Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: So 5. Mai 2024, 11:30

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 37 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: So 16. Jun 2019, 06:47 
Offline

Registriert: Do 8. Apr 2010, 20:03
Beiträge: 11358
Ich denke, das mit "Außerhalb" Schiffe/Kapitäne gemeint sind, die nicht in Württemberg wohnhaft sind. Einige Dörfer haben ja keinen Hafen. Aber es gibt Bürger, aus diesen Dörfern, die besitzen Schiffe, diese parken dann im nächst gelegenen Hafen. Diese fallen natürlich nicht unter "Außerhalb". Es sind wirklich Schiffe gemeint, die von anderen Provinzen und Ländern kommen.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: So 16. Jun 2019, 06:47 


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: So 16. Jun 2019, 10:14 
Offline

Registriert: Sa 4. Mai 2019, 21:46
Beiträge: 336
Genau Fly !
Ich finde wenn man das ganze Gesetz im ganzen liest ist der Begriff "Ausserhalb" verständlich, vor allem nach der Änderung von Rabi.

Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
Zitat:
3.
a. Zum Anlegen von Schiffen Württemberger Bürger in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters.
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
c. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden.
e. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.
f. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.


Ich würde auch B so stehen lassen. Hafen ist Hafen.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Do 20. Jun 2019, 21:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
Also ich denke so ist es auch klarer und wenn kein Einwände mehr kommen würde ich eine Abstimmung am Wochenende starten

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Mo 24. Jun 2019, 21:11 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
Auch hier von mir eine Entschuldigung wegen ReLervanter Geschenisse am Wochenende Abstimmung kommt morgen

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Mi 26. Jun 2019, 21:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
Abstimmung eröffnet

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Di 2. Jul 2019, 23:56 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
Blackrabbit hat geschrieben:
Die Abstimmung ist mit 11 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die Änderung des Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg, IV. Häfen der Grafschaft , § 13 Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau Absatz 3 zu ändern und zu nummerieren entschieden.

Der nun wie folgt lautet:


Zitat:
3.
a. Zum Anlegen von Schiffen Württemberger Bürger in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters.
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
c. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden.
e. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.
f. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.


Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Ja" stimmten: Andrema, Blackrabbit, Butterfly9, Carlson, Danavis, Esmarra, Fritzmeier, Larissa.., Magnus_von_Elsbach, Rabi_de_granezia, Sugarcam, (11)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: - Keiner -


Nicht abgestimmt haben:Hadestu unentschuldigt (1)



Ergebnis bitte verkünden.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Mo 8. Jul 2019, 21:50 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
Thema geschlossen ,wird archiviert

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 37 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Abstimmung zu Naturhafen / Hafengebühren
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: Blackrabbit
Antworten: 12

Tags

Bau, Bücher, Erde

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz