Liebe Ratsmitglieder,
in der
öffentlichen Diskussion zur Änderung des §5 Württemberger Gesetzbuch wurde im Ergebnis dessen mögliche Neuformulierung herausgearbeitet, sowie eine Erweiterung des §2. Der Rat stimmt hier nun über die folgenden Neuformulierungen im Gesetz ab:
- Erweiterung des §2 um den Satz in "grün", und
- Komplette Neuformulierung des §5. (Wegfall "rot" durch Ersetzung "grün")
Vorschlag Erweiterung hat geschrieben:
§ 2 Gesetzeshierarchie
Die Gesetze einzelner Gewalten sind nach der Macht des jeweiligen Herren geordnet. Gesetze stehen über Dekreten. Bei Widersprüchen ist stets der höheren Gewalt zu folgen.
und:
Bisherige Formulierung hat geschrieben:
§ 5a Gesetze
1. Es obliegt dem Rat Gesetze zu beschließen, zu ändern oder aufzuheben.
§ 5b Dekrete
1. Dem Grafen, Bürgermeistern und Vasallen steht es frei, Dekrete zu erlassen.
2. Dekrete von Bürgermeistern und Vasallen sind auf das Gebiet beschränkt in dem sie Kraft ihres Amtes oder Titels die Verfügungsgewalt haben. Diese Dekrete unterliegen der Beurteilung durch den Grafen von Württemberg, der sie aufheben kann.
3. Gräfliche Dekrete sind möglichst binnen 3 Monaten als Gesetz zu beschliessen oder aufzuheben.
4. Neue Regelungen müssen öffentlich verkündet werden. Nicht öffentlich verkündete Dekrete sind gegenstandslos.
wird geändert in:
Vorschlag Neuformulierung hat geschrieben:
§ 5 Gesetze & Dekrete
1. Dem Rat von Württemberg obliegt die Gesetzgebung.
2. Der Graf, die Bürgermeister und Vasallen können Dekrete für den Zuständigkeitsbereich erlassen, in dem sie Kraft Amtes oder Titels Verfügungsgewalt haben. Der Graf kann jedes Dekret aufheben.
3. Dekrete des Grafen verlieren ihre Gültigkeit nach spätestens 3 Monaten.
4. Gesetze und Dekrete erlangen ihre Gültigkeit sobald sie in der Provinz öffentlich verkündet wurden.
Zusammengefasste Abstimmungsfrage:Sollen §2 und §5 WGB wie vorgeschlagen geändert werden?
Abstimmungsoptionen:
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.
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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein