Neuer Rat, neues Glück. Ich möchte diesen Vorschlag hier nochmal anstoßen:
Sini_brachenau hat geschrieben:
Werte Kollegen, ich möchte euren Blick heute auf unsere Gesetzes lenken. Mich erreichten bereits öfter die Rückmeldungen, diese bedürfen einer Überarbeitung. Hauptargument war dort, dass sie zu viel Interpretationsspielraum ließen. Das kann man sicherlich unterschiedlich sehen, doch finde ich, es gehört dann angesprochen. Ebenfalls waren nicht einmal alle Gesetze einer Bürgerin bekannt, was irgendwie auch schwierig ist. Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, doch haben wir als Rat sicherlich eine Pflicht, es den Bürgern so leicht wie möglich zu machen.
Als RSA hüpfe ich ja nun durch die Provinzgesetze aller Provinzen und möchte daher einmal kurz Baden und Nürnberg ins Feld führen:
Beide haben ihr sehr langes Gesetzeswerk komplett überarbeitet und in einer kurzen und bündigen Verfassung zusammengeschrieben, StGB inklusive.
Verfassung NürnbergNebst dieser gibt es in Nürnberg noch
Verfassung BadenBaden hat, ähnlich wie Nürnberg, noch
Zum Vergleich: Württemberg
Einen öffentlichen Platz für Dekrete und Verträge haben wir nicht, was ich hiermit schon einmal anregen will.Außerdem fand ich noch
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wollen wir eine Verschlankung der Gesetze angehen?Ich würde zu jedem Gesetz eine eigene Diskussion vorschlagen, wo zwingend nötige Änderungen - egal, ob sie am Ende in einem Werk zusammen fließen oder in einem eigenen Gesetzbuch bleiben - besprochen werden können.
Mir persönlich schwebte eine Verfassung inkl. StGB und Prozessordnung vor und zusätzlich ein Armee-/Sicherheitsgesetz. Seine Hoheit äußerte bereits einmal einen weiteren gangbaren Weg:
Jorik_baerentatze hat geschrieben:
Einen kompletten Gesetzestext als Verfassung halte ich für zu ambitioniert, eine Unterteilung der zivilen Verwaltungsaufgaben und Militärischen Führungsaufgaben des Rates sollte beibehalten werden.
So könnte man folgende Texte vereinen:
Gesetzbuch + Geschäftsordnung + Fürstenspiegel
Armee- + Sicherheitsgesetz
StGB + Prozessordnung.
Verordnungen zum Thema Händler- oder Sonderamtlöhne könnten als Dekrete oder Institutionsrichtlinien bestehen bleiben.
In jedem Fall:
Verschlankung/Überarbeitung ja oder nein?