In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Werte Kollegen, ich möchte euren Blick heute auf unsere Gesetzes lenken. Mich erreichten bereits öfter die Rückmeldungen, diese bedürfen einer Überarbeitung. Hauptargument war dort, dass sie zu viel Interpretationsspielraum ließen. Das kann man sicherlich unterschiedlich sehen, doch finde ich, es gehört dann angesprochen. Ebenfalls waren nicht einmal alle Gesetze einer Bürgerin bekannt, was irgendwie auch schwierig ist. Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, doch haben wir als Rat sicherlich eine Pflicht, es den Bürgern so leicht wie möglich zu machen.
Als RSA hüpfe ich ja nun durch die Provinzgesetze aller Provinzen und möchte daher einmal kurz Baden und Nürnberg ins Feld führen: Beide haben ihr sehr langes Gesetzeswerk komplett überarbeitet und in einer kurzen und bündigen Verfassung zusammengeschrieben, StGB inklusive.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wollen wir eine Verschlankung der Gesetze angehen? Ich würde zu jedem Gesetz eine eigene Diskussion vorschlagen, wo zwingend nötige Änderungen - egal, ob sie am Ende in einem Werk zusammen fließen oder in einem eigenen Gesetzbuch bleiben - besprochen werden können.
"Ware eine Idee. Ich persönlich würde vorschlagen, dass wir eine Art, bitte nicht lachen, Arbeitskreis dafür bilden, in dem auserwählte Justizler gemeinsam an die Sache gehen. Halte ich für deutlich effektiver und der Sache dienlich. Natürlich sollte der Rat zu jederzeit Einblick haben, sodass Fragen oder Anregungen vermittelt werden können und sich so vorallem auf dem Laufenden halten, denn am Ende müsste abgestimmt werden.
Mir fällt hier, neben dir Sini, sofort Dino ein. Ihr habt früher schon sehr gut zusammengearbeitet."
Ich schätze Dino sehr. Man könnte auch die Gilde der Juristen um Einschätzung bitten - jedoch am Ende. Die Gesetzgebung liegt beim Rat und wir zählen mindestens 3 ausgebildete Juristen mit Jahren Erfahrung auf dem Buckel. Es nicht selbst zu machen wirkt auf mich jetzt irgendwie auch... albern.
Im übrigen bin ich bei Asuma: Ich würde, wenn möglich, nur noch 1 abschließendes Gesetzeswerk schaffen, höchstens noch die Armee ausgliedern (weil einfach zu lang). Ende.
das angeschnittene Thema Etat-Verordnung, wo ich ehrlich gesagt nichtmal weiß worauf Gala sich bezieht
das bezieht sich auf die Richtlinien die einst vom Rat beschlossen wurden wo die Preise für den Kauf von Soldaten geregelt werden diese hängen im Armeebereich für soldaten und hbv einsehbar aus. Da das Thema nun aber durch den Prozuentalen Betrag kein Fixwert nun ist ist es eh vom tisch
den Rest kennt ja jeder und am Fürstenspiegel und co da fehlt dann auch der Bulle an dem wir selber garnet Arbeiten dürfen.
Einen kompletten Gesetzestext als Verfassung halte ich für zu ambitioniert, eine Unterteilung der zivilen Verwaltungsaufgaben und Militärischen Führungsaufgaben des Rates sollte beibehalten werden.
So könnte man folgende Texte vereinen:
Gesetzbuch + Geschäftsordnung + Fürstenspiegel
Armee- + Sicherheitsgesetz
StGB + Prozessordnung.
Verordnungen zum Thema Händler- oder Sonderamtlöhne könnten als Dekrete oder Institutionsrichtlinien bestehen bleiben.
Neuer Rat, neues Glück. Ich möchte diesen Vorschlag hier nochmal anstoßen:
Sini_brachenau hat geschrieben:Werte Kollegen, ich möchte euren Blick heute auf unsere Gesetzes lenken. Mich erreichten bereits öfter die Rückmeldungen, diese bedürfen einer Überarbeitung. Hauptargument war dort, dass sie zu viel Interpretationsspielraum ließen. Das kann man sicherlich unterschiedlich sehen, doch finde ich, es gehört dann angesprochen. Ebenfalls waren nicht einmal alle Gesetze einer Bürgerin bekannt, was irgendwie auch schwierig ist. Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, doch haben wir als Rat sicherlich eine Pflicht, es den Bürgern so leicht wie möglich zu machen.
Als RSA hüpfe ich ja nun durch die Provinzgesetze aller Provinzen und möchte daher einmal kurz Baden und Nürnberg ins Feld führen: Beide haben ihr sehr langes Gesetzeswerk komplett überarbeitet und in einer kurzen und bündigen Verfassung zusammengeschrieben, StGB inklusive.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wollen wir eine Verschlankung der Gesetze angehen? Ich würde zu jedem Gesetz eine eigene Diskussion vorschlagen, wo zwingend nötige Änderungen - egal, ob sie am Ende in einem Werk zusammen fließen oder in einem eigenen Gesetzbuch bleiben - besprochen werden können.
Mir persönlich schwebte eine Verfassung inkl. StGB und Prozessordnung vor und zusätzlich ein Armee-/Sicherheitsgesetz. Seine Hoheit äußerte bereits einmal einen weiteren gangbaren Weg:
Jorik_baerentatze hat geschrieben:Einen kompletten Gesetzestext als Verfassung halte ich für zu ambitioniert, eine Unterteilung der zivilen Verwaltungsaufgaben und Militärischen Führungsaufgaben des Rates sollte beibehalten werden.
So könnte man folgende Texte vereinen:
Gesetzbuch + Geschäftsordnung + Fürstenspiegel
Armee- + Sicherheitsgesetz
StGB + Prozessordnung.
Verordnungen zum Thema Händler- oder Sonderamtlöhne könnten als Dekrete oder Institutionsrichtlinien bestehen bleiben.
In jedem Fall: Verschlankung/Überarbeitung ja oder nein?