Zitat:
Versteigerung der Schiffe auf Basis der ausstehenden Liegeforderungen:
Pro:
- Versteigerung ist der Kultur im Lande zuträglich
- Eventuell ein Schnäppchen für den Käufer
Contra:
- Mangelnde Kontrolle darüber, wer das Schiff erhält
- Kein wirtschaftlicher Mehrwert für die Provinz
Zitat:
Verkauf/ Versteigerung der Schiffe auf Basis eines Richtwertes (angelehnt an Neubaukosten)
Pro:
- Zeitsparender als Neubauanfragen stattzugeben
- Direkte Rückfuhr des Schiffes in die wirtschaftliche Nutzung
- Versteigerung kann ebenfalls kulturell genutzt werden
- Höhe der Liegegebühren muss nicht berechnet werden
Contra:
- Mangelnde Kontrolle darüber, wer das Schiff erhält.
Es wurde angesprochen, das die Städte als Lastenträger dieser Schiffe dienen. Oftmals werden solche Schiffe lokal geborgen durch den Hafenmeister oder ganz klar durch Bürger und Angehörige.
Der Rat hat hierzu diesen
Ratsbeschlussdamals verabschiedet.
Zitat:
1. ein Verkauf des Schiffes ist möglich, wenn der Eigner länger als ein Jahr abwesend und auch nicht erreichbar ist
Einer grundsätzlichen Aufwandsentschädigung für diese Parteien ist sicher ein nobles Konzept, aber dieses Thema hatten wir bereits einmal als es darum ging generell Amtsträgern eine Aufwandsentschädigung/Lohn zu zahlen. An irgendeiner Stelle nun Bevorzugung zu zeigen wäre ungerecht gegenüber den Anderen.
Welche Kosten entstehen konkret durch herrenlose Schiffe?
1.) Die ausgebliebenen Hafengebühren pro Woche
2.) Die Blockierung des Hafens
Da wir derzeit einen Baustopp in Württemberg aufgrund des letzteren Aspektes haben ist die zeitnahe Abarbeitung dieses Themas wichtig.
Wenn die ersten beiden Optionen zusagen würde ich sie unter dem Modell Versteigerung zur Abstimmung bringen. Für die Versteigerung selbst möchte ich folgendes Modell vorschlagen:
Zitat:
Versteigerungen von Herrenlosen Schiffen:
Gelangt ein herrenloses Schiff in den Besitz eines Hafenmeisters der Provinz Württemberg ist dies umgehend dem Baumeister der Provinz oder dem Regenten zu melden. Der Rat ist daraufhin in der Verantwortung die Besitzverhältnisse des Schiffes zu prüfen. Sind alle Vorraussetzungen für eine Versteigerung erfüllt verkündet der Baumeister der Provinz öffentlich in der Weinstube der Provinz den Termin der Versteigerung. Die Versteigerung darf frühestens eine Woche nach Aushang in der Provinzhalle beginnen.
Vorsitz der Versteigerung:
Der Regent ernennt den Auktionator. Tut er dies auf Rückfrage nicht erfüllt der Baumeister diese Funktion.
Durchführung der Versteigerung
Die Versteigerung findet in der Weinstube Württembergs statt. Der Auktionator eröffnet die Versteigerung mit Vorstellung des Schiffes, Nennung seines Standortes sowie der Nennung des Vorbesitzers. Danach gibt er das Startgebot ausgehend der ausstehenden Liegeforderungen / des Richtwertes bekannt. Die Bieter geben daraufhin ihre Gebote ab, die Erhöhung der Gebote erfolgt in 20er Schritten. Eine Erhöhung über diesen Wert ist nicht erlaubt. Einmal abgegeben ist das Gebot rechtlich bindend.
Wird ein Gebot für 24 Stunden nicht überboten beendet der Auktionator die Auktion mit dem Satz "Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten." und dem Schlag des Hammers auf den Tisch. Die Wirtschaftsabteilung Württembergs wickelt danach mit dem betroffenem Hafenmeister den Erhalt der Zahlung sowie die Übergabe des Schiffes ab.
"Die 20er Schritte bei der Auktion sollen diese davor schützen das die reichste Person den Raum betritt und direkt alle anderen Teilnehmer überbietet. Aktivität sollte ebenfalls zählen."