Mi 5. Nov 2014, 14:16
Vorschlag Erweiterung hat geschrieben:§ 2 Gesetzeshierarchie
Die Gesetze einzelner Gewalten sind nach der Macht des jeweiligen Herren geordnet. Gesetze stehen über Dekreten. Bei Widersprüchen ist stets der höheren Gewalt zu folgen.
Bisherige Formulierung hat geschrieben:§ 5a Gesetze
1. Es obliegt dem Rat Gesetze zu beschließen, zu ändern oder aufzuheben.
§ 5b Dekrete
1. Dem Grafen, Bürgermeistern und Vasallen steht es frei, Dekrete zu erlassen.
2. Dekrete von Bürgermeistern und Vasallen sind auf das Gebiet beschränkt in dem sie Kraft ihres Amtes oder Titels die Verfügungsgewalt haben. Diese Dekrete unterliegen der Beurteilung durch den Grafen von Württemberg, der sie aufheben kann.
3. Gräfliche Dekrete sind möglichst binnen 3 Monaten als Gesetz zu beschliessen oder aufzuheben.
4. Neue Regelungen müssen öffentlich verkündet werden. Nicht öffentlich verkündete Dekrete sind gegenstandslos.
Vorschlag Neuformulierung hat geschrieben:§ 5 Gesetze & Dekrete
1. Dem Rat von Württemberg obliegt die Gesetzgebung.
2. Der Graf, die Bürgermeister und Vasallen können Dekrete für den Zuständigkeitsbereich erlassen, in dem sie Kraft Amtes oder Titels Verfügungsgewalt haben. Der Graf kann jedes Dekret aufheben.
3. Dekrete des Grafen verlieren ihre Gültigkeit nach spätestens 3 Monaten.
4. Gesetze und Dekrete erlangen ihre Gültigkeit sobald sie in der Provinz öffentlich verkündet wurden.
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