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Re: Naturhafen / Hafengebühren

So 16. Jun 2019, 06:47

Ich denke, das mit "Außerhalb" Schiffe/Kapitäne gemeint sind, die nicht in Württemberg wohnhaft sind. Einige Dörfer haben ja keinen Hafen. Aber es gibt Bürger, aus diesen Dörfern, die besitzen Schiffe, diese parken dann im nächst gelegenen Hafen. Diese fallen natürlich nicht unter "Außerhalb". Es sind wirklich Schiffe gemeint, die von anderen Provinzen und Ländern kommen.

So 16. Jun 2019, 06:47

Re: Naturhafen / Hafengebühren

So 16. Jun 2019, 10:14

Genau Fly !
Ich finde wenn man das ganze Gesetz im ganzen liest ist der Begriff "Ausserhalb" verständlich, vor allem nach der Änderung von Rabi.

Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
3.
a. Zum Anlegen von Schiffen Württemberger Bürger in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters.
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
c. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden.
e. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.
f. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.


Ich würde auch B so stehen lassen. Hafen ist Hafen.

Re: Naturhafen / Hafengebühren

Do 20. Jun 2019, 21:59

Also ich denke so ist es auch klarer und wenn kein Einwände mehr kommen würde ich eine Abstimmung am Wochenende starten

Re: Naturhafen / Hafengebühren

Mo 24. Jun 2019, 21:11

Auch hier von mir eine Entschuldigung wegen ReLervanter Geschenisse am Wochenende Abstimmung kommt morgen

Re: Naturhafen / Hafengebühren

Mi 26. Jun 2019, 21:03

Abstimmung eröffnet

Re: Naturhafen / Hafengebühren

Di 2. Jul 2019, 23:56

Blackrabbit hat geschrieben:Die Abstimmung ist mit 11 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die Änderung des Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg, IV. Häfen der Grafschaft , § 13 Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau Absatz 3 zu ändern und zu nummerieren entschieden.

Der nun wie folgt lautet:


3.
a. Zum Anlegen von Schiffen Württemberger Bürger in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters.
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
c. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden.
e. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.
f. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.


Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Ja" stimmten: Andrema, Blackrabbit, Butterfly9, Carlson, Danavis, Esmarra, Fritzmeier, Larissa.., Magnus_von_Elsbach, Rabi_de_granezia, Sugarcam, (11)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: - Keiner -


Nicht abgestimmt haben:Hadestu unentschuldigt (1)



Ergebnis bitte verkünden.

Re: Naturhafen / Hafengebühren

Mo 8. Jul 2019, 21:50

Thema geschlossen ,wird archiviert
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