Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Sa 30. Okt 2021, 15:42 
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Registriert: Di 15. Sep 2015, 16:19
Beiträge: 1420
Zitat:
Ich hätte aber eine Idee, wie wäre es wenn wir den Hafenmeistern von dem Erlös der Versteigerungen eine Zuwendung zukommen lassen würden? Sie pflegen die Logbücher, bei Gefahr in Verzug gehen sie in den Ausguck um die ankommenden Schiffe zu melden und sie kümmern sich um die Reparaturen. Ich finde, da wäre das Geld dann an der richtigen Stelle.


Sicher ein Gedanke, den man im Hinterkopf behalten sollte.
Aber auf die Gefahr hin, daß ich nerve, von welchen Kosten reden wir denn hier eigentlich, die bisher für die Schiffe angefallen sind?

Bisher hat sich nur ein BM hier zu Wort gemeldet, vielleicht möchten dies gern noch andere tun, ansonsten sollte man die Abstimmung dazu eröffnen. Und einen Termin für die Versteigerung ansetzen.

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Verfasst: Sa 30. Okt 2021, 15:42 


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BeitragVerfasst: So 31. Okt 2021, 15:10 
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Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
Beiträge: 1898
Zitat:
Versteigerung der Schiffe auf Basis der ausstehenden Liegeforderungen:

Pro:

- Versteigerung ist der Kultur im Lande zuträglich
- Eventuell ein Schnäppchen für den Käufer

Contra:

- Mangelnde Kontrolle darüber, wer das Schiff erhält
- Kein wirtschaftlicher Mehrwert für die Provinz


Zitat:
Verkauf/ Versteigerung der Schiffe auf Basis eines Richtwertes (angelehnt an Neubaukosten)

Pro:
- Zeitsparender als Neubauanfragen stattzugeben
- Direkte Rückfuhr des Schiffes in die wirtschaftliche Nutzung
- Versteigerung kann ebenfalls kulturell genutzt werden
- Höhe der Liegegebühren muss nicht berechnet werden

Contra:

- Mangelnde Kontrolle darüber, wer das Schiff erhält.



Es wurde angesprochen, das die Städte als Lastenträger dieser Schiffe dienen. Oftmals werden solche Schiffe lokal geborgen durch den Hafenmeister oder ganz klar durch Bürger und Angehörige.

Der Rat hat hierzu diesen Ratsbeschlussdamals verabschiedet.

Zitat:
1. ein Verkauf des Schiffes ist möglich, wenn der Eigner länger als ein Jahr abwesend und auch nicht erreichbar ist


Einer grundsätzlichen Aufwandsentschädigung für diese Parteien ist sicher ein nobles Konzept, aber dieses Thema hatten wir bereits einmal als es darum ging generell Amtsträgern eine Aufwandsentschädigung/Lohn zu zahlen. An irgendeiner Stelle nun Bevorzugung zu zeigen wäre ungerecht gegenüber den Anderen.

Welche Kosten entstehen konkret durch herrenlose Schiffe?

1.) Die ausgebliebenen Hafengebühren pro Woche
2.) Die Blockierung des Hafens

Da wir derzeit einen Baustopp in Württemberg aufgrund des letzteren Aspektes haben ist die zeitnahe Abarbeitung dieses Themas wichtig.

Wenn die ersten beiden Optionen zusagen würde ich sie unter dem Modell Versteigerung zur Abstimmung bringen. Für die Versteigerung selbst möchte ich folgendes Modell vorschlagen:

Zitat:
Versteigerungen von Herrenlosen Schiffen:

Gelangt ein herrenloses Schiff in den Besitz eines Hafenmeisters der Provinz Württemberg ist dies umgehend dem Baumeister der Provinz oder dem Regenten zu melden. Der Rat ist daraufhin in der Verantwortung die Besitzverhältnisse des Schiffes zu prüfen. Sind alle Vorraussetzungen für eine Versteigerung erfüllt verkündet der Baumeister der Provinz öffentlich in der Weinstube der Provinz den Termin der Versteigerung. Die Versteigerung darf frühestens eine Woche nach Aushang in der Provinzhalle beginnen.

Vorsitz der Versteigerung:

Der Regent ernennt den Auktionator. Tut er dies auf Rückfrage nicht erfüllt der Baumeister diese Funktion.


Durchführung der Versteigerung

Die Versteigerung findet in der Weinstube Württembergs statt. Der Auktionator eröffnet die Versteigerung mit Vorstellung des Schiffes, Nennung seines Standortes sowie der Nennung des Vorbesitzers. Danach gibt er das Startgebot ausgehend der ausstehenden Liegeforderungen / des Richtwertes bekannt. Die Bieter geben daraufhin ihre Gebote ab, die Erhöhung der Gebote erfolgt in 20er Schritten. Eine Erhöhung über diesen Wert ist nicht erlaubt. Einmal abgegeben ist das Gebot rechtlich bindend.

Wird ein Gebot für 24 Stunden nicht überboten beendet der Auktionator die Auktion mit dem Satz "Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten." und dem Schlag des Hammers auf den Tisch. Die Wirtschaftsabteilung Württembergs wickelt danach mit dem betroffenem Hafenmeister den Erhalt der Zahlung sowie die Übergabe des Schiffes ab.


"Die 20er Schritte bei der Auktion sollen diese davor schützen das die reichste Person den Raum betritt und direkt alle anderen Teilnehmer überbietet. Aktivität sollte ebenfalls zählen."


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BeitragVerfasst: Di 2. Nov 2021, 08:55 
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Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Zitat:
[...]Contra:

- Mangelnde Kontrolle darüber, wer das Schiff erhält.[...]



"Sehe ich aus einer anderen Perspektive. Alle Interessenten haben die gleichen Chancen und niemand wird durch unsere Entscheidung bevorzugt oder benachteiligt.

Was ist mit der Art der Teilnahme? Müssen die Bieter selbst vor Ort sein oder können sie einen ausgewiesenen Vertreter senden und ähnliches ((Stichwort roledplayed by z.B.))?

Das zeitnah abgewickelt wird sehe ich bisher nicht. Die Abstimmung, ob wir versteigern wollen, gehört primär abgehalten. Alle weiteren Punkte können im Anschluss geklärt werden. Nehmen wir an die Mehrheit stimmt gegen Versteigerungen, dann ist das hier verlorene Zeit. Aber ja. Tja. Naja."

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BeitragVerfasst: Di 2. Nov 2021, 13:43 
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Beiträge: 1076
Ich kann mir gut vorstellen, dass gekaperte Schiffe der Reichsflotte eingegliedert werden und dort verwaltet werden. Das heisst nicht, dass sie wo versumpfen sollen, man kann Patrouille fahren oder Handelsfahrten für die Provinz (en)
machen. Dann sollte man das auch mit den anderen Provinzen besprechen, wie die mit gekaperten Schiffen umgehen.

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BeitragVerfasst: Mi 3. Nov 2021, 21:30 
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Beiträge: 1898
Die Abstimmung bezüglich des Verkaufes oder der Versteigerung sowie der Frage nach dem Verkaufspreis wurde hier eröffnet.

Ich bitte um rege Beteiligung.


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BeitragVerfasst: Do 4. Nov 2021, 21:30 
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Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
"Ich hätte es begrüßt die Abstimmung öffentlich abzuhalten, nachdem wir einstimmig der Meinung waren, dass auch das Thema erfreulicherweise öffentlich besprochen werden kann."

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BeitragVerfasst: Fr 5. Nov 2021, 22:07 
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Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
Beiträge: 1898
Jorik_baerentatze hat geschrieben:
Werte Ratsmitglieder,

12 von 12 Ratsmitgliedern haben abgestimmt, ich erkläre die Abstimmung hiermit für beendet.


In den Abstimmungsfragen wurde das folgende Ergebnis erzielt:

1.) Sollen konfiszierte Schiffe verkauft oder versteigert werden?

Abstimmungsoptionen:
  • Verkauft 4 Stimmen
  • Versteigert 8 Stimmen
  • Enthaltung

Somit gab es einen klaren Konsens für eine Versteigerung.

2.) Sollen sich der Verkaufspreis / Startgebot nach Höhe der Liegekosten oder nach einem Richtwert (Neubaukosten) berechnen?

Abstimmungsoptionen:
  • Höhe der Liegekosten 1. Stimme
  • Richtwert (Neubaukosten) 11 Stimmen
  • Enthaltung

Somit gab es einen klaren Konsens für eine Versteigerung nach Richtwert.


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