Wenn es um öffentliche Gelder geht ist die Wirtschaftsabteilung zuständig für den Überblick, der Regent hat diesen in fast jeder Abteilung.
Dementsprechend sollte es da auch keine Probleme geben, man darf eben nicht vergessen das auch der Kulturbeauftragte unter Amtsträger fällt, da ihm aber keine Gelder direkt übergeben werden sondern
das Geld bei unseren Wirtschaftern bleibt haben wir so oder so Auge und Hand darauf. Ein gesondertes
Kulturgesetz braucht es nicht, es wird auch nicht von der Amtsinhaberin gewünscht - wenn die Kultur dies selbst vorschlagen würde könnte man es diskutieren, so müssen wir aber erst einmal froh sein das wir überhaupt jemanden gefunden haben, der sich dem widmen möchte.
Nun sind zwei Ratsbeschlüsse notwendig, wenn ich es richtig sehe.
Einmal zur Ausstellung der öffentlichen Mittel und einmal bezüglich
dieser Richtlinien für die Kultur als Arbeitsgrundlage für die Württembergische Kultur, ich würde auch vorschlagen
das sie als Amtsträgerin Rederecht in diesem Saal bekommt damit sie auf den Vorschlag antworten kann, ich habe nämlich dazu noch keine Antwort von ihr gehört.