werden.

c. Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes kann der örtliche Hafenmeister erteilen. Genehmigungen zum Schiffbau kann der Baumeister erteilen.

d. Der Graf oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Der Kapitän muss dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Liegeplatz gewaltsam geräumt werden. Mögliche Schäden durch einen Anlegevorgang oder eine Räumung gehen zu Lasten des Schiffseigners.

e. Die Verantwortung zur Sicherung von Schiffen im Hafen obliegt dem Hafenmeister. Liegt ein Schiff länger als drei Wochen im Hafen muss der Aktivitätszustand des Kapitäns abgefragt werden. Mindestens einmal im Monat notiert der Hafenmeister den Aktivitätszustand aller Schiffsbesitzer, die ein Schiff im Hafen liegen haben.

f. Herrenlose Schiffe, die in einem Hafen Württembergs vor Anker liegen, gehen grundsätzlich in den Besitz der Grafschaft über. Ausnahmen hiervon liegen im Ermessen des Rates.



Ich möchte noch einmal anmerken, dass dies hier ein Gesetzesvorschlag ist den ich diskutieren möchte.

Meinungen?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: So 27. Mär 2022, 22:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 8. Jan 2014, 10:33
Beiträge: 5176
:fuer:

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: Mo 28. Mär 2022, 15:29 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 18. Dez 2016, 20:54
Beiträge: 1984
Zu f)

"Gehen in den Besitzt"

Wenn du das so schreibst, sollte vielleicht noch erweiternd gesagt werden, wann es Eigentum der GS wird, oder man ergänzt, dass die GS die Eigentumsverhältisse dann prüfen muss und sollte kein Eigentümer in Form eines Erben gefunden werden, es Eigentümer wird sollte der Ursprüngliche Eigentümer sich nicht innerhalb von Xxx melden. Einfach um Spielern bei realen Problemen auch die Gelegeheit zugeben die schiffe wieder zu bekommen.

Außerdem müsste man vielleicht auch eine Strafe für das in Besitznehmen von Herrenlosen Schiffen bestimmen, wobei die Übergabe des Schiffes natürlich ganz oben stehen sollte

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Vorschlag BM und HM
BeitragVerfasst: Mo 28. Mär 2022, 22:22 
Offline
Major
Major

Registriert: Do 18. Feb 2010, 18:03
Beiträge: 3695
Vielleicht so:?

f. Herrenlose Schiffe, die in einem Hafen Württembergs vor Anker liegen, gehen grundsätzlich in das Eigentum der Grafschaft über. Ausnahmen hiervon liegen im Ermessen des Rates.
g. Die Übernahme von Herrenlosen Schiffen durch nicht autorisierte Personen ist verboten und Verrat an der Grafschaft. Sollte ein übernommenes Schiff nicht wieder zurückgegeben werden, ist die Grafschaft befugt das Schiff zu versenken.

_________________
Stolzer Esslinger


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 57 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5, 6  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Vorschlag Guild1 Ritterschlag
Forum: Archiv der Ehrungen
Autor: Adriaana
Antworten: 3

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz