In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
Rabi du musst das Gesetzt im Ganzen lesen. Unter Punkt a steht ja die einheimischen Schiffen, dann ist bei Außerhalb die Schiffen von ausshalb der Provinz gemeint, also alles was nicht in Württemberg ansässig ist.
3. a. Zum Anlegen von Schiffen Württemberger Bürger in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters. b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen. c. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden. e. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners. f. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.
So nun komme ich auch dazu hier mal reinzuschauen. Ich denke so wie die Formulierung jetzt ist, sollte sie passen. Oder gibts da noch eine Gesetzeslücke?
Evt. hier :
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
Vielleicht wäre es so noch etwas eindeutiger:
b. Bei Schiffen von Außerhalb, egal ob sie in einem der Württembergischen Häfen oder Naturhäfen liegen, ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
Bei Schiffen von Außerhalb...stattdessen : Bei Schiffen, deren Eigner nicht in Württemberg (Alternativ: im anlegenden Hafen) ansässig ist. Ich müsste da erst mal fragen was "Außerhalb" bedeutet? Außerhalb des Hafens, Württembergs oder Reich?