Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
Thema gesperrt

Soll der Passus zum württembergischen Strafgesetzbuch überschrieben werden und das Dekret ablösen?

Umfrage endete am Di 3. Jul 2012, 20:51

Ja
3
30%
Nein
5
50%
Enthaltung
2
20%
 
Abstimmungen insgesamt : 10

Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

So 1. Jul 2012, 20:51

Werter Ratsmitglieder,

in dieser Abstimmung soll über die Einarbeitung des bisherigen Dekretes zu "Allg. Regeln für Verfahren vor dem Provinzgericht" ins das Strafgesetzbuchentschieden werden. Das Dekret würde damit seine Wirkung verlieren. Die Diskussion ist hiernachzulesen.

Zur Abstimmung steht folgende Überarbeitung:

II. Prozessordnung für reguläre Verfahren

§ 6 Klageerhebung
1. Zur Klageerhebung berechtigt ist der vom Regenten dazu berufene Staatsanwalt und bei Verstößen gegen Dekrete der Städte der jeweilige Bürgermeister.
2. Wenn eine Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse liegt, ist zur Klageerhebung eine vorhergehende Anzeige der Straftat durch den Betroffenen nötig.
3. Straftaten sind innerhalb von einem Monat nach ihrem bekannt Werden beim Büttel oder Staatsanwalt zur Anzeige zu bringen. Ansonsten gelten sie als verjährt und können nicht mehr verfolgt werden.

§ 7 Anklageschrift und Schlussplädoyer
1. In der Anklageschrift nennt der Staatsanwalt den Namen des Beschuldigten, die zur Last gelegte Tat mit Ort und das Datum, sowie die Gesetze, gegen die verstossen worden sein soll. Beweise sind möglichst bereits hier aufzuführen, sowie die Zeugen der Tat zu benennen.
2. Je Verfahren kann nur eine Person angeklagt werden, Bezüge zu anderen Verfahren können hergestellt werden.
3. Der Angeklagte gilt bis zu seiner Verurteilung als unschuldig und hat entsprechend behandelt zu werden.
4. Im Abschlussplädoyer geht der Staatsanwalt möglichst auf die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen ein und bewertet diese rechtlich.

§ 8 Fristen
Die prozessual vorgegebenen Fristen von 2 Tagen für die Aussagen und Plädoyers können auf begründeten Antrag, durch den Richter, auf bis zu 10 Tage verlängert werden.

§ 9 Grundsätze der Strafzumessung
1.War der Richter in einem Verfahren als Staatsanwalt oder einer anderen Amtsträgerfunktion vorbefasst oder ist befangen, hat er dieses abzugeben.
2. Im Falle eines Schuldspruchs steht es dem Richter frei nach eigenem Ermessen, im Rahmen der Gesetze und Vorschriften Sanktionen zu verhängen. Dabei ist die Wirkung der Strafe auf das künftige Leben des Täters ebenos zu berücksichtigen wie die Tatumstände und die Situation des Täters zum Tatzeitpunkt.
3. Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Urteilsspruch, in denen sich ein Verurteilter keiner weiteren Straftat schuldig gemacht hat, gilt dieser als nicht vorbestraft.

§ 10 Angemessenheitsprinzip
1. Bei Straftaten von geringer Bedeutung ist die Anklageerhebung ins Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt. Staatsanwalt oder Büttel, nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt, können statt einer Verfahrenseröffnung eine Verwarnung aussprechen oder ein Ordnungsgeld festlegen.
2. Ein Täter-/Opferausgleich ist insbesondere bei Erstvergehen nach Möglichkeit anzustreben, im Falle einer Schadenswiedergutmachung ist diese strafmildernd zu berücksichtigen.

§ 11 Der Urteilsspruch
Der vom Richter zu fällende Urteilsspruch enthält neben dem Name des Angeklagten den Schuldspruch/Freispruch von der angeklagten Tat, sowie das Strafmaß nebst Begründung. Es ist mit Datum und Unterschrift des Richters zu versehen.


Abstimmungsfrage:

Soll der Passus zum württembergischen Strafgesetzbuch überschrieben werden und das Dekret ablösen?

Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung


Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:


  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens 9 Ratsmitglieder abgestimmt haben

So 1. Jul 2012, 20:51

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

So 1. Jul 2012, 20:52

:arrow: Nein

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

So 1. Jul 2012, 20:54

Ich finde die Verknüpfung von zwei Fragestellungen grundsätzlich ungeschickt.

:arrow: dafür das Dekret abzulösen. Ob es dabei geändert werden soll oder nicht ist mir egal.

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

Mo 2. Jul 2012, 05:48

Ich war etwas überrascht, dass die Diskussion so plötzlich unterbrochen wurde, wollte gerade etwas sagen, als es is rollen kam^^ Nun denn, ich sage

:arrow: Nein

und bewahre mir alles weitere, für nach der Abstimmung.

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

Mo 2. Jul 2012, 06:13

Die Abstimmung zum jetzigen Zeitpunkt ist verfrüht, da die Aussprache darüber nicht beendet ist.
Ich bin ganz klar :arrow: für die Einarbeitung, aber nicht zu diesem Zeitpunkt der Diskussion.
Es sieht so aus, als solle hier mit Gewalt die Position von Draktir und Kaylis durchgedrückt und etwas verhindert werden, was für Württemberg wichtig wäre, zumal mit der jetzigen Abstimmung meine Antwort auf Kaylis' Darstellung verhindert wird. Wenn das keine Parteipolitik ist, die hier betrieben wird? ... :evil:

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

Mo 2. Jul 2012, 07:06

:arrow: Nein

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

Mo 2. Jul 2012, 10:51

Ich stimme zu, die Abstimmung ist noch viel zu früh, denn ich denke durchaus, dass wir in der jetzigen Ratsbesetzung eine gute Lösung finden können, wenn wir alle sachlich bleiben. Jetzt aber die Diskussion abzubrechen nimmt uns dafür die Möglichkeit. Etwas müssen wir machen, denn wie Rabi bereits sagte, die Dekrete haben nicht auf ewig bestand. Zumal sehe ich in der Abschaffung keine Alternative, denn es braucht immer Gesetze um das Zusammenleben der Bürger zu organisieren und auch um die Bürger zu schützen.

Das Gesetz ist noch nicht in einer Fassung die bereit ist veröffentlicht zu werden, doch ich stimme für :arrow: dafür, damit es weitergeht und wir die Möglichkeit behalten ein Gesetz zu schaffen, das den Bürgern wirklich hilft.

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

Mo 2. Jul 2012, 14:17

:arrow: abgestimmt

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

Mo 2. Jul 2012, 14:38

Ragga, die Abstimmung muss für die Ratsmitglieder einsehbar sein, ein "abgestimmt" ist ungültig. Es gibt nur ein dafür, dagegen und eine Enthaltung, alle anderen Stimmen werden nicht gewertet.

Re: Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren

Mo 2. Jul 2012, 21:27

o.k,das wusste ich nicht.

:arrow: dagegen
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