Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Mo 29. Apr 2024, 04:33

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 40 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 18:50 
Ähm, es braucht für eine Verbannung kein vorheriges Urteil, keine Straftat, keinen Prozess, theoretisch braucht es nichtmal einen Grund, ausser dass der Regentin die Nase nicht gefällt. Eine Verbannung ist kein juristisches Mittel, sonst könnten ja Richter auch einen Bann aussprechen. Eine Verbannung ist ein politisches Mittel. Dazu gabs mal eine Rechtsklärung am RKG

Zitat:
Das Reichskammergericht ist mit der Klärung 1459-025 a/b/c/d folgender Fragen beauftragt worden:
1. Ist es rechtens ein Einreiseverbot gegen Personen auszusprechen nur aufgrund des bloßen Verdachtes ...?

Das Reichskammergericht stellt fest:
1. Ein Einreiseverbot kann jederzeit gegen jede Person, auch ohne konkreten Verdacht, ausgesprochen werden.
Es gibt kein Gesetz, welches die Reisefreiheit garantiert und auch keines, welches den Voraussetzungen für Einreiseverbote vorschreibt. Die Länder des Deutschen Königreichs verwalten ihre Grenzen eigenständig und dürfen somit auch Einreiseverbote gegen unerwünschte Personen verhängen. Zur Ächtung oder Verbannung, die ähnlich einem Einreiseverbot sind, bestehen also keine Einschränkungen.


Ich kann mich an diesen Kerl erinnern. Soweit ich weiss ist er bei fast keinem seiner Prozesse erschienen, verteidigt sich nicht (hat null Beiträge im Forum, darum wäre eine RP-Jagd wohl auch für die Katz), ich glaube er hat sich aber einmal über das Gericht oder ein Opfer lustig gemacht. Wäre ich grade Richter und der Kerl hätte hier einen neuen Raub begangen, ich wäre versucht ihm den Kopp abhauen zu lassen.


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 22. Jan 2014, 18:50 


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 18:57 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 15. Feb 2010, 18:46
Beiträge: 6436
Gut, danke Dino. Dann werde ich den Kerl mal verbannen.

_________________
Bild
Gräfin von Ellwangen, Freifrau von Ebingen


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 21:17 
Offline
Rekrut
Rekrut
Benutzeravatar

Registriert: Mi 25. Apr 2012, 17:18
Beiträge: 3573
Lady Nicki hat geschrieben:
Die Justizler müssen mich mal aufklären. Urteile sind ja nach 3 Monaten verjährt, die Akten werden geschlossen.
Können diese Vorverurteilungen in einem erneuten Straffall strafverschärfend einbezogen werden oder sind die außer acht zu lassen?

Wenn nicht, dann beginnt er ja mit blütenreiner Weste ein neues Leben und er wäre wie ein Ersttäter zu behandeln.
Wenn ja, dann wäre ich auch für eine Verbannung, denn er wäre wie ein unbelehrbarer Mehrfachtäter zu behandeln.


Die alten Verurteilungen dürfen nicht strafverschärfend wirken, daher gilt der ehemalige Straftäter wieder als unbescholtener Bürger.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 21:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 18. Feb 2010, 17:06
Beiträge: 5868
Sind diese Gesetze auf Provinz-, Reichs-, oder höheren Ebenen festgehalten?

_________________
Wortführer von Württemberg


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 21:42 
Offline
Rekrut
Rekrut
Benutzeravatar

Registriert: Mi 25. Apr 2012, 17:18
Beiträge: 3573
Welche Gesetze meint Ihr, Durius?

Bei meiner Antwort auf Nickis Frage habe ich mich auf unser Württemberger Strafgesetzbuch bezogen:
Zitat:
§ 7 Grundsätze der Strafzumessung

1. Der Richter muss den Vorgaben des Richtervertrages zwingend Folge leisten.

2. Im Falle eines Schuldspruchs steht es dem Richter frei nach eigenem Ermessen Sanktionen zu verhängen.

3. Bei der Strafzumessung ist die Wirkung der Strafe auf das zukünftige Leben des Täters zu berücksichtigen und die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abzuwiegen.

4. Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Urteilsspruch, in denen ein Verurteilter sich keiner weiteren Straftat schuldig gemacht hat, wird seine Akte geschlossen.


Im RJG und auch im Richtervertrag ist hierzu nichts geregelt, also greift unser Provinzgesetz.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 21:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 3. Okt 2013, 13:48
Beiträge: 801
"Wann machst du das, Nicki, dann werde ich das auch in die Wortführerkonferenz tragen und in Württemberg aushängen."

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 21:45 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 3. Okt 2013, 11:09
Beiträge: 1258
Man Slaufa, fang doch mal an Justiz zu lernen, wenn du die schon versuchst auszuführen. Das was du meinst setzt keiner um. Drei Monate ist es her das ich gestürmt habe. Dennoch bin ich kein ungescholtener Bürger oder? Darauf sollte ich mich mal berufen. Aber eine Verbannung hat auch nichts mit einer Verurteilung zu tun. Und ich verlange die Verbannung nicht grundlos. Er tut es ja schon wieder.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 21:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sa 27. Apr 2013, 16:27
Beiträge: 985
Es ist ja erstmal schon eine Frechheit das der Typ schon wieder wegen Raubes bei uns auffällig geworden ist und das nach einer Verbannung. Hier wäre eine längere Verbannung als 3 Monate angebracht da es sich um einen Schwerverbrecher handelt bei mehrfachen Raub. Soetwas darf nicht toleriert werden, da kann ich den werten Herr Staatsanwalt nur Recht geben.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 21:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 15. Feb 2010, 18:46
Beiträge: 6436
Ich formuliere grad den Text ... mach ich also heute noch.

_________________
Bild
Gräfin von Ellwangen, Freifrau von Ebingen


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verbannung Gryzjusz
BeitragVerfasst: Mi 22. Jan 2014, 21:54 
Offline
Rekrut
Rekrut
Benutzeravatar

Registriert: Mi 25. Apr 2012, 17:18
Beiträge: 3573
"Leider darf man eine Verbannung aber nicht länger als für 3 Monate aussprechen. Und gemäß Richtervertrag auch niemanden für ein und dieselbe Straftat nochmals verurteilen.

Und Artair, vielleicht hätten wir uns viel Ärger erspart, wenn wir auch Euch die Einreise untersagt hätten. Hinterher ist man immer schlauer."


Slaufa nickt ihm lächelnd zu und geht ihres Weges.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 40 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Tags

Air

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz