Zitat:
§ 4 Amtsträger
1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat, oder für die Pfarrei der Stadt tätig ist. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.
Kirchliche Amtsträger haben sich bei dem zuständigen Erzbischof oder dessen Stellvertreter über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren.
3. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister vor dem Grafen einen Amtseid. Ausserdem leistet auf Anweisungen des Grafen jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz bekleidet einen Amtseid. Kirchliche Ämter sind davon ausgeschlossen.
Unter Punkt 3. steht für mich ganz klar, dass zur Amtseinführung ein Eid geleistet werden muss. Aber von mir aus können wir Punkt 3 so formulieren
Zitat:
1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat, oder für die Pfarrei der Stadt tätig ist. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.
Kirchliche Amtsträger haben sich bei dem zuständigen Erzbischof oder dessen Stellvertreter über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren.
3. Zur Amtseinführung sind Ratsmitglieder und Bürgermeister verpflichtet vor dem Grafen einen Amtseid. Ausserdem leistet auf Anweisungen des Grafen jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz bekleidet einen Amtseid. Kirchliche Ämter sind davon ausgeschlossen.
Viel mehr würde ich auch nicht mehr ändern, das Thema dümpelt schon seit über einen Monat