Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 15:46 
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Auch wenn es nicht ganz zum Thema passt, was sind eigentlich Schiffe von Ausserhalb? Schiffe die jemandem gehören, der im Ausland lebt vermutlich?

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 15. Jun 2019, 15:46 


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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 16:05 
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Rabi du musst das Gesetzt im Ganzen lesen.
Unter Punkt a steht ja die einheimischen Schiffen, dann ist bei Außerhalb die Schiffen von ausshalb der Provinz gemeint, also alles was nicht in Württemberg ansässig ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 16:11 
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Na so ganz eindeutig finde ich es nicht. Einheimisch könnte auch bedeuten nur aus der Stadt wo der Hafen liegt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 16:20 
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Was schwebt dir denn vor?

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 16:23 
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Zitat:
3.
a. Zum Anlegen von Schiffen Württemberger Bürger in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters.
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
c. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden.
e. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.
f. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 16:38 
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Ach so meintest du es. Ja so ist es klarer

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 17:38 
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So nun komme ich auch dazu hier mal reinzuschauen. Ich denke so wie die Formulierung jetzt ist, sollte sie passen. Oder gibts da noch eine Gesetzeslücke?

Evt. hier :
Zitat:
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.

Vielleicht wäre es so noch etwas eindeutiger:

b. Bei Schiffen von Außerhalb, egal ob sie in einem der Württembergischen Häfen oder Naturhäfen liegen, ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 19:11 
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Ich denke es ist klar wenn von außerhalb die Rede ist das damit jedes Schiff gemeint ist , egal wo es anlegen will.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 19:54 
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Ob das immer so klar ist, ich weiß nicht. Aber so lange es nicht drin steht, ist es meiner Meinung nach eine Lücke.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 21:59 
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Beiträge: 70
Bei Schiffen von Außerhalb...stattdessen : Bei Schiffen, deren Eigner nicht in Württemberg (Alternativ: im anlegenden Hafen) ansässig ist.
Ich müsste da erst mal fragen was "Außerhalb" bedeutet?
Außerhalb des Hafens, Württembergs oder Reich?

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