Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 8. Jun 2019, 17:13 
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Ich sehe die Problematiken.

Zum einen das grade nicht nachvollziehbar ist wer wo im Naturhafen liegt ((meines Erachtens nicht gut von der Obrigkeit gelöst)) einfacher wäre würde der knoten dabei stehen dann könnte die Wirtschaft das abgleichen anhand der Knoten.

Zum anderen das es grade nicht nachvollziehbar ist wer beantragt hat, wo wenn eine Steuerbefreiung ja auch nur für die Liegedauer gilt. Ich für meinen Teil habe dies immer in der entsprechenden Akte hinterlegt,(dazu gab es mal eine Vorlage ) und wenn ich es richtig seh müsste diese Akte im Archiv sein und die neue enthält gewisse Informationen einfach nicht.

Da müsste die Wirtschaft diese alte Akte mal raussuchen Und gegeben falls abgleichen.

Dannw ar es so wie wir noch ncith so viel Platz hatten das ausländische Schiffe die nur zu einem Besuch da sind oder länger liegen wollten wegen weiter reise über Land in den Naturhafen geschickt worden sind. Letzteres sollte man wahrscheinl beibehalten.

Richtig ist Steuerbefreiung werden auf Antrag gestellt , dies scheint einigen nicht so klar zu sein anhand des Gesetztes auch nicht klar zu werden. Dort sollten wir dringend nachbessern!

Da könnte aber auch Larissas Gedanke schon mal ein Ansatz sein über den wir nachdenken sollten. Denn auch ausländische Kapitäne schaffen es in der Regel um Anlege Erlaubis zu fragen, so wie es festgeschrieben ist.

Als Baumeister habe ich immer drum gebeten bescheid zu geben wenn angelegt worden ist um dann bei Regenten eine Befreiung zu beantragen ein Service meinerseits sozusagen.

Nun Marra so klar ist es dann wohl doch nicht, da Steuerbefreiungen im Grunde nur auf Antrag gewährt werden.

Und man sieht ja nun das Schiffseigner sich melden sobald sie ne Mahnung für die Steuern bekommen, obwohl sie Im Naturhafen liegen.

Aber bin ich auch der Meinung es sollte eine Regelung geschaffen werden, wo zb die Kämmerin Informationen leichter herbekommt. Denn auch hier denke ich sollte es ein zusammenspiel geben.Und nicht nur der Rat dafür zuständig sein, sondern auch den Bürgern ist es zumutbar einen Antrag für die Steuerbefreiung zu stellen.

Selbstverständlich bin ich als Regent gewillt ,jedem der in einem Naturhafen liegt diese auszustellen , aber wie wir feststellten muss auch ich davon wissen.

Marra die Dorfdekrete unterstehen den Bürgermeistern und das sollte auch so bleiben. In meinen Augen ein Unding einem Hafenort vorzuschreiben was in seinem Dekret zu stehen hat. Ausser ein Dekret oder ein Passus in einem Dorfdekret wäre Gesetzwidrig

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 8. Jun 2019, 17:13 


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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 8. Jun 2019, 17:28 
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Mit dem Dekret war ja nur ein Gedanke. Aber ich denke es sollte im Interesse eines jeden Bm sein, sein Dorf zu schützen. Aber gut, lassen wir Dekrete mal weg. Dann bleibt erstmal nur die Info in der WS und man sollte darüber nachdenken sowas in einem Gesetz zu verankern. Wo jeder der in einem Hafen oder Naturhafen anlegt, eine Meldung an den Hafenmeister macht. Aber dieses Thema scheint nicht ganz neu zu sein, auch schon vor uns wurde darüber diskutiert. Dazu hat mir Galaresch geschrieben. Ich möchte den Brief daher gern mal hier hinterlegen zum nachlesen.

Zitat:
zu sugs Ergänzung wir hatten in ess das Problem das die Schiffe im Naturhafen lagen der HM es nicht sah und Räuber das RH plündeerten als die Justiz das RH zurückholte und die vermeidlichen Schuldigen suchten waren sie verschwunden, nur Per zufall erfuhren wir das sie sich auf einem Schiff im Naturhafen eingenistet hatten und somit unsichtbar waren,
PS das einnisten geht bei jedem Schiff das freien Zugang hat und wenn der Kapitän nicht reagiert dann sucht die Armee und Miliz sowie die Büttel sich tot ohne Erfolg.
Ein weiterer Punkt ist das Schiffe gerne als Lagerplatz von Räubern benutzt werden sie werden Gnadenlos überladen und dann nimmt man 2 Wochen Knast in kauf anschließend wird das geklaute auf dem Markt im BEstohlenen Dorf wieder verkauft, das hatten wir auch schon!
Meldepflichten wurden früher schon offt verlangt auch wieviele LEute an Bord sind leider kommt nicht jeder dem nach

Gruß Gala

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: So 9. Jun 2019, 11:39 
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Registriert: Sa 4. Mai 2019, 21:46
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IV. Häfen der Grafschaft
Zitat:
§ 12 Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche

1. Die Hafenverwaltung aller Württemberger Häfen obliegt der Grafschaft Württemberg gemäß der Aufgabenverteilung des Rates.

2. Die örtlichen Hafenmeister werden vom Baumeister der Grafschaft eingesetzt oder entlassen. Er ist den Hafenmeistern gegenüber weisungsbefugt.


§ 13 Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

1. Es besteht in Württemberg kein Rechtsanspruch auf eine Anlegeerlaubnis, Schiffbau oder Schiffsreparatur. Genehmigungen dazu werden unter Vorbehalt der Prüfung des Leumundes und der Redlichkeit des Anfragenden, sowie Sicherheitsaspekten getroffen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

2. Der Rat von Württemberg entscheidet allein ob ein Hafen in Württemberg ausgebaut/erweitert werden soll. Sollte ein Dorf den Wunsch eines Hafenausbaues hegen so hat er eine ordentliche Anfrage an den Baumeister oder Regenten zu stellen damit der Rat darüber beraten kann.

3. Zum Anlegen einheimischer Schiffe in einem Württemberger Stadthafen bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen,
über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden. Für das Anlegen in einem Naturhafen ist keine Genehmigung erforderlich. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.

4.Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes erteilt der örtliche Hafenmeister. Entscheidungen zum Schiffbau trifft der Baumeister.

5. Der Regent oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Diesem ist zwingend Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Graf den Liegeplatz gewaltsam räumen lassen. Möglicher entstehender Schaden an Leib und Leben sowie materieller Schaden gehen zu Lasten des Kapitäns/Eigners.


Hier einmal unser Gesetzt .

1. Sagt es klar aus, dass jeder dazu verpflichtet sich eine Angelerlaubnis einzuholen! Wenn darauf geachtet wird und wir mein Vorschlag mit einarbeiten. Werden wir auch wissen wer, wie lange, in welchen Hafen verweilt.

Würde von daher Abs. 3 anpassen

Zitat:
3. Zum Anlegen einheimischer Schiffe in einem Württemberger Stadthafen, Naturhafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.


Dies Sollte der Baumeister kontrollieren und dann einmal die Woche diese Liste aktualisieren.

2. Zur Gebührenbefreiung: Da sagt unser Gesetzt auch klar aus, dass die Schiffe, die in einem Naturhafen anlegen, befreit sind. Jetzt ist nur meine Frage. Sind die Schiffe von Ratsmitgliedern und von der Reichsflotte, generell davon befreit? Dann bräuchte man dies nur mit ins Gesetzt schreiben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: So 9. Jun 2019, 13:52 
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das funktioniert so leider nicht ein Naturhafen hat offiziell keinen Hafenmeister.

Nein Ratsmitglieder können eine Befreiung beantragen ,so wurde es immer gehandhabt. Und von der Flotte sind nur die königlichen Holks befreit, dies ist vertraglich geregelt und muss somit für mich in kein Gesetz.

Und ja Naturhafen hat keine Steuern , aber wie die Diskussion ja aufzeigt ist es für die Grafschaft schwierig nachzuvollziehen wer da seit wann liegt.

Und was Galaresch schreibt , diese Problematik ist durchaus im Bewusstsein und wer sich gesetzeswidrig verhalten will wird dieses tun, ob er nun Waren auf ein Schiff packt oder sich irgendwo ein Wh eröffnet. In Orten oder Knoten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: So 9. Jun 2019, 15:55 
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okay würde das Gesetz dann schon mal so weit abändern

Zitat:
3. Zum Anlegen einheimischer Schiffe in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, beim Anlegen eines Naturhafens, bedarf es einer Erlaubnis bei zuständigen Baumeisters. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.


Damit sind sie gesetzlich verpflichtet. Da liegt es dann halt an uns, dass die Gesetze beachtet werden und wie man halt dann durchgreift.

Zudem sollte ich/wir in der Liste "Befreiungen von den Liegegebühren " die königlichen Holks auch so titulieren.

Und ich werde mich mal auf die Suche machen, ob ich die Anträge finde.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Mo 10. Jun 2019, 10:15 
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Also ich finde die Idee gut für die Abänderung des Gesetztes. Denn schlussendlich muß es irgendwo hinterlegt sein. Dazu wäre aber vielleicht noch ein Aushang in der Weinstube sinnig, damit auch die eine Chance haben sich zu informieren, die nicht nach den Gesetzen sehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Mo 10. Jun 2019, 10:43 
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Da es an vielen verschiedenen Stellen Ausgehangen werden würde , Amtstafel , Gesetzten und dazu ebenfalls eine Abstimmung stattfinden und veröffentlicht werden würde, verstehe ich nicht ganz was du meinst Marra.

Jeder hat in meinen Augen auch eine Pflicht sich selber zu informieren, ob es die Gesetze der Provinzen sind in denen ich oder durch die ich Reise wie auch auch Dorfdekrete in Dörfern in denen ich mich aufhalte. Denn Unwissenheit schütz im Grunde nicht vor Strafe, solange Personen an verschiedenen Stellen die Möglichkeit haben sich zu informieren.

Und diese Möglichkeit besteht für jedermann so wie es in Württemberg gehandhabt wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Mo 10. Jun 2019, 14:45 
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Habe jetzt fast alle Anträge zur Befreiung der Liegegebühren gefunden und sie wieder hinterlegt. Zudem die Liste aktualisierst, in dem ich dann auch vermerkt habe, für wie lange die Befreiung gültig ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 13:45 
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Larissa hat geschrieben:
okay würde das Gesetz dann schon mal so weit abändern

Zitat:
3. Zum Anlegen einheimischer Schiffe in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, beim Anlegen eines Naturhafens, bedarf es einer Erlaubnis bei zuständigen Baumeisters. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.


Damit sind sie gesetzlich verpflichtet. Da liegt es dann halt an uns, dass die Gesetze beachtet werden und wie man halt dann durchgreift.

Zudem sollte ich/wir in der Liste "Befreiungen von den Liegegebühren " die königlichen Holks auch so titulieren.

Und ich werde mich mal auf die Suche machen, ob ich die Anträge finde.
Ich würde dies sogar noch um den Punkt erweitern das Liegegebührbefreiungen beim Grafen zu beantragen sind, damit diese auch in der Akte vernünftig hinterlegt werden.

Zitat:
3. Zum Anlegen einheimischer Schiffe in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.


Ich hab mal versucht das blaue schöner zu formulieren nun wäre noch zu überlegen ob wir die Informationen nicht übersichtlicher machen wie in den anderen Gesetzten durch a , b etc

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 Betreff des Beitrags: Re: Naturhafen / Hafengebühren
BeitragVerfasst: Sa 15. Jun 2019, 15:08 
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Registriert: Sa 4. Mai 2019, 21:46
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Larissa schmunzelt nimmt und schreibt mal a, b.....dazu

Zitat:
3.
a. Zum Anlegen einheimischer Schiffe in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters.
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
c. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden.
e. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.
f. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.


So?
In der Arbeitsanweisung für den Baumeister müsste dann noch vermerkt werden, dass der Kämmerer die Anlegeerlaubnisse aus dem Naturhafen und die Liegegebührbefreiungen dann auch auf seinem Schreibtisch bekommt oder halt immer eine aktuelle "Liegegebührbefreiungsliste "

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